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   LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22   

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LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22 (https://dejure.org/2023,14410)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22 (https://dejure.org/2023,14410)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2023 - 12 TaBV 29/22 (https://dejure.org/2023,14410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 15 Abs. 1 AktG; § ... 11 Abs. 2 ArbGG; § 46c ArbGG, § 46g Abs. 1 ArbGG, § 80 Abs. 2 ArbGG; § 9 BetrVG, § 19 BetrVG; § 180 BGB; § 56 Abs. 4 BPersVG; § 31a BRAO, § 46 Abs. 5 BRAO, § 46c Abs. 1 BRAO; § 2 WO, § 3 Abs. 2 WO, § 4 WO; § 89 Abs. 2 ZPO, § 286 ZPO
    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72 Abs. 3 Nr. 1
    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig; Nachreichung der Vollmacht für Syndikusrechtsanwältin im Anfechtungsverfahren zu einer Betriebsratswahl; Unrichtigkeit der Wählerliste als ausschließender Anfechtungsgrund nach § 19 Abs. 3 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 17/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    Die Betriebsratsgröße knüpft daher an die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an, wobei es nicht auf die Belegschaftsstärke an einem bestimmten Stichtag, z.B. am Tag der Betriebsratswahl oder am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens, ankommt, sondern auf die Anzahl der "in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 07.05.2008 - 7 ABR 17/07, juris Rn. 15).

    Das sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und in die Betriebsorganisation eingegliedert sind (BAG 07.05.2008 - 7 ABR 17/07, juris Rn. 16).

    Der Wahlvorstand hat für die Feststellung der Arbeitnehmerzahl nicht nur den Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen, sondern auch die künftige, auf Grund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers zu erwartende Entwicklung des Beschäftigungsstandes einzubeziehen (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 53/02, juris Rn. 25; BAG 07.05.2008 - 7 ABR 17/07, juris Rn. 17).

    cc)Maßgebend für die Beurteilung der Anzahl der "in der Regel" beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer sind die Verhältnisse bei Erlass des Wahlausschreibens (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 53/02, juris Rn. 25; BAG 07.05.2008 - 7 ABR 17/07, juris Rn. 17).

    Der Verstoß gegen § 9 BetrVG führt zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl in der RD N. (BAG 07.05.2008 - 7 ABR 17/07, juris Rn. 23; BAG 12.09.2012 - 7 ABR 37/11, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    a)Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG a.F. (jetzt § 56 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) entschieden, dass die dort normierte Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses entgegen § 89 Abs. 2 ZPO nur dann gewahrt ist, wenn bis zu ihrem Ablauf eine Vollmacht bei Gericht eingereicht wird, die von der zur Vertretung des Arbeitgebers befugten Person ausgestellt ist (BVerwG 01.12.2003 - 6 P 11/03, juris Rn. 29 f.; a.A. LAG Baden-Württemberg 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08, juris Rn. 35 ff. zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG).

    b)Zunächst bezieht sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Einreichung des Antrags durch eine Bedienstete der dortigen Arbeitgeberin ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde und nicht auf eine Rechtsanwältin (vgl. insoweit BVerwG 01.12.2003 - 6 P 11/03, juris Rn. 23).

    Insoweit folgt die erkennende Kammer dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 18.09.1996 - 6 P 16/94, juris Rn. 20; BVerwG 01.12.2003 - 6 P 11/03, juris Rn. 24 jeweils zu § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG a.F., jetzt § 56 Abs. 4 Satz 1 BPersVG; ebenso zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bereits LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn. 48; a.A. LAG Baden-Württemberg 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08, juris Rn. 35 ff.; offen gelassen von LAG Baden-Württemberg 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15, juris Rn. 62).

    Wegen des materiell-rechtlichen Charakters des Gestaltungsrechts ist § 89 Abs. 2 ZPO nicht anzuwenden (so BVerwG 18.09.1996 a.a.O. Rn. 20, 21; BVerwG 01.12.2003 a.a.O. Rn. 24; ebenso MüKoZPO/Touissant, 6. Aufl. 2020, § 89 Rn. 17).

