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   KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21   

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KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21 (https://dejure.org/2021,32990)
KG, Entscheidung vom 12.05.2021 - 5 W 58/21 (https://dejure.org/2021,32990)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 5 W 58/21 (https://dejure.org/2021,32990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Copyright-Inkasso

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 12 Abs 1 UWG
    Rechtsschutzbedürfnis und Dringlichkeitsvermutung für den Erlass eines weiteren Unterlassungstitels - Copyright-Inkasso

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ist der Anspruchsteller bereits durch einen gegen den Anspruchsgegner erwirkten Unterlassungstitel gesichert und zielt ein neuerlicher Antrag auf das Verbot einer kerngleichen Verletzungshandlung, die ohne weiteres von dem bereits titulierten Unterlassungsanspruch ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für einen gerichtlichen Unterlassungstitel bei Bestehen eines titulierten Unterlassungsanspruchs hinsichtlich einer kerngleichen Verletzungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 494
  • MMR 2022, 56
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • KG, 12.05.2021 - 5 U 1091/20

    internationales Copyright-Inkasso - Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Die hiergegen von der Antragsgegnerin eingelegte Berufung wird vor dem Senat zum Geschäftszeichen 5 U 1091/20 geführt.

    Vielmehr hat die Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. August 2020 - 91 O 52/20 - Berufung (beim Senat geführt zum Geschäftszeichen 5 U 1091/20) eingelegt und das Bestehen des dort streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs in Abrede gestellt.

    Insoweit nimmt der Senat auf den in dem vor ihm zum Geschäftszeichen 5 U 1091/20 geführten Berufungsverfahren ergangenen Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2021 Bezug.

  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung;

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Die Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 1 UWG ist daher nicht schon widerlegt, wenn der Antragsteller ein bereits in der Vergangenheit gegen den Antragsgegner eingeleitetes Eilverfahren nicht dazu genutzt hat, sein Unterlassungsbegehren in zulässig-abstrahierender Weise auch auf solche Verletzungshandlungen zu erstrecken, die er später zum Gegenstand eines gesonderten Verfahrens macht (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12).(Rn.39).

    Im Eilverfahren ist insoweit kein allzu strenger Maßstab anzulegen (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12, Rn. 6, juris).

    Fehlt dem Antragsteller - wie hier - nicht schon das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchsetzung eines weiteren Unterlassungsanspruchs, ist er auch nicht gehindert, in verschiedenen Eilverfahren jeweils verschiedene konkrete Verletzungsformen zu beanstanden (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2013 - 6 U 227/12, Rn. 17, juris).

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Vielmehr wird die Dringlichkeit insoweit vermutet (Senat, Urteil vom 02. Juni 2017 - 5 U 196/16, Rn. 3, juris).

    (1) Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung ist am 5. März 2021 bei dem Landgericht eingegangen und damit innerhalb eines Zeitraumes von weniger als zwei Monaten ab Erlangung der Kenntnis von der Person des Verletzers und den maßgeblichen Umständen der Verletzungshandlung, dessen Verstreichen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig nicht dringlichkeitsschädlich ist (Senat, Urteil vom 02. Juni 2017 - 5 U 196/16, Rn. 4, juris).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines weiteren Titels kann daher fehlen, wenn der Anspruchsteller bereits durch einen gegen den Antragsgegner erwirkten Unterlassungstitel gesichert ist und der neuerliche Antrag auf das Verbot einer kerngleichen Verletzungshandlung zielt, die ohne weiteres von dem bereits titulierten Unterlassungsanspruch erfasst ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, Rn. 16 - 23, juris - Folienrollos).

