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   FG Köln, 27.10.2021 - 2 K 2835/19   

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https://dejure.org/2021,53360
FG Köln, 27.10.2021 - 2 K 2835/19 (https://dejure.org/2021,53360)
FG Köln, Entscheidung vom 27.10.2021 - 2 K 2835/19 (https://dejure.org/2021,53360)
FG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 2 K 2835/19 (https://dejure.org/2021,53360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Unterlassungs- bzw. Löschungsanspruch im Hinblick auf durchgeführten Finanzkonten-Datenaustausch mit der Schweiz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Speichern der aus der Schweiz erhaltenen Angaben über Vermögensbestände der Kläger auf einem Schweizer Konto sowie einem Schweizer Depot durch das Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ausland - Grenzüberschreitender Informationsaustausch mit der Schweiz nach dem FKAustG und Speicherung von Vermögensbeständen ausländischer Konten und Depots

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2021 - 2 K 2835/19
    Der durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vermittelte Grundrechtsschutz stellt daher ein Abwehrrecht gegen staatliche Datenerhebung und Datenverarbeitung dar (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351, BStBl II 2009, 23).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Fall entschieden, dass der Kläger die Verarbeitung von ihn betreffenden Informationen vor dem Hintergrund des überwiegenden Interesses an der Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung hinzunehmen habe (BVerfG, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351, BStBl II 2009, 23).

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2021 - 2 K 2835/19
    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018, 1 BvR 1675/16, BVerfGE 149, 222).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2021 - 2 K 2835/19
    Die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung von Steuern stellt ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel dar, das aufgrund des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots steuerlicher Belastungsgleichheit selbst Verfassungsrang hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991, 2 BvR 1493/89, BStBl II 1991, 654, BVerfGE 84, 239).
  • BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21

    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.10.2021 - 2 K 2835/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des FG vom 27.10.2021 - 2 K 2835/19 aufzuheben und das BZSt zu verpflichten, die aus der Schweiz erhaltenen Daten über den Vermögensbestand nicht zu verarbeiten und die entsprechenden Daten zu löschen.

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