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   FG Münster, 09.02.2022 - 11 K 820/19 E   

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https://dejure.org/2022,4948
FG Münster, 09.02.2022 - 11 K 820/19 E (https://dejure.org/2022,4948)
FG Münster, Entscheidung vom 09.02.2022 - 11 K 820/19 E (https://dejure.org/2022,4948)
FG Münster, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 11 K 820/19 E (https://dejure.org/2022,4948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen sind Beiträge an eine Solidargemeinschaft zur Erlangung einer Kranken- und Pflegeabsicherung als Sonderausgaben abzugsfähig?

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a)-b)
    Festsetzung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Beiträgen an einen Solidarverein i.R.d. Sonderausgabenabzuges

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sonderausgaben - Zur Abzugsfähigkeit von Beiträgen an eine Solidargemeinschaft als Sonderausgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.08.2020 - X R 12/19

    Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein

    Auszug aus FG Münster, 09.02.2022 - 11 K 820/19
    Aufgrund des Beschlusses vom 29.07.2019 hat das Verfahren bis zum Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem unter dem Aktenzeichen X R 12/19 geführten Verfahren geruht.

    Ein solches Recht der Kläger und anderer Mitglieder gegenüber der Solidargemeinschaft lässt sich im vorliegenden Fall nicht aus den nach der Rechtsprechung des BFH maßgeblichen Quellen - zuvörderst der Satzung der Solidargemeinschaft unter Berücksichtigung der Beitrags- und Zuwendungsordnung, aber auch deren Internetauftritt, Werbematerial und Protokolle von Mitgliederversammlungen (BFH-Urteil vom 12.08.2020 X R 12/19, BFHE 270, S. 409, BFH/NV 2021, S. 483) - herleiten.

    Dabei weist der Senat darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BFH, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, neben der Satzung weitere Quellen nur ergänzend heranzuziehen sind (BFH-Urteil vom 12.08.2020 X R 12/19, BFHE 270, 409, BFH/NV 2021, S. 483, Rn. 34).

    Die Entscheidung beruht auf einer tatrichterlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der aus dem Urteil des BFH vom 12.08.2020 (X R 12/19, BFHE 270, S. 409) folgenden Auslegungsgrundsätze.

  • BVerwG, 22.03.1956 - I C 147.54

    Unterstützungseinrichtung zur Versorgung der Hinterbliebenen verstorbener Ärzte -

    Auszug aus FG Münster, 09.02.2022 - 11 K 820/19
    Die für die Versicherungsaufsicht zuständige (BaFin habe gegen die Solidargemeinschaft nach Ablauf des Streitjahres ein auf die Einstellung und Abwicklung des Geschäftsbetriebs gerichtetes Verfahren eingeleitet, in welchem sie die Auffassung vertreten habe, die Solidargemeinschaft gewähre ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Solidarfonds und betreibe daher erlaubnispflichtige Versicherungsgeschäfte, ohne dass ihr die erforderliche Erlaubnis erteilt worden sei. Zwar liege ein Versicherungsgeschäft nicht vor, wenn der Anspruch der Mitglieder gegen die Solidargemeinschaft auf die verfügbaren Mittel beschränkt sei (Anspruch auf Leistung nach Kassenlage; Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.1956 - I C 147.54).
  • BFH, 23.08.2023 - X R 21/22

    Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 15/22:

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.02.2022 - 11 K 820/19 E aufgehoben.
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