    aa) Es kann offenbleiben, ob das von der Antragstellerin zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemachte Verhalten der Antragsgegnerin - wie das Landgericht andeutet - in Ansehung der durch Auslegung zu ermittelnden Reichweite der von der Antragstellerin bereits erwirkten Unterlassungsgebote (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.09.2016 - I ZB 34/15, GRUR 2017, 208 Rn. 22 - Rückruf von Rescue-Produkten Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, UWG § 12 Rn. 54) tatsächlich ohne weiteres als von den bereits gegen die Antragsgegnerin ergangenen einstweiligen Verfügungen erfasst angesehen werden kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, Rn. 17, juris - Folienrollos; Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 46/07, BGHZ 183, 309-322, Rn. 30 nach juris - Fischdosendeckel).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Sie bezweckt, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - I ZR 227/19, Rn. 28, juris - Rechtsberatung durch Architektin; Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 88/15, Rn. 18, juris; Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 107/14, Rn. 12, juris - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Nach diesem Recht sind insbesondere das Bestehen des Rechts, die Rechtsinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang des Schutzes sowie der Tatbestand und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung zu beurteilen (vgl. zum deutschen internationalen Privatrecht und zu Art. 8 Abs. 1 Rom-II-VO: BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 43/14, Rn. 24, juris - An Evening with Marlene Dietrich; Urteil vom 24. September 2014 - I ZR 35/11, Rn. 24, juris - Hi Hotel II).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Das Vorliegen der nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG für den Unterlassungsanspruch weiter erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch die ausweislich der Antragstellerin im vorliegenden Verfahren vorgelegten mit verschiedenen Betreibern von Webseiten geführte Korrespondenz bereits geschehene unlautere Wettbewerbshandlung indiziert (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - I ZR 126/18, BGHZ 225, 59-90, Rn. 80 nach juris mwN - WarnWetter-App).
  • BGH, 24.09.2014 - I ZR 35/11

    Hi Hotel II - Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Nach diesem Recht sind insbesondere das Bestehen des Rechts, die Rechtsinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang des Schutzes sowie der Tatbestand und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung zu beurteilen (vgl. zum deutschen internationalen Privatrecht und zu Art. 8 Abs. 1 Rom-II-VO: BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 43/14, Rn. 24, juris - An Evening with Marlene Dietrich; Urteil vom 24. September 2014 - I ZR 35/11, Rn. 24, juris - Hi Hotel II).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Die Antragstellerin hat von den zum Gegenstand der einstweiligen Verfügungsverfahren gemachten, an verschiedene in unterschiedlichen Staaten ansässige Webseitenbetreiber gerichteten Zahlungsaufforderungen und von der sich an diese anschließenden Korrespondenz, auf der der vorliegend geltend gemachte, vorrangig auf die universelle Anspruchsverfolgung durch die Antragsgegnerin abzielende Unterlassungsantrag fußt, nach Aktenlage sukzessive Kenntnis erlangt, so dass ihr ein sachlicher Grund für die gesonderte Geltendmachung des zum Gegenstand des hiesigen Verfahrens gemachten Unterlassungsanspruchs unter den Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalles nicht abgesprochen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 14/07, Rn. 20, juris - 0, 00 Grundgebühr; Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17, Rn. 64, juris - Das beste Netz).
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 227/19

    Rechtsberatung durch Architektin

    Auszug aus KG, 12.05.2021 - 5 W 58/21
    Sie bezweckt, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - I ZR 227/19, Rn. 28, juris - Rechtsberatung durch Architektin; Urteil vom 31. März 2016 - I ZR 88/15, Rn. 18, juris; Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 107/14, Rn. 12, juris - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 88/15

    Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur - Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei

  • KG, 23.06.2020 - 5 W 1031/20

    Sofortige Beschwerde in Wettbewerbssachen: Unwirksamkeit einer

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

  • OLG Frankfurt, 08.08.2005 - 6 W 107/05

    Wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren: Widerlegung des Verfügungsgrunds

  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12

    Verfügungsgrund für weiteren Eilantrag; Irreführung durch Preisvergleichswerbung

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 210/18

    Vorwerk ./. Amazon - Täuschung über Identität des Anbieters auf

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16

    Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

  • OLG Köln, 24.08.2012 - 6 U 72/12

    Potticelli

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