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   LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19   

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LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19 (https://dejure.org/2020,18314)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19 (https://dejure.org/2020,18314)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 6 Sa 1979/19 (https://dejure.org/2020,18314)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Kaiserslautern, 16.02.2018 - 3 O 103/17
    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    § 839 BGB ist auch auf Schäden anzuwenden, die durch Personen verursacht worden sind, welche nicht Beamte im staatsrechtlichen Sinne sind, aber in einem Anstellungsverhältnis zu einem Hoheitsträger stehen und den Schaden in dieser Eigenschaft verursacht haben (vgl. LG Kaiserslautern vom 16.02.2018 - 3 O 103/17; Palandt, 79. Aufl. § 839, Rn. 1).

    Ob ein bestimmtes Verhalten Ausübung eines öffentlichen Amtes ist, ist nach seiner Zielsetzung zu beurteilen, konkret danach, ob der Handelnde im Rahmen hoheitlicher Zielsetzung tätig geworden ist (vgl. OLG Frankfurt vom 28.02.2003 - 24 U 31/01; BGH vom 12.12.1991 - III ZR 10/91; BGHZ 108, 230; BGHZ 42, 176; Palandt, 79. Aufl. § 839, Rn. 17; LG Kaiserslautern vom 16.02.2018 - 3 O 103/17).

    bb) Diese Amtspflicht kann auch gegenüber den Staatsdieners der gleichen Behörde bestehen (vgl. RGZ 100, 188; LG Kaiserslautern vom 16.02.2018 - 3 O 103/17), womit der Anwendbarkeit (bzw. hier dem Vorrang) des § 839 BGB, Art. 34 GG nicht entgegensteht, dass ein Arbeitnehmer einem Kollegen einen Schaden zufügt.

    Weil dies als unzumutbar empfunden wurde, haben die Vertragsstaaten des NTS in Art. VIII Abs. 5 NTS eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Dritte Schäden, die ihnen auf dem Hoheitsgebiet des Aufnahmestaates entstanden sind, auch gegenüber diesem geltend zu machen haben (vgl. LG Kaiserslautern vom 16.02.2018 - 3 O 103/17).

    Diese Überlegungen treffen insbesondere auch auf Arbeitnehmer zu, die bei der Truppe oder dem zivilen Gefolge des Entsendestaates beschäftigt sind, die aber aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts einen stärkeren Bezug zum Aufnahmestaat haben und deren Rechtsstellung sich auch maßgeblich nach dem Recht des Aufnahmestaates richtet (vgl. LG Kaiserslautern vom 16.02.2018 - 3 O 103/17).

  • LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche unter zivilen Arbeitskräften bei den

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    Die dagegen beim LAG Hamm eingelegte sofortige Beschwerde vom 11.04.2018 (Bl. 188f. d.A.) wurde mit Beschluss vom 27.12.2018 - 2 Ta 268/18 (Bl. 347 d.A.) zurückgewiesen.

    Diese Verantwortlichkeit ist gegeben, wenn entweder die Voraussetzungen der §§ 89, 31 i.V.m. 823ff. BGB vorliegen oder diejenigen des § 831 BGB (vgl. LAG Hamm vom 27.12.2018 - 2 Ta 268/18; Möhl, Full, Rüth, Straßenverkehrsrecht, Band 1, § 16 STVG, Rn. 122).

    Insoweit ist damit lediglich zu unterscheiden, ob ein etwaiger Schaden durch eine Handlung in Ausübung des Dienstes oder bei einer außerdienstlichen Handlung verursacht wurde (vgl. BGH vom 28.10.1982 - III ZE 89/81; LAG Hamm vom 27.12.2018 - 2 Ta 268/18).

  • ArbG Paderborn, 23.10.2019 - 4 Ca 1110/17
    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.10.2019 - 4 Ca 1110/17 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.10.2019 - 4 Ca 1110/17 abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 2.486,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2017 zu zahlen.

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    Zwar hat das BAG bereits über Schadensersatzansprüche im Rahmen von Arbeitsverhältnissen mit den Streitkräften entschieden (vgl. BAG vom 13.08.2009 - 6 AZR 330/08).
  • LAG Hamm, 07.09.2016 - 2 Ta 21/16

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für rechtswegfremde Ansprüche

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    Somit dürfen die Gerichte für Arbeitssachen die Amtshaftungsansprüche grundsätzlich nicht prüfen (vgl. LAG Hamm vom 07.09.2016 - 2 Ta 21/16).
  • BAG, 14.12.1998 - 5 AS 8/98

    Umfang der Prüfungskompetenz nach § 17 Abs. 2 GVG

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    Ruft der Kläger dagegen - wie vorliegend - zuerst die Arbeitsgericht an, haben diese nur über etwaige Ansprüche wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten zu entscheiden, nicht jedoch über Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung (vgl. BAG vom 14.12.1998 - 5 AS 8/98).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2018 - 1 U 185/17

    "Dritter" im Sinne von Art. VIII Abs. 5 NATO-Truppenstatut

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    Weder NTS noch NTS-ZA unterscheiden zwischen zufälligen von einem Schaden betroffenen Dritten und solchen, die sich bewusst und freiwillig in die Sphäre der ausländischen Streitkräfte begeben (vgl. OLG Frankfurt vom 22.11.2018 - 1 U 185/17).
  • LAG Sachsen, 25.07.2012 - 4 Ta 352/11

    Sonderzuständigkeit der Zivilgerichte für Amtshaftungsansprüche; Teilverweisung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    Aufgrund dieser Sonderreglung bleibt von dem umfassenden Prüfungsauftrag des Satzes 1 der Amtshaftungsanspruch unberührt (vgl. LAG Sachsen vom 25.07.2012 - 4 Ta 352/11).
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    Dies hat zur Folge, dass der hoheitlich handelnde Schädiger - hier bejaht (s.o.) - persönlich nicht aus unerlaubter Handlung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH vom 18.12.2007 - VI ZR 235/06; BGHZ 99, 62, 63f. BGHZ 121, 161, 167f).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 1979/19
    Ob ein Rechtsbindungswille vorhanden ist, ist nicht nach dem nicht in Erscheinung getretenen inneren Willen des Leistenden zu beurteilen, sondern danach, ob der Leistungsempfänger unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte nach §§ 133, 157 BGB auf einen solchen Willen schließen musste (vgl. BAG vom 14.02.1991 -- 2 AZR 415/90).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 235/06

    Begriff des Zusammenwirkens von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen; Haftung

  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 10/91

    Haftung des Dienstherrn für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Beamten

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 79/88

    Voraussetzung der Amtshaftung bei ärztlicher Behandlung von Soldaten durch

  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 182/63

    Amtshaftung bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr

  • BGH, 30.10.1986 - III ZR 151/85

    Amtspflichtverletzung gegenüber einem Ausländer

  • OLG Frankfurt, 28.02.2003 - 24 U 31/01

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Bediensteten für Personalangelegenheiten

  • RG, 02.11.1920 - III 137/20

    Anspruch eines Beamten gegen einen anderen Beamten aus Amtspflichtverletzung

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