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   LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 11/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24982
LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 11/09 (https://dejure.org/2009,24982)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30.10.2009 - 9 S 11/09 (https://dejure.org/2009,24982)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 9 S 11/09 (https://dejure.org/2009,24982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB; § 44 BRAO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der vorvertraglichen Sorgfaltspflichten eines einen Verwahrungsvertrag ablehnenden Rechtsanwalts im Falle einer Ablehnung des Auftrags; Pflicht eines Rechtsanwalts zur Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags gegenüber seinem Auftraggeber

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 28 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung gegenüber Dritten gem. § 44 BRAO (RA Bertin Chab; BRAK-Mitt. 3/2010, S. 126-127)

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Haftung gegenüber Dritten gem. § 44 BRAO

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 28 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Haftung gegenüber Dritten gem. § 44 BRAO (RA Bertin Chab; BRAK-Mitt. 3/2010, S. 126-127)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65

    Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 11/09
    Die Vorschrift des § 44 BRAO will den Auftraggeber schützen und vor Schaden bewahren (BGH, Urt. v. 19.04.1967 - VIII ZR 46/65 - ).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 4 U 229/07

    Notarhaftung: Verletzung von Treuhandanweisungen bei einem drittfinanzierten

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 11/09
    Diese Pflicht hat der Beklagte fahrlässig verletzt ( so erkannt für Notar durch: OLG Frankfurt, Urt. v. 18.06.2008 - 4 U 229/07 - ).
  • BGH, 28.11.1962 - VIII ZB 34/62
    Auszug aus LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 11/09
    Zutreffend hat das Amtsgericht durch den bloßen Zugang eines Auftrages in der Kanzlei des beklagten Anwaltes oder auf dessen Schreibtisch den Anwalt noch nicht zum Vertreter gemacht (BGH, Beschl. v. 28.11.1962 - VIII ZB 34/62 - ).
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