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LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs - 900 Js 276/20 - 13/20, 50 KLs 13/20 |
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Verfahrensgang
- LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs - 900 Js 276/20 - 13/20, 50 KLs 13/20
- BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine außerordentlich beschwerende Maßnahme ist, darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass vom Betroffenen infolge seines fortdauernden Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwererer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, wobei zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen sind, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 271/272; NJW 2012, 3383; NStZ 2014, 571; NStZ-RR 2016, 40; NStZ-RR 2019, 374).Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten vom Betroffenen infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BGH NStZ-RR 2019, 374; NStZ 2016, 144 f. m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 04.07.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Absicht der Erzielung einer höchstmöglichen …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Zwar kann sich der von der Vorschrift vorausgesetzte besondere Renncharakter der Geschwindigkeitsüberschreitung auch in dem Ziel eines Entkommens von einer Polizeiverfolgung manifestieren (OLG Stuttgart NJW 2019, 2787/2788). - BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils; …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Der drohende Schaden an fremden Sachen von bedeutendem Wert ergibt sich hierbei zumindest aus der Addition der Werte und der drohenden Schäden an den sechs gefährdeten Fahrzeugen, welche im Gesamtwert und drohendem Gesamtschaden die Wertgrenze von 750,- EUR erreicht (…vgl. zur Addition König in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2008, § 315 c Rn.162, § 315 Rn. 87; zur Wertgrenze BGHSt 48, 119/121; BGH NStZ-RR 2008, 289; NStZ 2011, 215).
- BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12
Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Die Erkrankung der paranoiden Schizophrenie ist grundsätzlich geeignet, den Erkrankten in einen (Ausnahme-)Zustand zu versetzen, in welchem er keine Einsicht in das Unrecht seines Handelns hat, was jedenfalls bei akuten Schüben der Schizophrenie und bei länger bestehenden Erkrankungen in der Regel anzunehmen ist (BGH MDR 1995, 1090; NStZ-RR 2013, 145/146). - BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96
Sprengfalle - §§ 211, 22, 16 StGB, Abgrenzung aberratio ictus - error in persona …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Die fehlerhafte Vorstellung des Beschuldigten, bei dem angegriffenen Gebäude der KL handele es sich um ein Gebäude der Vereinten Nationen, deren Menschenrechtsverletzungen er in seinem Wahn "rächen" wollte, ist des Weiteren als typischer Fall des sogenannten " error in objecto " (Irrtum über das Tatobjekt) als Motiv-irrtum unbeachtlich (vgl. hierzu BGH NStZ 1998, 294/295;… Vogel/Bülte in StGB Leipziger Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 16 Rn. 74 ff. m.w.N.). - BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10
Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Der drohende Schaden an fremden Sachen von bedeutendem Wert ergibt sich hierbei zumindest aus der Addition der Werte und der drohenden Schäden an den sechs gefährdeten Fahrzeugen, welche im Gesamtwert und drohendem Gesamtschaden die Wertgrenze von 750,- EUR erreicht (…vgl. zur Addition König in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2008, § 315 c Rn.162, § 315 Rn. 87; zur Wertgrenze BGHSt 48, 119/121; BGH NStZ-RR 2008, 289; NStZ 2011, 215). - BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Der drohende Schaden an fremden Sachen von bedeutendem Wert ergibt sich hierbei zumindest aus der Addition der Werte und der drohenden Schäden an den sechs gefährdeten Fahrzeugen, welche im Gesamtwert und drohendem Gesamtschaden die Wertgrenze von 750,- EUR erreicht (…vgl. zur Addition König in StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2008, § 315 c Rn.162, § 315 Rn. 87; zur Wertgrenze BGHSt 48, 119/121; BGH NStZ-RR 2008, 289; NStZ 2011, 215). - BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine außerordentlich beschwerende Maßnahme ist, darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass vom Betroffenen infolge seines fortdauernden Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwererer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, wobei zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen sind, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 271/272; NJW 2012, 3383; NStZ 2014, 571; NStZ-RR 2016, 40; NStZ-RR 2019, 374). - BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Da die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine außerordentlich beschwerende Maßnahme ist, darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass vom Betroffenen infolge seines fortdauernden Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwererer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, wobei zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen sind, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 271/272; NJW 2012, 3383; NStZ 2014, 571; NStZ-RR 2016, 40; NStZ-RR 2019, 374). - BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17
Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem …
Auszug aus LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
Freiwilligkeit im Sinne des strafbefreienden Rücktritts ist anzunehmen, wenn die Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven erfolgte und der Täter subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (BGH NStZ 1993, 279; StV 2018, 715 m.w.N.). - BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15
Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei …
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
- BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95
Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Steuerungsfähigkeit - Chronische Psychose …