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   LG Hamburg, 18.02.2016 - 327 O 399/15   

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https://dejure.org/2016,46784
LG Hamburg, 18.02.2016 - 327 O 399/15 (https://dejure.org/2016,46784)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2016 - 327 O 399/15 (https://dejure.org/2016,46784)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 327 O 399/15 (https://dejure.org/2016,46784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 4 Nr 8 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses bei unterschiedlichen Branchen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 18.07.2014 - 5 U 99/13

    Wettbewerbsverhältnisses bei unterschiedlichen Branchen

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.2016 - 327 O 399/15
    Dabei ist zwischen Substitutionswettbewerb und Behinderungswettbewerb zu differenzieren, da der Behinderungswettbewerb darauf abzielt, einen anderen Unternehmer in seiner Geschäftstätigkeit zu behindern (Hans. OLG, Besch. v. 18.07.2017 - 5 U 99/13).

    In den Fällen des Behinderungswettbewerbs ist daher eine Tätigkeit auf demselben relevanten Markt nicht erforderlich (Urteil der Kammer vom 13.06.2013 - Az. 327 O 307/12, bestätigt von Hans. OLG, Besch. v. 18.07.2017 - 5 U 99/13; LG Hamburg, Urt. v. 13.09.2011 - Az. 312 O 128/11; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflg. 2015, § 2 Rdnr. 109 ff.).

    Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen im Übrigen unterschiedlichen Branchen angehören (Hans. OLG, Besch. v. 18.07.2017 - 5 U 99/13).

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.2016 - 327 O 399/15
    Nach der Rechtsprechung sind an das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2014, 1114, 1116 - nickelfrei).

    Danach besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis auch dann, wenn zwischen den Vorteilen, die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (sog. weiter Mitbewerberbegriff BGH GRUR 2014, 1114, 1116 - nickelfrei; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflg. 2015, § 2 Rdnr. 109).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.2016 - 327 O 399/15
    Diese Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG schützt nicht die Behauptung unwahrer Tatsachen, die einen Mitbewerber herabsetzen (vgl. BGH, GRUR 2012, 74, 77 - Coaching Newsletter).
  • LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Landgericht Hamburg entscheidet

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.2016 - 327 O 399/15
    Die daraus folgende Beweislast für die Richtigkeit geschäftsschädigender Tatsachen im Wettbewerbsverhältnis hat der Verbreitende und damit der Beklagte zu tragen (vgl. Urteil der Kammer vom 01.09.2011 - Az. 327 O 607/10 - ZUM 2011, 936 ff.).
  • LG Hamburg, 13.06.2013 - 327 O 307/12

    Zulässigkeit und Begründetheit des der Abmahnung zugrunde liegenden

    Auszug aus LG Hamburg, 18.02.2016 - 327 O 399/15
    In den Fällen des Behinderungswettbewerbs ist daher eine Tätigkeit auf demselben relevanten Markt nicht erforderlich (Urteil der Kammer vom 13.06.2013 - Az. 327 O 307/12, bestätigt von Hans. OLG, Besch. v. 18.07.2017 - 5 U 99/13; LG Hamburg, Urt. v. 13.09.2011 - Az. 312 O 128/11; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflg. 2015, § 2 Rdnr. 109 ff.).
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