Rechtsprechung
KG, 22.01.2024 - 3 Ws 250/21 - 161 AR 84/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 30 Abs 1 OWiG, § 46 Abs 7 OWiG, § 66 Abs 1 OWiG, § 68 OWiG, § 130 Abs 1 OWiG
Bußgeldrechtliche Verbandshaftung nach der DSGVO - JurPC
Bußgeldrechtliche Verbandshaftung nach der DSGVO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bußgeldrechtliche Verbandshaftung nach der DSGVO
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auch gegen juristische Person kann unmittelbar DSGVO-Bußgeld verhängt werden - Deutsche Wohnen
- lto.de (Kurzinformation)
Millionen-Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen - Zurückverweisung an das Landgericht
Besprechungen u.ä.
- juris (Entscheidungsbesprechung)
Bußgeldbescheid wegen Datenschutzverstößen gegen eine juristische Person muss individuell handelnde natürliche Person nicht bezeichnen (jurisPR-StrafR 7/2024 Anm. 1)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.02.2021 - (526 OWi LG) 212 JsOWi 1/20 (1/20
- KG, 06.12.2021 - 3 Ws 250/21
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-807/21
- EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
- KG, 22.01.2024 - 3 Ws 250/21 - 161 AR 84/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70
Bußgeldbescheid
Auszug aus KG, 22.01.2024 - 3 Ws 250/21
Der Bußgeldbescheid muss den Tatvorwurf nach gefestigtem Verständnis formal und sachlich umgrenzen (Umgrenzungsfunktion) und den Betroffenen ausreichend über den Tatvorwurf unterrichten (Informationsfunktion) (vgl. BGHSt 23, 336; Senat Verkehrsrecht aktuell 2019, 123 [Volltext bei juris]; OLG Celle ZfSch 2015, 649). - EuGH, 24.10.1995 - C-70/93
Bayerische Motorenwerke / ALD
Auszug aus KG, 22.01.2024 - 3 Ws 250/21
Da das Bußgeldverfahren beim Landgericht Berlin fortgesetzt und durch dieses entschieden wird, ist es angemessen, dass die Kammer für Bußgeldsachen in der abschließenden Kostengrundentscheidung über die Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens mitentscheidet (vgl. bei ähnlicher Konstellation BGH WM 1996, 1889 unter Bezug auf EuGH GRUR Int. 1996, 147). - BGH, 02.07.1996 - KZR 20/91
"Fremdleasingboykott II"; Aufforderung zu einer Liefersperre als unbillige …
Auszug aus KG, 22.01.2024 - 3 Ws 250/21
Da das Bußgeldverfahren beim Landgericht Berlin fortgesetzt und durch dieses entschieden wird, ist es angemessen, dass die Kammer für Bußgeldsachen in der abschließenden Kostengrundentscheidung über die Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens mitentscheidet (vgl. bei ähnlicher Konstellation BGH WM 1996, 1889 unter Bezug auf EuGH GRUR Int. 1996, 147).