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   FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20   

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FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20 (https://dejure.org/2021,10888)
FG München, Entscheidung vom 30.03.2021 - 7 V 2583/20 (https://dejure.org/2021,10888)
FG München, Entscheidung vom 30. März 2021 - 7 V 2583/20 (https://dejure.org/2021,10888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichwort: Die tatsächliche Geschäftsführung eines Vereins, der nach seiner Satzung die gemeinnützigen Zwecke der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) und der allgemeinen Förderung des demokratischen ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Befreiung von der Körperschaftsteuer eines gemeinnützigen Vereins zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Befreiung von der Körperschaftsteuer eines gemeinnützigen Vereins zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege

  • rechtsportal.de

    Stichwort: Die tatsächliche Geschäftsführung eines Vereins, der nach seiner Satzung die gemeinnützigen Zwecke der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) und der allgemeinen Förderung des demokratischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Politisch motivierter Verein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Seiner Satzung nach dem Gesundheitswesen, der Gesundheitspflege und der Förderung des demokratischen Staatswesens dienender Verein bei politisch motivierter, zielgerichtet einseitiger öffentlicher Positionierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht mehr gemeinnützig

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Non-Profit-Organisationen - Politische Betätigung im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterliegt Grenzen!

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.12.2020 - V R 14/20

    Gemeinnützigkeit und politische Betätigung

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Dabei können auch Lösungsvorschläge für Problemfelder der Tagespolitik erarbeitet werden (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V R 14/20, DStR 2021, 218 ).

    Die Beschäftigung mit politischen Vorgängen muss im Rahmen dessen liegen, was das Eintreten für die steuerbegünstigten Ziele und deren Verwirklichung erfordert (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V R 14/20, DStR 2021, 218 ).

    Die Beschäftigung mit politischen Vorgängen lag nicht mehr im Rahmen dessen, was das Eintreten für die steuerbegünstigten Ziele und deren Verwirklichung erfordert (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V R 14/20, DStR 2021, 218 ).

    Insoweit wurden die Grenzen der Gemeinnützigkeit überschritten, da gezielt auf die politische Willensbildung Einfluss genommen werden sollte sowie die Diskussion politischer Fragen nicht "in geistiger Offenheit" angestrebt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V R 14/20, DStR 2021, 218 ).

    Es besteht keine Pflicht des Staates zur Vereinsförderung durch Subventionen oder steuerrechtliche Gemeinnützigkeitsprivilegien (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2020 - V R 14/20, DStR 2021, 218 ).

  • BFH, 10.01.2019 - V R 60/17

    Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften:

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Unter Berücksichtigung der Definitionen des Parteiengesetz ( PartG ) gehören somit weder die Einflussnahme auf die "politische Willensbildung" (§ 2 Abs. 1 PartG ) noch die Einflussnahme auf die "Gestaltung der öffentlichen Meinung" (§ 1 Abs. 2 PartG ) zur Förderung der Allgemeinheit i.S.v. § 52 AO (BFH-Urteil vom 10. Januar 2019 - V R 60/17, BFHE 263, 290 , BStBl II 2019, 301 ).

    Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise daher betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient (BFH-Urteil vom 10. Januar 2019 - V R 60/17, BFHE 263, 290 , BStBl II 2019, 301 ).

    Denn zur Förderung der Allgemeinheit gehört die kritische öffentliche Information und Diskussion dann, wenn ein nach § 52 Abs. 2 AO begünstigtes Anliegen der Öffentlichkeit und auch Politikern nahegebracht werden soll (BFH-Urteil vom 10. Januar 2019 - V R 60/17, BFHE 263, 290 , BStBl II 2019, 301 ).

    Im Rahmen des Eintretens für Freiheit und Demokratie ging es dem Antragsteller vorrangig um die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung zur Durchsetzung der eigenen Auffassung, nicht aber um die Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten bei - im weitesten Sinne - auszubildenden Personen (BFH-Urteil vom 10. Januar 2019 - V R 60/17, BFHE 263, 290 , BStBl II 2019, 301 ).

