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   LG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 O 199/21   

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LG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 O 199/21 (https://dejure.org/2022,51336)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.06.2022 - 12 O 199/21 (https://dejure.org/2022,51336)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - 12 O 199/21 (https://dejure.org/2022,51336)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 O 199/21
    Im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des unionsweit abschließend vereinheitlichten Datenschutzrechts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019,1 BvR 276/17, NJW 2020, 314 Rn. 34, 41f. -Recht auf Vergessen II) und die bei Prüfung eines Auslistungsbegehrens nach Art. 17 DS-GVO vorzunehmende umfassende Grundrechtsabwägung kann der Kläger seinen Anspruch nicht auf die Vorschriften des nationalen deutschen Rechts stützen (vgl. BGH aaO. Rn. 64 m.w.Nw.).

    Auf das Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 11 GRCh kann sich die Beklagte nicht berufen, weil ihr Dienst nicht die Verbreitung bestimmter Meinung bezweckt (vgl. BVerfGe 152, 216 Rn. 105).

  • BGH, 27.07.2020 - VI ZR 405/18

    Auslistungsbegehren gegen Google

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 O 199/21
    Das auf dauerhafte Auslistung der vom Kläger beanstandeten Suchergebnisse bei Eingabe seines Namens in die Suchmaske der Datenbank der Beklagten gerichtete Begehren ist grundsätzlich von Art. 17 Abs. 1 DS-GVO erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 27.07.2020, VI ZR 405/18, NJW 2020, 3436 Rn. 17).
  • BGH, 03.05.2022 - VI ZR 832/20

    Datenschutzgrundverordnung: Auslistungsanspruch eines verurteilten Mörders gegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 O 199/21
    Diese Grundrechtsabwägung ist auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Grundrechte des Klägers als betroffener Person einerseits, der Grundrechte der Beklagten, der Interessen ihrer Nutzer und der Öffentlichkeit sowie der Grundrechte der Anbieter der in den beanstandeten Ergebnislinks nachgewiesenen Inhalte andererseits, umfassend vorzunehmen (zum Vorstehenden: BGH Urteil vom 03.05.2022, VI ZR 832/20, GRUR-RS 2022, 11290 Rn. 14 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2023 - 16 U 127/22

    dejure.org muss namensbezogenes Suchergebnis nicht auslisten

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Juni 2022 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 199/21) abgeändert.
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