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   LG Darmstadt, 27.10.2017 - 91 O 101/16   

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https://dejure.org/2017,74851
LG Darmstadt, 27.10.2017 - 91 O 101/16 (https://dejure.org/2017,74851)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27.10.2017 - 91 O 101/16 (https://dejure.org/2017,74851)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 91 O 101/16 (https://dejure.org/2017,74851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 Abs. 4 BauGB, § 217 Abs. 1 BauGB, § 222 BauGB, § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 463 BGB
    Die Ausübung eines (preis-)limitierten gemeindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines ideellen Miteigentumsanteils an einer Grundstücksteilfläche ist unzulässig, weil nicht vom Wohl der Allgemeinheit gedeckt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89

    Gültigkeit eines Flächennutzungsplans; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus LG Darmstadt, 27.10.2017 - 91 O 101/16
    Außerdem war er Beteiligter im Verwaltungsverfahren (vgl. BGH NJW 91, 293).
  • VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 151/23
    b) Die Ausübung des Vorkaufsrechts an einem (ideellen) Grundstücksmiteigentumsanteil ist jedoch dann unzulässig, wenn das Vorkaufsrecht auf eine (reale) Teilfläche beschränkt ist (so auch Bay. VGH, Urt. v. 08.12.2011 - 14 BV 10.559 - juris Rn. 26 ff.; LG Darmstadt (Kammer für Baulandsachen), Urt. v. 27.10.2017 - 91 O 101/16 - juris; in der Folgeinstanz in diese Richtung tendierend, wenn auch im Ergebnis offenlassend: OLG Frankfurt (Senat für Baulandsachen), Urt. v. 12.12.2019 - 100 U 3/17 (BauL) - juris Rn. 26; Grziwotz, in: BeckOK BauGB, Spannowsky/Uechtritz, Stand Okt.

    Für eine erzwungene Grundstücksteilung in die hier maßgeblichen Teilflächen fehlt es an einer Rechtsgrundlage, sodass dies einen unzulässigen Eingriff in ihr Eigentumsgrundrecht bedeuten würde (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 08.12.2011 - 14 BV 10.559 - juris Rn. 29; LG Darmstadt (Kammer für Baulandsachen), Urt. v. 27.10.2017 - 91 O 101/16 - juris Rn. 36).

  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 100 U 3/17

    Berechtigung zur Ausübung eines Vorkaufsrechts

    den Antrag auf Aufhebung des Bescheides vom 25.02.2016 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt, Kammer für Baulandsachen vom 27.10.2017, Az. 91 O 101/16 , zurückzuweisen.
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