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LG Essen, 01.02.2024 - 32 Ks-70 Js 354/20-5/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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StGB §§ 212 Abs. 1, 213, 25 Abs. 1
Selbsttötung, Freiverantwortlichkeit, mittelbare Täterschaft - rewis.io
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Auszug aus LG Essen, 01.02.2024 - 32 Ks 5/23
Im Rahmen der sich anschließenden "Gutachterlichen Beurteilung" stellt der Angeklagte im Rahmen einer "Vorbemerkung" voran, dass vor dem Hintergrund seiner eigenen früheren Untersuchungen und Begutachtungen zu "Anträgen auf Suizid-Beihilfe" und deren wissenschaftlicher Aufarbeitung sowie des "Urteils des BGH Leipzig vom 3.7.2019 (5 StR 132/18) und des Urteils des BVerfG vom 26.02.2020 (2 BvR 2347/15 u.a.)" für die.Ein solcher, einen autonom gebildeten, freien Willen ausschließender Umstand, kann etwa darin bestehen, dass der Suizident aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Entscheidung auf der Grundlage einer realitätsbezogenen, am eigenen Selbstbild ausgerichteten Abwägung des Für und Wider zu treffen und ihm aus diesem Grunde bereits die für einen freiverantwortlichen Selbsttötungsentschluss erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehlt (vgl. BVerfG, Urteil vom 26.02.2020, Az. 2 BvR 2347/15, Rz. 240 f.).
- BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13
Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher …
Auszug aus LG Essen, 01.02.2024 - 32 Ks 5/23
Allein die Feststellung des Vorliegens einer psychischen bzw. psychiatrischen Grunderkrankung führt dabei - wie auch in anderen Bereichen denkbarer Beeinflussung der Freiverantwortlichkeit etwa durch Drogenabhängigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2014, Az. 1 StR 389/13) - nicht automatisch zum Ausschluss der Freiverantwortlichkeit. - BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80
bezahlte Hilfe beim Selbstmord - § 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei …
Auszug aus LG Essen, 01.02.2024 - 32 Ks 5/23
Da der Begriff der "Freiverantwortlichkeit" einem normativen Tatbestandmerkmal vergleichbar ist, genügt für den Vorsatz im Rahmen einer Strafbarkeit wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft neben der Kenntnis der zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände die Erfassung des sozialen Sinngehalts der (fehlenden) Freiverantwortlichkeit im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.1981, Az. 4 StR 480/80).