Rechtsprechung
LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21
- OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts
Auszug aus LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21
Die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung des Vorliegens einer Dringlichkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 UWG ist dogmatisch davon gekennzeichnet, dass diese Regelung nach allgemeiner Auffassung eine Vermutung der Dringlichkeit enthält, die u. a. dann widerlegt ist, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (ständige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur BGH, GRUR 2000, 151, 152). - OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 200/08
Wettbewerbswidrigkeit des Angebots des Erlasses des Kaufpreises für Möbel im …
Auszug aus LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21
Die Kammer schließt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung des OLG Hamm an, wonach das Verstreichenlassen eines Zeitraumes von einem Monat zwischen der Kenntniserlangung vom Vorliegen einen Wettbewerbsverstoßes und der Anbringung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als (noch) nicht dringlichkeitsschädlich angesehen wird (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2009, 313; WRP 2012, 985). - OLG Hamm, 02.02.2012 - 4 U 168/11
Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem …
Auszug aus LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21
Die Kammer schließt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung des OLG Hamm an, wonach das Verstreichenlassen eines Zeitraumes von einem Monat zwischen der Kenntniserlangung vom Vorliegen einen Wettbewerbsverstoßes und der Anbringung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als (noch) nicht dringlichkeitsschädlich angesehen wird (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2009, 313; WRP 2012, 985). - OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11
Überlegen wirksam, Proteaseinhibitor - Heilmittelwerbung: Darlegungs- und …
Auszug aus LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (OLG Hamburg, WRP 2013, 196, 198).
- OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 29.04.2021 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg (Az. 8 O 21/21) unter Zurückweisung des weitergehenden Berufungsbegehrens teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Verfügungsklägerin beantragt, das am 29.04.2021 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg (Az. 8 O 21/21) abzuändern und die Verfügungsbeklagte im Wege der einstweiligen Verfügung zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihren jeweiligen Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr.