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   LAG Hamm, 02.09.2011 - 7 Sa 521/11   

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LAG Hamm, 02.09.2011 - 7 Sa 521/11 (https://dejure.org/2011,21409)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2011 - 7 Sa 521/11 (https://dejure.org/2011,21409)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2011 - 7 Sa 521/11 (https://dejure.org/2011,21409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Postulationsfähigkeit, Rechtsanwaltsgesellschaft, Vertretung, Offenheitsgrundsatz, Prozessvertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 59 c ff BRAO, §§ 164 ff BGB, §§ 78 ff ZPO, § 11 Abs. 4 ArbGG
    Postulationsfähigkeit, Rechtsanwaltsgesellschaft, Vertretung, Offenheitsgrundsatz, Prozessvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Berufung bei formwidriger Einlegung durch nicht zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 26.06.2006 - 15 W 213/05

    Zulässigkeit einer Anwalts-Aktiengesellschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2011 - 7 Sa 521/11
    Einer solchen Zulassung bedürfe es auch nicht, weil sie ihre rechtsberatende Tätigkeit auch ohne Zulassung als Anwaltsgesellschaft ausüben dürfe, wie das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 26.06.2006 (15 W 213/05) bereits festgestellt habe.

    Dem steht nicht entgegen, dass das OLG Hamm in einer die Klägerin betreffenden Entscheidung (26.06.2006 - 15 W 213/05, NJW 2006, 3434) ausgeführt hat, dass die anwaltliche Berufstätigkeit im Rahmen einer Aktiengesellschaft nicht im Sinne des § 37 Abs. 4 Nr. 5 AktG von einer Genehmigung abhängig sei, weshalb es die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts Bochum auf Eintragung der Beklagten in das Handelsregister aufgehoben hat.

    So hat das OLG hervorgehoben, dass sich die Klägerin auf das auch für Aktiengesellschaften eröffnete Zulassungsverfahren nach den §§ 59 c ff BRAO würde einlassen müssen, sofern sie die Postulationsfähigkeit gewinnen wolle (OLG Hamm 26.06.2006 - 15 W 213/05, NJW 2006, 3434, juris Rn 16).

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2011 - 7 Sa 521/11
    Doch kommen solche Vorschriften auch dann zur Geltung, wenn in ihnen allgemeine Rechtsgedanken der Stellvertretung zum Ausdruck kommen (OLG Frankfurt 08.09.2005 - 9 U 65/04, OLGR Frankfurt 2006, 267, juris Rn 43; BGH 18.12.2002 - VIII ZR 72/02 - NJW 2003, 963, juris Rn 18; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2012, Vor § 78 Rn 5), wie es für den in § 164 Abs. 1 BGB niedergelegten Offenheitsgrundsatz gilt.
  • BGH, 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03

    Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH wegen Umwandlung in eine AG

    Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2011 - 7 Sa 521/11
    Eine solche Rechtsanwaltsgesellschaft, die über den Wortlaut des § 59 c BRAO hinaus nicht nur als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sondern - wie die Klägerin - auch als Aktiengesellschaft betrieben werden kann (BGH 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03, AnwZ (B) 28/03 - NJW 2005, 1568, juris Nr. 40 ff; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl. 2009, vor § 59 c Rn 8), kann nach § 59 l S. 1 BRAO als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte beauftragt werden und hat dabei nach § 59 l S. 2 BRAO die Rechte und Pflichten eines Prozessbevollmächtigten.
  • OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07

    "Der günstige Weg zur GmbH" - Angebot der individuellen Gründung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2011 - 7 Sa 521/11
    Ist hingegen das OLG Köln der Auffassung, alleine aus dem Umstand, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Vorstand einer ansonsten nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassenen Aktiengesellschaft eine Berufungsschrift unterzeichnet habe, könne geschlossen werden, eine wirksame Prozessvertretung sei gegeben (OLG Köln 27.02.2008 - 6 U 177/07, OLGR Köln 2008, 415, juris Rn 7), kann dem jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall angesichts fehlender Offenlegung der Prozessvertretung des unterzeichnenden Rechtsanwalts nicht gefolgt werden.
  • OLG Frankfurt, 08.09.2005 - 9 U 65/04

    Vollmacht: Unwirksamkeit als Folge eines nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrags

    Auszug aus LAG Hamm, 02.09.2011 - 7 Sa 521/11
    Doch kommen solche Vorschriften auch dann zur Geltung, wenn in ihnen allgemeine Rechtsgedanken der Stellvertretung zum Ausdruck kommen (OLG Frankfurt 08.09.2005 - 9 U 65/04, OLGR Frankfurt 2006, 267, juris Rn 43; BGH 18.12.2002 - VIII ZR 72/02 - NJW 2003, 963, juris Rn 18; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl. 2012, Vor § 78 Rn 5), wie es für den in § 164 Abs. 1 BGB niedergelegten Offenheitsgrundsatz gilt.
  • BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12

    Einlegung der Berufung - Vertretung durch Rechtsanwalt

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. September 2011 - 7 Sa 521/11 - wird zurückgewiesen.
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