Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Pankki S
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Geistiges Eigentum - Unionsmarke - Verordnung (EU) 2017/1001 - Art. 15 - Erschöpfung des Rechts aus der Marke - Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) - Zustimmung des Inhabers der ...
Kurzfassungen/Presse
- delegedata.de (Kurzinformation und Auszüge)
Mitarbeiter sind keine Empfänger - zum Umfang des Auskunftsanspruchs
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
- EuGH, 22.06.2023 - C-579/21
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 20.12.2017 - C-434/16
Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
Zum anderen kommen sie zum Ausdruck in den Rechten der Personen, deren Daten Gegenstand von Verarbeitungen sind, über diese informiert zu werden, Zugang zu den Daten zu erhalten, ihre Berichtigung verlangen bzw. unter gewissen Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen zu können" (Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 48). - EuGH, 15.06.2021 - C-645/19
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
10 Die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur zeitlichen Geltung von Änderungen der Rechtslage wird im Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a. (C-645/19, EU:C:2021:483), zusammengefasst. - EuGH, 07.05.2009 - C-553/07
Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
11 In Bezug auf die Richtlinie 95/46 hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer (C-553/07, EU:C.2009:293, Rn. 70), entschieden, dass "[n]ach Art. 12 Buchst. a der Richtlinie ... die Mitgliedstaaten verpflichtet [sind], ein Recht auf Auskunft über die ... Information vorzusehen, das nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Vergangenheit gilt. - Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21
Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-579/21
7 Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Pitruzzella in der Rechtssache Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten) (C-154/21, EU:C:2022:452, Nr. 33): "...das Auskunftsrecht im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c DSGVO [spielt] bei der Ausübung der anderen in der DSGVO vorgesehenen Befugnisse der betroffenen Person eine funktionale und instrumentale Rolle".
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Insoweit weise ich auch darauf hin, dass derzeit die Rechtssache C-579/21, Pankki S, anhängig ist, die die Tragweite des Begriffs "personenbezogene Daten" im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO betrifft. - LG Heidelberg, 31.03.2023 - 7 O 10/22 Denn erst mit der Kenntnis der unbefugten Dritten wird der Betroffene in die Lage versetzt, diesen gegenüber Ansprüche, wie etwa das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO, effektiv geltend zu machen, und die Möglichkeit zu haben, die Kontrolle über seine Daten wiederzuerlangen (vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.12.2022, C-579/21, Celex-Nr. 62021CC0579, Rn. 79 zum Interesse des Betroffenen im Falle eines unrechtmäßigen "Mitarbeiterexzesses" an der Mitteilung dessen Identität).
- LG Heidelberg, 31.03.2023 - 7 O 9/22
Schadensersatz: Automatisierte Sammlung persönlicher Daten von Facebook-Nutzern
Denn erst mit der Kenntnis der unbefugten Dritten wird der Betroffene in die Lage versetzt, diesen gegenüber Ansprüche, wie etwa das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO, effektiv geltend zu machen, und die Möglichkeit zu haben, die Kontrolle über seine Daten wiederzuerlangen (vgl. dazu auch die Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.12.2022, C-579/21, Celex-Nr. 62021CC0579, Rn. 79 zum Interesse des Betroffenen im Falle eines unrechtmäßigen "Mitarbeiterexzesses" an der Mitteilung dessen Identität).