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   LAG Köln, 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17   

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https://dejure.org/2018,8852
LAG Köln, 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17 (https://dejure.org/2018,8852)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17 (https://dejure.org/2018,8852)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. April 2018 - 9 TaBV 68/17 (https://dejure.org/2018,8852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitgliedes wegen angeblich unrichtiger Angaben mit dem Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorwurf der Nötigung gegen Arbeitgeber in eidesstattlicher Versicherung: Abgrenzung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 3 Sa 2/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Facharztes für

    Auszug aus LAG Köln, 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17
    (3) Von Bedeutung ist schließlich, dass die Erklärung in einem arbeitsgerichtlichen Eilverfahren abgegeben wurde, bei denen auch überspitzte Formulierungen im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen liegen können (BAG, Urteil vom 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 -, BAGE 101, 341-351, Rn. 38; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 - 3 Sa 2/15 -, Rn. 115, juris; Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 20. Juni 2005 - 7 Sa 88/04 -, Rn. 45, juris).

    Parteien dürfen zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 - 3 Sa 2/15 -, Rn. 114, juris).

  • ArbG Aachen, 01.08.2017 - 3 BV 2/17
    Auszug aus LAG Köln, 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.08.2017 - 3 BV 2/17 h - wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.08.2017, Aktenzeichen 3 BV 2/17 h, abzuändern und.

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus LAG Köln, 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17
    Vielmehr muss die Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB gesondert festgestellt werden, was unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles zu erfolgen hat (BVerfG, Urteil vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83 -, BVerfGE 73, 206-261, Rn. 86).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LAG Köln, 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17
    Vielmehr muss den Umständen entnommen werden, ob eine technische oder eine alltagssprachliche Begriffsverwendung vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 09. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 -, Rn. 56, juris).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

    Auszug aus LAG Köln, 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17
    (3) Von Bedeutung ist schließlich, dass die Erklärung in einem arbeitsgerichtlichen Eilverfahren abgegeben wurde, bei denen auch überspitzte Formulierungen im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen liegen können (BAG, Urteil vom 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 -, BAGE 101, 341-351, Rn. 38; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 - 3 Sa 2/15 -, Rn. 115, juris; Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 20. Juni 2005 - 7 Sa 88/04 -, Rn. 45, juris).
  • LAG Hamburg, 20.06.2005 - 7 Sa 88/04
    Auszug aus LAG Köln, 13.04.2018 - 9 TaBV 68/17
    (3) Von Bedeutung ist schließlich, dass die Erklärung in einem arbeitsgerichtlichen Eilverfahren abgegeben wurde, bei denen auch überspitzte Formulierungen im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen liegen können (BAG, Urteil vom 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 -, BAGE 101, 341-351, Rn. 38; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2016 - 3 Sa 2/15 -, Rn. 115, juris; Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 20. Juni 2005 - 7 Sa 88/04 -, Rn. 45, juris).
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