    Dies ist, wie auch sonst bei einer Ausschlussfrist durch Beweisaufnahme zu klären (BAG 14.08.2002 a.a.O. Rn. 189; a.A. BVerwG 01.12.2003 a.a.O. Rn. 30).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    Der Wahlvorstand hat für die Feststellung der Arbeitnehmerzahl nicht nur den Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen, sondern auch die künftige, auf Grund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers zu erwartende Entwicklung des Beschäftigungsstandes einzubeziehen (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 53/02, juris Rn. 25; BAG 07.05.2008 - 7 ABR 17/07, juris Rn. 17).

    Deshalb kommt es nur auf die tatsächliche Belegschaftsstärke an und nicht auf die Motive, die zu einer Änderung der Personalplanung des Arbeitgebers geführt haben (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 53/02, juris Rn. 26).

    cc)Maßgebend für die Beurteilung der Anzahl der "in der Regel" beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer sind die Verhältnisse bei Erlass des Wahlausschreibens (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 53/02, juris Rn. 25; BAG 07.05.2008 - 7 ABR 17/07, juris Rn. 17).

    Richtig ist, dass dabei auch Frau T. berücksichtigt wurde, welche ab dem 01.08.2023 in die passive Phase der Altersteilzeit geht und ab diesem Zeitpunkt für die Belegschaftsstärke des § 9 BetrVG nicht mehr zu berücksichtigen ist, weil sie dem Betrieb nicht mehr angehört (BAG 16.04.2003 - 7 ABR 53/02, jurtis Rn. 22).

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    Zu würdigen sind auch die prozessualen und vorprozessualen Handlungen, Erklärungen und Unterlassungen der Parteien und ihrer Vertreter (BAG 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, juris Rn. 19).

    Dabei kann ein bestrittener Sachvortrag auch alleine mittels Indizien bewiesen werden, wenn die Hilfstatsachen das Gericht mit dem Maßstab des § 286 ZPO von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19; BAG 11.06.2020 a.a.O. Rn. 63).

    Der Richter kann im Einzelfall auch allein aufgrund von Indizien, sogar trotz anderslautender Zeugenaussagen, zu einer bestimmten Überzeugung gelangen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01

    Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlußfristen - Zurückweisung wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    Eine nachträgliche Genehmigung nach Fristablauf ist nämlich mit der von einer Ausschlussfrist bezweckten Rechtssicherheit nicht zu vereinbaren (vgl. allgemein BAG 14.08.2002 - 5 AZR 341/01, juris Rn. 19; zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bereits LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn. 48).

    Dies ist, wie auch sonst bei einer Ausschlussfrist durch Beweisaufnahme zu klären (BAG 14.08.2002 a.a.O. Rn. 189; a.A. BVerwG 01.12.2003 a.a.O. Rn. 30).

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    Richtig ist, dass der Betriebsrat hier eine eigene und von ihm erstellte Wählerliste verwandt hat, wozu er befugt ist (BAG 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, juris Rn. 35).

    Es bleibt ebenfalls offen, ob § 19 Abs. 3 Satz 2 BetrVG voraussetzt, dass die Arbeitgeberin aktiv unrichtige Angaben macht (offen gelassen von BAG 30.06.2021 - 7 ABR 24/20, juris Rn. 47).

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    Insoweit folgt die erkennende Kammer dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 18.09.1996 - 6 P 16/94, juris Rn. 20; BVerwG 01.12.2003 - 6 P 11/03, juris Rn. 24 jeweils zu § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG a.F., jetzt § 56 Abs. 4 Satz 1 BPersVG; ebenso zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bereits LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn. 48; a.A. LAG Baden-Württemberg 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08, juris Rn. 35 ff.; offen gelassen von LAG Baden-Württemberg 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15, juris Rn. 62).