  • BFH, 14.03.2018 - V R 36/16

    Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Zwar wird in der Literatur vertreten, dass der Verlust der Steuerbegünstigung nicht bei jedem Verstoß der tatsächlichen Geschäftsführung gegen die Satzung gerechtfertigt ist (vgl. Unger in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 157. Lieferung, § 63, Rn. 56), sondern sich dieser vielmehr am Ausmaß und Gewicht der Pflichtverletzung ausrichtet (Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 163. Lieferung 10.2020, § 63 AO , Rn. 12; offengelassen BFH-Urteil vom 14. März 2018 - V R 36/16, BFHE 260, 420 , BStBl II 2018, 422 , Rn. 50).
  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit für das Hauptsacheverfahren überwiegen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, u.a. BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204 ).
  • BFH, 18.10.2017 - V R 46/16

    Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Hiervon erfasst werden alle Tätigkeiten, die der Gesundheit der Bürger dienen, insbesondere die Verhinderung und Bekämpfung von Seuchen und Krankheiten (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2017 - V R 46/16, BFHE 259, 488 , BStBl II 2018, 672 ).
  • BFH, 23.11.1988 - I R 11/88

    Eine Körperschaft fördert auch dann ausschließlich den Frieden, wenn sie

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Die Tätigkeit der Körperschaft darf weder unmittelbar noch allein auf das politische Geschehen und die staatliche Willensbildung gerichtet sein (BFH-Urteil vom 23. November 1988 I R 11/88, BFHE 155, 461 , BStBl II 1989, 391 ).
  • BFH, 29.08.1984 - I R 203/81

    Bürgerinitiativen gegen die Verwendung von Atomkraft können gemeinnützig sein,

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Daher darf weder ein politischer Zweck als alleiniger und ausschließlicher oder als überwiegender Zweck in der Satzung einer Körperschaft festgelegt sein noch die Vereinigung mit ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend einen politischen Zweck verfolgen (BFH-Urteil vom 29. August 1984 I R 203/81, BFHE 142, 51 , BStBl II 1984, 844 ).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 5/93

    Körperschaftsteuer; Keine Gemeinnützigkeit bei Umgehung eines gesetzlichen

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Eine Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO durch einen auf null EUR lautenden Körperschaftsteuerbescheid liegt aber dann vor, wenn - wie vorliegend - geltend gemacht wird, es liege eine Befreiung von der Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG vor und durch den Bescheid werde zu Unrecht seine Körperschaftsteuerpflicht bejaht (BFH-Urteile vom 14. September 1994 - I R 153/93, BFHE 176, 229 , BStBl II 1995, 499 ; vom 13. Juli 1994 - I R 5/93, BFHE 175, 484 , BStBl II 1995, 134 ).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 153/93

    Modellbau - Köperschaftsteuerplicht

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Eine Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO durch einen auf null EUR lautenden Körperschaftsteuerbescheid liegt aber dann vor, wenn - wie vorliegend - geltend gemacht wird, es liege eine Befreiung von der Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG vor und durch den Bescheid werde zu Unrecht seine Körperschaftsteuerpflicht bejaht (BFH-Urteile vom 14. September 1994 - I R 153/93, BFHE 176, 229 , BStBl II 1995, 499 ; vom 13. Juli 1994 - I R 5/93, BFHE 175, 484 , BStBl II 1995, 134 ).
  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

    Auszug aus FG München, 30.03.2021 - 7 V 2583/20
    Irgendeine vage Erfolgsaussicht genügt jedoch nicht (BFH-Beschluss vom 11.06.1968 VI B 94/67, BStBl II 1968, 657 ).
  • BFH, 18.08.2021 - V B 25/21

    Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Finanzgerichts München vom 30.03.2021 - 7 V 2583/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Antragsteller beantragt, den Beschluss des FG München vom 30.03.2021 - 7 V 2583/20 aufzuheben und die Vollziehung des Körperschaftsteuer-Vorauszahlungsbescheides vom xx.xx.2020 sowie die darin enthaltene Versagung der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sowie den Entzug der Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für steuerliche Zwecke auszusetzen, bis über das Hauptsacheverfahren unanfechtbar entschieden ist.

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