Rechtsprechung
   KG, 19.12.2023 - 6 U 36/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45074
KG, 19.12.2023 - 6 U 36/22 (https://dejure.org/2023,45074)
KG, Entscheidung vom 19.12.2023 - 6 U 36/22 (https://dejure.org/2023,45074)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - 6 U 36/22 (https://dejure.org/2023,45074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,45074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten

    Auszug aus KG, 19.12.2023 - 6 U 36/22
    Ein nicht auf bestimmte Beitragsanpassungen konkretisierter Feststellungsantrag eines Versicherungsnehmers, der einen etwa bestehenden Zahlungsantrag gegen die betreffende Versicherung vorbereiten soll, ist wegen Verstoßes gegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig (Anschluss an BGH, Urteil vom 27. September 2023, IV ZR 177/22).

    Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof in einer entsprechenden Konstellation in seinem Urteil vom 27. September 2023, IV ZR 177/22 (Rn. 24 m.w.N.), ausgeführt:.

    Der Bundesgerichtshof hat wiederum in seiner Entscheidung vom 27. September 2023, IV ZR 177/22 (Rn. 30 ff m.w.N.), zum Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben das Folgende ausgeführt:.

  • OLG München, 01.03.2023 - 38 U 7394/22

    Streitwert einer Stufenklage bei Streit um Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in

    Auszug aus KG, 19.12.2023 - 6 U 36/22
    Mangels besserer Angaben des Klägers kann eine Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherer zu der Entwicklung der Beiträge in den maßgeblichen Jahren heranzuziehen sein (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 1. März 2023, 38 U 7394/22).

    Danach ergibt sich für den Rückzahlungsanspruch ein Betrag in Höhe von 20 ? pro Monat und versicherter Person (so auch OLG München, Beschluss vom 1. März 2023, 38 U 7394/22).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht