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LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - 26 Ta 223/24 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2024 - 26 Ta 223/24 (https://dejure.org/2024,5138)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 114 S 1 ZPO, Art 17 EUV 2016/679
Keine Zurückweisung eines PKH-Antrags - beendetes Arbeitsverhältnis - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Art 17 DSGVO - IWW
Art. 17 DSGVO, § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 Satz 1 ZPO, § 114 ZPO, § 114 Satz 2 ZPO
- JurPC
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Art 17 DSGVO
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 20.02.2024 - 3 Ca 877/23
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - 26 Ta 223/24
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - 26 Ta 223/24
Zur Entscheidung reif ist das Prozesskostenhilfebegehren, wenn die Partei es schlüssig begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt und wenn der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist zum Prozesskostenhilfegesuch zu äußern (vgl. BGH 18. November 2009 - XII ZB 152/09, Rn. 10). - BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - 26 Ta 223/24
b) Dabei dürfen wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Rechtsschutzgleichheit - das Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfG 14. Dezember 2006 - 1 BvR 2236/06) - die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden. - BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99
Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Feststellung der …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - 26 Ta 223/24
Dem genügt das Gesetz, indem § 114 ZPO die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vorsieht, wenn nur hinreichende Erfolgsaussicht besteht, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfG 24. Juli 2002 - 2 BvR 2256/99, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10
Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - 26 Ta 223/24
Während die hinreichende Aussicht auf Erfolg die materielle Begründetheit des Anspruchs betrifft, wird von der Frage der Mutwilligkeit in erster Linie die verfahrensmäßige Geltendmachung des Anspruchs erfasst (vgl. BAG 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 - NZA 2011, 1382 = NJW 2011, 3260 = EzA § 114 ZPO 2002 Nr. 2, Rn. 15).