Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06 (002)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37237
LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06 (002) (https://dejure.org/2006,37237)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 27.04.2006 - 8 S 42/06 (002) (https://dejure.org/2006,37237)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 27. April 2006 - 8 S 42/06 (002) (https://dejure.org/2006,37237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,37237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Ohne die Anregung zur Parteivernehmung durch den in einer Beweisnot befindlichen Beklagten war dem Amtsgericht nicht die Möglichkeit eröffnet, entweder dieser Anregung tatsächlich durch Parteivernehmung des Klägers zu 2) nachzukommen (vgl. die Entscheidung des EGMR, NJW 1995, 1413, 1414 - Dombo Beheer B.V.) oder aber dem aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK folgenden Grundsatz der Waffengleichheit dadurch zu genügen, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wurde (vgl. BGH, NJW 1998, 306 [BGH 09.10.1997 - IX ZR 269/96] ; NJW 1999, 363, 364 [BGH 16.07.1998 - I ZR 32/96] ; OLG Zweibrücken, NJW 1998, 167, 168).

    Eine Parteivernehmung des Klägers zu 2) von Amts wegen nach § 448 ZPO durch das Amtsgericht war jedenfalls ausgeschlossen, denn diese darf nur angeordnet werden, wenn auf Grund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (st. Rspr., vgl, BGH NJW 1989, 3222, 3223 [BGH 05.07.1989 - VIII ZR 334/88] ; BGH, NJW-RR 1990, 409, 410 [BGH 16.01.1990 - VI ZR 109/89] ; BGH, NJW-RR 1994, 636; BGH NJW 1999, 363, 364 [BGH 16.07.1998 - I ZR 32/96] ).

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Im Übrigen ist nach Auffassung der Kammer zu beachten, dass höchstrichterlich mit einer bereits auf das RG zurückgehenden Rspr. des BGH geklärt ist, dass derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, auch wenn ihm damit der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (RG, HRR 1933 Nr. 1746; BGH, VersR 1968, 1059, 1061; NJW 1985, 264, 265 [BGH 16.10.1984 - VI ZR 304/82] ; NJW 1987, 1322, 1323 [BGH 05.02.1987 - IX ZR 65/86] ; zum Beweis negativer Tatsachen im Übrigen vgl. BGHZ 16, 307, 310; BGH, VersR 1966, 1021, 1022).

    Nach Ansicht des BGH verlangt der Charakter der Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und dem Anwalt bzw. Notar als Vertrauensverhältnis keine Umkehr der Beweislast, da sonst die Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant über Gebühr belastet würde, wenn der Anwalt stets bestrebt sein müsste, sich im Hinblick auf mögliche Regressprozesse eine Beweisunterlage zu schaffen ( NJW 1985, 264, 265 [BGH 16.10.1984 - VI ZR 304/82] ).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Die Kammer hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, da die für den vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserhebliche Frage der Beweislastverteilung bei § 49b Abs. 5 BRAO bisher höchstrichterlich nicht geklärt, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist und sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH NJW 2002, 2957 [BGH 04.07.2002 - V ZR 75/02] ; 2002, 3029) .
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Ohne die Anregung zur Parteivernehmung durch den in einer Beweisnot befindlichen Beklagten war dem Amtsgericht nicht die Möglichkeit eröffnet, entweder dieser Anregung tatsächlich durch Parteivernehmung des Klägers zu 2) nachzukommen (vgl. die Entscheidung des EGMR, NJW 1995, 1413, 1414 - Dombo Beheer B.V.) oder aber dem aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK folgenden Grundsatz der Waffengleichheit dadurch zu genügen, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wurde (vgl. BGH, NJW 1998, 306 [BGH 09.10.1997 - IX ZR 269/96] ; NJW 1999, 363, 364 [BGH 16.07.1998 - I ZR 32/96] ; OLG Zweibrücken, NJW 1998, 167, 168).
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Denn die Kammer sieht keinen Anlass, hinsichtlich der Norm des § 49b Abs. 5 BRAO von dem Grundprinzip der Beweislastverteilung abzuweichen, nach dem jede Partei die Voraussetzungen einer ihr günstigen Norm zu behaupten und zu beweisen hat (vgl. BGH NJW 1999, 352, 353 [BGH 13.11.1998 - V ZR 386/97] ).
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Eine Parteivernehmung des Klägers zu 2) von Amts wegen nach § 448 ZPO durch das Amtsgericht war jedenfalls ausgeschlossen, denn diese darf nur angeordnet werden, wenn auf Grund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (st. Rspr., vgl, BGH NJW 1989, 3222, 3223 [BGH 05.07.1989 - VIII ZR 334/88] ; BGH, NJW-RR 1990, 409, 410 [BGH 16.01.1990 - VI ZR 109/89] ; BGH, NJW-RR 1994, 636; BGH NJW 1999, 363, 364 [BGH 16.07.1998 - I ZR 32/96] ).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Denn aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO folgt nach ständiger Rechtsprechung, dass ein Gericht selbst nicht daran gehindert ist, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts eines Vieraugengesprächs und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug sogar vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (vgl. BGH, GRUR 1990, 669, 672 [BGH 08.11.1989 - I ZR 14/88] ; BGHZ 122, 115, 121 ).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Die Kammer hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, da die für den vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserhebliche Frage der Beweislastverteilung bei § 49b Abs. 5 BRAO bisher höchstrichterlich nicht geklärt, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist und sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH NJW 2002, 2957 [BGH 04.07.2002 - V ZR 75/02] ; 2002, 3029) .
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Denn aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO folgt nach ständiger Rechtsprechung, dass ein Gericht selbst nicht daran gehindert ist, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts eines Vieraugengesprächs und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug sogar vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (vgl. BGH, GRUR 1990, 669, 672 [BGH 08.11.1989 - I ZR 14/88] ; BGHZ 122, 115, 121 ).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
    Im Übrigen ist nach Auffassung der Kammer zu beachten, dass höchstrichterlich mit einer bereits auf das RG zurückgehenden Rspr. des BGH geklärt ist, dass derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, auch wenn ihm damit der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (RG, HRR 1933 Nr. 1746; BGH, VersR 1968, 1059, 1061; NJW 1985, 264, 265 [BGH 16.10.1984 - VI ZR 304/82] ; NJW 1987, 1322, 1323 [BGH 05.02.1987 - IX ZR 65/86] ; zum Beweis negativer Tatsachen im Übrigen vgl. BGHZ 16, 307, 310; BGH, VersR 1966, 1021, 1022).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 289/89

    Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Operation; Darlegungs- und Beweislast bei

  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 121/95

    Darlegungs- und Beweislast bei arglistiger Täuschung im Rahmen von

  • BGH, 23.02.1994 - IV ZR 58/93

    Nachweis einer Provisionsteilungsvereinbarung unter mehreren Maklern

  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 109/89

    glatte Rathaustreppe - § 286 ZPO, Beweis durch Indiztatsachen, Zeugenvernehmung

  • OLG Zweibrücken, 18.03.1997 - 5 U 4/96
  • BGH, 19.09.1966 - II ZR 62/64

    Klage gegen die Haftpfllichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verletzung der

  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 168/66

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Verwaltung und Bebauung von Grundstücken - Anspruch

  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 108/53

    Beweislast für Rechtsmängel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht