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LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- aufrecht.de
Auslesen von Datenbanken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01
- KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01
Nach allem bis hierher Ausgeführten spricht im Übrigen nach Auffassung der Kammer vieles dafür, dass die Klägerin selbst wenn sie im Einzelfalle nicht Inhaberin der ausschließlichen digitalen Nutzungsrechte sein sollte, berechtigt wäre, einen diesbezüglichen Unterlassungsanspruch gegen Dritte geltend zu machen, da sie jedenfalls die Nutzungsrechte für die herkömmliche Vervielfältigung und Verbreitung in Papierform hat, die durch die Vorgehensweise der Beklagten zu 1) ebenfalls kommerziell beeinträchtigt werden (vgl. hierzu BGH GRUR 1992, 697, 698 f - Alf). - BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96
"CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines …
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01
§ 890 ZPO zu verlagern (vgl. BGH GRUR 1997/464, 465 - CB-infobank II). - OLG Köln, 30.12.1999 - 6 U 151/99
Urheberrecht; Elektronischer Pressespiegel
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01
Für die Artikel von Zeitungsredakteuren und freien Mitarbeitern gilt im Ergebnis gleiches, da die Klägerin unter Vorlage einer Vielzahl von Anstellungsverträgen sowie unterzeichneten Willenserklärungen ihrer freien Mitarbeiter dargelegt hat, dass ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der hier in Rede stehenden "digitalen Nutzung (Einlesen, Heraufladen und Versand in Dateiform als Anhang in einer E Mail) eingeräumt worden sind (vgl. auch schon OLG Köln GRUR 2000, 417, 420 f - Elektronischer Pressespiegel; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 51 ff - Goldman Kommunikationssystem). - OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01
Für die Artikel von Zeitungsredakteuren und freien Mitarbeitern gilt im Ergebnis gleiches, da die Klägerin unter Vorlage einer Vielzahl von Anstellungsverträgen sowie unterzeichneten Willenserklärungen ihrer freien Mitarbeiter dargelegt hat, dass ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der hier in Rede stehenden "digitalen Nutzung (Einlesen, Heraufladen und Versand in Dateiform als Anhang in einer E Mail) eingeräumt worden sind (vgl. auch schon OLG Köln GRUR 2000, 417, 420 f - Elektronischer Pressespiegel; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 51 ff - Goldman Kommunikationssystem).
- KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02
Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder …
Auf die Berufungen der Parteien wird das am 26. Mai 2002 verkündete Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin - 16 O 367/01 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.