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   LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23   

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https://dejure.org/2024,5822
LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23 (https://dejure.org/2024,5822)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 20.03.2024 - 1 S 70/23 (https://dejure.org/2024,5822)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 20. März 2024 - 1 S 70/23 (https://dejure.org/2024,5822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zur Alleinhaftung eines Kolonnenspringers wegen grob fahrlässigen Verstoßes gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO (Überholen bei unklarer Verkehrslage)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Alleinhaftung Kolonnenspringer bei Überholen bei unklarer Verkehrslage

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Alleinhaftung eines Kolonnenspringers wegen grob fahrlässigen Verstoßes gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79

    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23
    Es kommt darauf an, ob der Kraftfahrer nach den gesamten Umständen vernünftig weit rechts fährt, wobei ein gewisser Sicherheitsabstand zur Fahrbahnbegrenzung eingehalten werden darf (BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850] m.w.N.).

    Im Übrigen besteht keine Verpflichtung stets am äußersten rechten Rand zu fahren, um - wie hier - aus oben genannten Gründen riskante Überholmanöver durch sog. Kolonnenspringer zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850]).

    c) Zu Recht hat das Amtsgericht die einfache Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs hinter die aufgrund des als grob fahrlässig zu beurteilenden Verstoßes des Klägers gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO erhöhte Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs zurücktreten lassen, sodass das Urteil des Amtsgerichts im Ergebnis richtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1980 - VI ZR 86/79, VersR 1980, 849 [850]).

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 10.01.1995 - VI ZR 247/94, NJW 1995, 1029, [1030]; BeckOGK/Walter, 1.1.2022, StVG § 17 Rn. 30).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2001 - 10 U 77/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine langsam fahrende Kolonne überholenden

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23
    Zwar stellt das bloße Überholen einer Kolonne - hier in Form von drei vorausfahrenden PKW - als solches noch keinen Fall des Überholens bei unklarer Verkehrslage i. S. d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO dar (vgl. OLG München, a.a.O.; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.06.2001 - 10 U 77/01, BeckRS 2004, 9618).
  • OLG München, 24.02.2017 - 10 U 4448/16

    Haftungsverteilung bei Kollision während des Überholens einer Fahrzeugkolonne

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23
    1.) Der Unfall war für den Kläger nicht unvermeidbar i.S.v. § 17 Abs. 3 StVG, da das Überholen einer Kolonne zwar nicht unzulässig ist, ein Idealfahrer dies jedoch angesichts der mit derartigem Kolonnenspringen verbundenen abstrakten Selbst- und Fremdgefährdung unterlassen hätte (OLG München, Urteil vom 24.02.2017 - 10 U 4448/16, r+s 2017, 211, [212] Rn. 9).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95

    Tragweite des Rechtsfahrgebots

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23
    Maßgebend sind u.a. Örtlichkeit, Fahrbahnart, Fahrbahnbeschaffenheit, Geschwindigkeit, Sicht und Gegenverkehr (BGH, Urteil vom 09.07.1996 - VI ZR 299/95, NJW 1996, 3003, [3004]; BeckOK-StVR/Schäfer, 22. Ed. 15.1.2024, StVO § 2 Rn. 42 ff.).
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