    Eine nachträgliche Genehmigung nach Fristablauf ist nämlich mit der von einer Ausschlussfrist bezweckten Rechtssicherheit nicht zu vereinbaren (vgl. allgemein BAG 14.08.2002 - 5 AZR 341/01, juris Rn. 19; zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bereits LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn. 48).

  • BVerwG, 18.09.1996 - 6 P 16.94

    Personalvertretungsrecht - Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    Insoweit folgt die erkennende Kammer dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 18.09.1996 - 6 P 16/94, juris Rn. 20; BVerwG 01.12.2003 - 6 P 11/03, juris Rn. 24 jeweils zu § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG a.F., jetzt § 56 Abs. 4 Satz 1 BPersVG; ebenso zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bereits LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn. 48; a.A. LAG Baden-Württemberg 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08, juris Rn. 35 ff.; offen gelassen von LAG Baden-Württemberg 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15, juris Rn. 62).

    Wegen des materiell-rechtlichen Charakters des Gestaltungsrechts ist § 89 Abs. 2 ZPO nicht anzuwenden (so BVerwG 18.09.1996 a.a.O. Rn. 20, 21; BVerwG 01.12.2003 a.a.O. Rn. 24; ebenso MüKoZPO/Touissant, 6. Aufl. 2020, § 89 Rn. 17).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    Die Bestimmung des § 286 Abs. 1 ZPO verlangt keinen naturwissenschaftlichen Kausalitätsnachweis und auch keine an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG 11.06.2020 - 2 AZR 442/19, juris Rn. 62; BGH 01.10.2019 - VI ZR 164/18 juris Rn. 8).

    Dabei kann ein bestrittener Sachvortrag auch alleine mittels Indizien bewiesen werden, wenn die Hilfstatsachen das Gericht mit dem Maßstab des § 286 ZPO von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen (BAG 25.02.1998 a.a.O. Rn. 19; BAG 11.06.2020 a.a.O. Rn. 63).

  • ArbG Stuttgart, 15.12.2021 - 4 BV 139/21

    Syndikusrechtsanwalt - besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22
    Als solche hat sie gemäß § 31a BRAO i.V.m. § 46c Abs. 1 BRAO ein eigenständiges beA (vgl. dazu z.B. Natter/Haßel, NZA 2017, 1017, 1024; ArbG Stuttgart 15.12.2021 - 4 BV 139/21, juris Rn. 22), welches sie hier zutreffend genutzt hat.

    Es stellt sich nicht die Frage, wie bei einem Verband angestellten Syndikusrechtsanwalt, ob ggfs. die verantwortende Person i.S.v. § 46 c Abs. 3 Satz 1 ArbGG nur der Verband sein kann und nicht der Syndikusrechtsanwalt, der den Verband i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ArbGG im Prozess gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 ArbGG vertritt (dazu z.B. LAG Hamm 27.09.2022 - 10 Sa 229/22, juris; ArbG Stuttgart 15.12.2021 a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08

    Verfahren der Anfechtung einer Betriebsratswahl - ZuordnungsTV nach § 3 BetrVG

  • ArbG Siegen, 10.11.2022 - 1 BV 15/22
  • BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15

    Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer

  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte -

  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

  • BAG, 25.11.1992 - 7 ABR 7/92

    Gesamthafenbetrieb - Betriebszugehörigkeit

  • BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive

  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 48/10

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

  • BGH, 14.12.2017 - V ZB 35/17

    Mangel der Vollmacht bei Einlegung eines Rechtsmittels: Heilung durch

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform -

  • BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12

    Einlegung der Berufung - Vertretung durch Rechtsanwalt

  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

  • LAG Hamm, 27.09.2022 - 10 Sa 229/22

    Standl ./. Westdeutscher Rundfunk

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Vollmacht - Rechtsanwalt - im Betrieb

  • BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 125/75

    Möglichkeit des Berufungsgerichts, die Aussage eines im ersten Rechtszug

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