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LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch wegen ähnlicher Gestaltung des Briefbogens einer Rechtsanwaltssozietät; Verwechselungsgefahr bei Verwendung von ähnlichen Briefbögen
- BRAK-Mitteilungen
Firmierung unter der Bezeichnung "Dr. X, Y & Kollegen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.07.1991 - I ZR 2/90
Anwaltswerbung - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse
Auszug aus LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12
Das unterscheidet ihre Position von derjenigen des "Kollegen", der in der dem Urteil des BGH vom 04.07.1991 (I ZR 2/91, GRUR 1991, 917 ff.) zugrunde liegenden Fallgestaltung nur auf Anfrage für eine bestimmte (Unternehmens-)Beratung zur Verfügung stand. - BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06
OSTSEE-POST
Auszug aus LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12
Inwieweit solche Eingrenzungen binden, kann offenbleiben; auch wenn in Rechnung gestellt wird, dass insoweit unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen mögen (vgl. BGH GRUR 2009, 672 RN 57 - Ostsee-Post), folgt daraus nach hiesiger Auffassung keine andere Bewertung. - BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05
Hansen-Bau
Auszug aus LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12
Namen sind nun einmal klassische unterscheidungskräftige Kennzeichnungsmittel (vgl. - zum Markenrecht - BGH GRUR 2008, 801 RN 13 f. - Hansen-Bau); darüber vermag auch der von der Antragstellerin bemühte "nahezu identische Gleichklang des Dreiklangs" der doch recht unterschiedlichen Namen nicht hinwegzutäuschen.
- OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in …
Auszug aus LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12
Die Kammer legt insoweit die verbreitete Auffassung (vgl. etwa OLG Frankfurt GRUR 2005, 972; OLG Hamburg GRUR 2007, 614 ff.;OLG München, Beschluss vom 27.12.2010, BeckRS 2011, 03783;… siehe auch Köhler /Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG RN 3.16a) zugrunde, wonach ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig ist, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderungen eingetreten sind; so liegt es hier. - BVerfG, 24.03.2009 - 1 BvR 144/09
Pflicht aus § 10 Abs 1 S 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte zur namentlichen …
Auszug aus LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12
Hierbei ist es durchaus möglich, durch ausdrückliche Hinweise an die Rechtssuchenden, wie etwa die nach § 8 BORA zulässige Angabe des Anstellungsverhältnisses oder freien Mitarbeit, Transparenz zu schaffen und einen haftungsbegründenden Rechtsschein zu vermeiden (BVerfG, 1 BvR 144/09, Nichtannahmebeschluss vom 24.03.2009, Juris, RN 17).Ob der Sternchenhinweis hinreichend ist - nach Auffassung des Gerichts ist das der Fall - bedarf hier ebensowenig einer Entscheidung wie die Frage, ob es irreführend ist, wenn der Sternchenhinweis an anderer Stelle - im Internet - fehlen sollte (so die Behauptung der Antragstellerin). - OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00
Irreführung durch Briefkopfgestaltung überörtlicher Partnerschaft von Patent- und …
Auszug aus LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12
Zu berücksichtigen ist weiter, dass eine Verkehrserwartung dahin, dass alle auf dem Briefbogen einer Anwaltsgemeinschaft aufgeführten Anwälte "echte" Sozien sind, nicht mehr besteht, wie § 8 BORA verdeutlicht und wie es das OLG München in der Entscheidung vom 18.01.2001 (29 U 2962/00, NJW-RR 2001, 1358 ff.) bereits ausgeführt hat.b)Anknüpfend daran ist auch die Zusatzbezeichnung "Rechtsanwaltssozietät" entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht irreführend, weder nach§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 3 UWG noch nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG. - OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05
Zivilprozessrecht: Zweiter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; …
Auszug aus LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12
Die Kammer legt insoweit die verbreitete Auffassung (vgl. etwa OLG Frankfurt GRUR 2005, 972; OLG Hamburg GRUR 2007, 614 ff.;OLG München, Beschluss vom 27.12.2010, BeckRS 2011, 03783;… siehe auch Köhler /Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG RN 3.16a) zugrunde, wonach ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig ist, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderungen eingetreten sind; so liegt es hier. - OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für …
Auszug aus LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12
Die Kammer legt insoweit die verbreitete Auffassung (vgl. etwa OLG Frankfurt GRUR 2005, 972; OLG Hamburg GRUR 2007, 614 ff.;OLG München, Beschluss vom 27.12.2010, BeckRS 2011, 03783;… siehe auch Köhler /Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG RN 3.16a) zugrunde, wonach ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig ist, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderungen eingetreten sind; so liegt es hier.