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   LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22   

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LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22 (https://dejure.org/2022,38562)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22 (https://dejure.org/2022,38562)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 (https://dejure.org/2022,38562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG
    Vorlage von Bewerbungsunterlagen an Betriebsrat - digitales Einsichtsrecht - vorläufige personelle Maßnahme

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1
    "Digitale" Unterrichtung des Betriebsrats gem. § 99 Abs. 1 BetrVG ; "Sonstige Nachteile" i.S.d. § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ; Gebot der doppelten Antragstellung; "Sachliche Gründe" i.S.d. § 100 Abs. 1 BetrVG

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1
    Vorlage von Bewerbungsunterlagen an Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG wird nicht in Lauf gesetzt, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat offenkundig unvollständig unterrichtet hat, selbst dann nicht, wenn der Betriebsrat gleichwohl zum Zustimmungsersuchen Stellung nimmt (BAG, Beschluss vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - juris, Rz. 34; BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - juris; Rz. 48).

    Wenn der Arbeitgeber aus objektiven Gründen berechtigt annehmen darf, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, folgt schon aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, dass der Betriebsrat dem Arbeitgeber zeitnah innerhalb der Wochenfrist anzeigen muss, wenn er gleichwohl noch weitere Angaben bzw. Informationen benötigt oder/und die Vorlage weiterer Unterlagen wünscht (BAG, Beschluss vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - juris, Rz. 34; BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - juris, Rz. 47; BAG, Beschluss vom 14.03.1989 - 1 ABR 80/87 - juris, Rz. 25 ff.).

    Nach anderer Auffassung sind die Unterlagen dem Betriebsrat bis zur Beschlussfassung über die beantragte Zustimmung, längstens für eine Woche, zu überlassen bzw. zur Verfügung zu stellen (Richardi / Thüsing, BetrVG, 17. Aufl., § 99 Rz.172; BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - juris, Rz. 33).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG wird nicht in Lauf gesetzt, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat offenkundig unvollständig unterrichtet hat, selbst dann nicht, wenn der Betriebsrat gleichwohl zum Zustimmungsersuchen Stellung nimmt (BAG, Beschluss vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - juris, Rz. 34; BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - juris; Rz. 48).

    Wenn der Arbeitgeber aus objektiven Gründen berechtigt annehmen darf, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, folgt schon aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, dass der Betriebsrat dem Arbeitgeber zeitnah innerhalb der Wochenfrist anzeigen muss, wenn er gleichwohl noch weitere Angaben bzw. Informationen benötigt oder/und die Vorlage weiterer Unterlagen wünscht (BAG, Beschluss vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - juris, Rz. 34; BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - juris, Rz. 47; BAG, Beschluss vom 14.03.1989 - 1 ABR 80/87 - juris, Rz. 25 ff.).

  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Unterlagen bezüglich aller Stellenbewerber, auch der nicht berücksichtigten oder abgelehnten Bewerber, vorzulegen (BAG Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 - juris).
  • LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19

    Bewerbungsmanagementsystem, Einstellung, Unterrichtung des Betriebsrats,

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Wenn gewährleistet ist, dass dem Betriebsrat ein uneingeschränktes Zugriffsrecht auf alle digitalisierten Bewerbungsunterlagen und die entsprechend eingepflegten Daten ermöglicht wird, spricht nichts dagegen, den Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG auch durch die Einräumung eines Einsichtsrechts des Betriebsrats in die im System hinterlegten Unterlagen zu ermöglichen (hierfür auch LAG Köln, Beschluss vom 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19 - juris, Rz. 47 ff.; Lützeler / Kopp, Arbeitsrecht Aktuell 2015, 491(493)).
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Dazu müsste entweder ein Rechtsanspruch auf die erstrebte Veränderung bestanden oder zumindest eine tatsächliche Position sich bereits zu einer rechtlich erheblichen Anwartschaft verstärkt haben (BAG, Beschluss vom 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - juris, Rz. 47).
  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 10/18

