Rechtsprechung
LG Hagen, 12.01.1993 - 1 S 284/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung einer angemessenen pauschalierten "Strafgebühr" aufgrund der Nutzung eines fremden Urheberrechts durch die Durchführung einere Musikveranstaltung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Kontrollzuschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1993, 474
- afp 1993, 795
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70
Doppelte Tarifgebühr
Auszug aus LG Hagen, 12.01.1993 - 1 S 284/92
Der Bundesgerichtshof hat die Zubilligung einer "Strafgebühr" mit Urteil vom 10. März 1972 (BGHZ 59, 286 ff.) mit folgenden - zusammengefaßt dargestellten - Erwägungen, die sich die Kammer zu eigen macht, begründet:. - OLG München, 14.07.1983 - 6 U 3437/82
Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten an Musikstücken; …
Auszug aus LG Hagen, 12.01.1993 - 1 S 284/92
Nach ständiger, vom Schrifttum ganz überwiegend gebilligter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und nahezu einhelliger Rechtsprechung der Instanzengerichte (vgl. aus jüngerer Zeit: OLG München GRUR 1983, 578 ff.) sind die Beklagten - über die vorprozessual erfolgte Zahlung der im Falle der berechtigten Nutzungsrechtsausübung anfallenden Lizenzgebühr hinaus - gemäß § 97 UrhG zur Zahlung einer angemessenen pauschalierten "Strafgebühr" verpflichtet.