    Regelungsabrede - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Er kann dann im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht keine weiteren als die im Zusammenhang mit seiner Zustimmungsverweigerung genannten Gründe nachschieben (BAG, Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/09 - Rz. 34; BAG, Beschluss vom 23.01.2019 - 4 ABR 56/17 - Rz. 17; BAG, Beschluss vom 13.08.2019 - 1 ABR 10/18 - juris, Rz. 40; Fitting, BetrVG, 30. Aufl., § 99 Rz. 277 d).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Er kann dann im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht keine weiteren als die im Zusammenhang mit seiner Zustimmungsverweigerung genannten Gründe nachschieben (BAG, Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/09 - Rz. 34; BAG, Beschluss vom 23.01.2019 - 4 ABR 56/17 - Rz. 17; BAG, Beschluss vom 13.08.2019 - 1 ABR 10/18 - juris, Rz. 40; Fitting, BetrVG, 30. Aufl., § 99 Rz. 277 d).
  • BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Er kann dann im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht keine weiteren als die im Zusammenhang mit seiner Zustimmungsverweigerung genannten Gründe nachschieben (BAG, Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/09 - Rz. 34; BAG, Beschluss vom 23.01.2019 - 4 ABR 56/17 - Rz. 17; BAG, Beschluss vom 13.08.2019 - 1 ABR 10/18 - juris, Rz. 40; Fitting, BetrVG, 30. Aufl., § 99 Rz. 277 d).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Wenn der Arbeitgeber aus objektiven Gründen berechtigt annehmen darf, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, folgt schon aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, dass der Betriebsrat dem Arbeitgeber zeitnah innerhalb der Wochenfrist anzeigen muss, wenn er gleichwohl noch weitere Angaben bzw. Informationen benötigt oder/und die Vorlage weiterer Unterlagen wünscht (BAG, Beschluss vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - juris, Rz. 34; BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - juris, Rz. 47; BAG, Beschluss vom 14.03.1989 - 1 ABR 80/87 - juris, Rz. 25 ff.).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22
    Das Gebot der doppelten Antragstellung soll verhindern, dass der Arbeitgeber den Streit auf die Wirksamkeit der vorläufigen Maßnahme beschränkt und die Frage, ob der Betriebsrat einen Zustimmungsverweigerungsgrund hat, in der Schwebe lässt (BAG, Beschluss vom 15.09.1987 - 1 ABR 44/86 - juris, Rz. 34; BAG, Beschluss vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - juris, Rz. 34).
  • LAG Köln, 28.08.2020 - 10 TaBV 8/19

    Zustimmungsersetzung; Umorganisation; Versetzung; Ausschreibungsverlangen

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

  • LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 TaBV 29/14

    Neues Zustimmungsersetzungsverfahren bei noch laufendem Verfahren betr. die

  • ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23

    Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme -

    Mit der schriftlichen Begründung seiner innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG erklärten Zustimmungsverweigerung zu der beabsichtigten personellen Maßnahme legt der Betriebsrat zugleich den Gegenstand des vom Arbeitgeber einzuleitenden Zustimmungsersetzungsverfahrens fest und konkretisiert ihn (LAG Sachsen-Anhalt 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 - Rn. 97, juris).

    Ob sachliche Gründe iSd. § 100 Abs. 1 BetrVG vorliegen, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu entscheiden, also aus der Sicht eines objektiven Betrachters unter Würdigung der Belange des Betriebes (LAG Sachsen-Anhalt 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 - Rn. 120, juris).

    Es ist zu prüfen, ob ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber im Interesse des Betriebes alsbald handeln muss, die geplante Maßnahme also letztlich zur Sicherung eines ordnungsgemäßen betrieblichen Ablaufs keinen Aufschub verträgt (LAG Sachsen-Anhalt 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 - Rn. 120, juris; LAG Köln 28. Januar 2022 - 9 TaBV 38/21 - Rn. 40, juris; LAG Nürnberg 22. September 2017 - 8 TaBV 9/17 - Rn. 59, juris).

    Nicht relevant sind persönliche Gründe oder sozialpolitische Überlegungen (LAG Sachsen-Anhalt 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 - Rn. 120, juris).

    Hält das Arbeitsgericht die Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat nicht für gerechtfertigt, ist ein Feststellungsantrag nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG aber nur dann unbegründet, wenn die Maßnahme offensichtlich aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war (LAG Sachsen-Anhalt 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 - Rn. 122, juris; LAG Rheinland-Pfalz 24. Januar 2018 - 4 TaBV 9/17 - Rn. 57, juris; LAG Nürnberg 22. September 2017 - 8 TaBV 9/17 - Rn. 59, juris).

    Das Merkmal "offensichtlich" erfordert eine grobe Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme seitens des Arbeitgebers (BAG 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - Rn. 29, juris; LAG Sachsen-Anhalt 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 - Rn. 120, juris; LAG Köln 29. Oktober 2021 - 9 TaBV 17/21 - Rn. 43, juris; LAG Nürnberg 16. Januar 2019 - 2 TaBV 18/18 - Rn. 66, juris; LAG Rheinland-Pfalz 24. Januar 2018 - 4 TaBV 9/17 - Rn. 57, juris).

    Nur wenn dem Arbeitgeber insoweit ein grober Vorwurf zu machen ist, muss der Feststellungsantrag wegen offensichtlicher Verkennung der Dringlichkeit abgewiesen werden mit der Folge, dass die personelle Maßnahme keinen Bestand hat (BAG 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - Rn. 29, juris; LAG Sachsen-Anhalt 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 - Rn. 120, juris; LAG Rheinland-Pfalz 24. Januar 2018 - 4 TaBV 9/17 - Rn. 57, juris; Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, BetrVG § 100 Rn. 14).

  • BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22

    Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 - wird, soweit sie sich gegen die Entscheidung über den Antrag zu 1.
  • ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22

    Ein Verstoß gegen die Ausschreibungsfrist rechtfertigt einen Widerspruch des

    Es kommt grundsätzlich allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme an (Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22 -, Rn. 120, juris; vgl. insges. Fitting, BetrVG, 30. Auflage, § 100 Rz. 4/4a m.w.N.).
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