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   LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20   

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LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20 (https://dejure.org/2021,15818)
LG Köln, Entscheidung vom 01.06.2021 - 33 O 44/20 (https://dejure.org/2021,15818)
LG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 33 O 44/20 (https://dejure.org/2021,15818)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Köln, 24.01.2018 - 26 O 453/16

    Anwaltskammer klagebefugt: RAK Köln lässt Kanzlei-AGB verbieten

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Dies gilt insbesondere für die Verfahren, die der Kläger benennt und Aktenauszüge teilweise zur Gerichtsakte gereicht hat, 10 EV 365/16 Selbstreinigungsverfahren, 10 EV 389/16 Selbstreinigungsverfahren, 10 EV 74/16 Selbstreinigungsverfahren, ER III/341/2016 und III. Abt 117/2015 und 26 O 453/16.

    Das Verfahren 26 O 453/16 des Landgerichts Köln, das der Kläger zur Begründung seines Feststellungsinteresse ebenfalls anführt, betrifft eine Unterlassungsklage der Beklagten gegen eine Rechtsanwaltskanzlei wegen der Verwendung von Vergütungsvereinbarungen in deren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Die bloße Ankündigung der Beklagten, sie werde gegen das Verhalten des Klägers gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten oder unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung eintreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger bestehe, stellt daher noch keinen ernsthaften hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre dar, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (vgl. BGH NJW 2001, 3789 = GRUR 2001, 1036 = WRP 2001, 1231 - Kauf auf Probe; BGH GRUR 2011, 995 = WRP 2011, 1628 - Besonderer Mechanismus; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 272; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 12 Rn. 86; Brüning in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., Vorb.

    Für die Gewährung gerichtlichen Schutzes nach § 256 I ZPO genügt es daher grundsätzlich nicht, dass lediglich ein Grund für die Befürchtung eines künftig entstehenden Rechtsverhältnisses gegeben ist (vgl. BGH NJW 2001, 3789 = GRUR 2001, 1036 Rn. 19 - Kauf auf Probe; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, § 12 Rn. 264).

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Diese Berühmung kann in Form einer Abmahnung erfolgen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1379 = GRUR 1995, 697 [699] = WRP 1995, 815 Rn. 33 - FUNNY PAPER; BGH GRUR 2012, 1273 Rn. 12 - Stadtwerke Wolfsburg; BGH GRUR-RR 2013, 228 Rn. 18 - Trägermaterial für Kartenformulare).

    Die bisherigen disziplinarrechtlichen Verfahren, die nicht einmal die Androhung enthalten, einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch geltend zu machen, begründen - anders als die Behauptung eines Unterlassungsanspruchs in einer Abmahnung wegen einer angeblich bereits begangenen Rechtsverletzung (vgl. dazu BGH, GRUR 1985, 571 [572f.] = WRP 1985, 212 - Feststellungsinteresse; NJW-RR 1995, 1379 = LM H. 2/1996 § 253 ZPO Nr. 113 - Funny Paper = GRUR 1995, 697 [699]; NJW-RR 2001, 975 = LM H. 4/2001 § 14 MarkenG Nr. 18 - Classe E m.w. Nachw. = GRUR 2001, 242 [243]) - noch kein gegenwärtiges Rechtsverhältnis, das zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann.

  • AnwG Köln, 09.10.2018 - 2 AnwG 21/15

    Berufsrechtliches Verfahren, Erfolgshonorar

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Mit Schreiben vom 28.11.2016 berichtete die Beklagte der Generalstaatsanwaltschaft Köln über den Vorgang und die mittlerweile trotz der Rüge abgeschlossene Gebührenvereinbarung vom 23.07.2015 und bat um Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens (ER III/341/2016 = 10 EV 365/16 / 2 AnwG 20/17, Bl. 597 ff. d.A.).

    Das Anwaltsgericht Köln verurteilte den Kläger am 13.11.2018 unter anderem wegen des Abschlusses der Vergütungsvereinbarung vom 23.07.2015 zu einer Geldbuße i.H.v. 5.000,00 EUR und erteilte ihm einen Verweis (2 AnwG 20/17,10 EV 265/16 der Akte).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 2 AGH 3/19

    Anwaltswerbung mit Pin-up-Kalender: Alles unzulässig

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung vor dem Anwaltsgerichtshof NRW, Urteil vom 06.12.2019, 2 AGH 3/19, hatte keinen Erfolg.

    Dies ergibt sich insbesondere weder aus dem Vortrag des Klägers im Hinblick auf die Rüge der Beklagten in dem Aufsichtsverfahren III Abt. 117/2015, dem die Gebührenvereinbarung vom 29.03.2015/23.07.2015 zugrunde liegt, noch aus dem sich anschließenden Verfahren vor dem Anwaltsgericht (2 Anw 20/17) und dem Anwaltsgerichtshof (2 AGH 3/19).

  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 228/10

    Stadtwerke Wolfsburg

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Das gem. § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens - auch in der Revisionsinstanz - von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 2012, 1273 = WRP 2012, 1523 - Rn. 12 - Stadtwerke Wolfsburg).

    Diese Berühmung kann in Form einer Abmahnung erfolgen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1379 = GRUR 1995, 697 [699] = WRP 1995, 815 Rn. 33 - FUNNY PAPER; BGH GRUR 2012, 1273 Rn. 12 - Stadtwerke Wolfsburg; BGH GRUR-RR 2013, 228 Rn. 18 - Trägermaterial für Kartenformulare).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 45/16

    Urheberrecht: Verpflichtung von Werknutzern und Vereinigungen von Urhebern zur

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Im Fall der negativen Feststellungsklage kann eine Gefährdung darin liegen, dass sich die Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (BGH GRUR 2017, 894 = NJOZ 2018, 1551 = WRP 2017, 1119 Rn. 13 - Verhandlungspflicht).

    Es reicht aber auch aus, wenn die Beklagte auf andere Weise geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss sei, ein Anspruch gegen den Kläger ergeben (BGH GRUR 2017, 894 = NJOZ 2018, 1551 Rn. 13 - Verhandlungspflicht).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Für die Gewährung gerichtlichen Schutzes nach § 256 Abs. 1 ZPO genügt es grundsätzlich nicht, dass ein Grund für die Befürchtung eines künftig entstehenden Rechtsverhältnisses gegeben ist (vgl. BGHZ 120, 239 [253] = NJW 1993, 925 = LM H. 5/1993 § 823 (Dd) BGB Nr. 22; BGH, NJW 1992, 436 [437] = LM H. 7/1992 § 256 ZPO Nr. 168; NJW-RR 1994, 175 [176]).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Die bisherigen disziplinarrechtlichen Verfahren, die nicht einmal die Androhung enthalten, einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch geltend zu machen, begründen - anders als die Behauptung eines Unterlassungsanspruchs in einer Abmahnung wegen einer angeblich bereits begangenen Rechtsverletzung (vgl. dazu BGH, GRUR 1985, 571 [572f.] = WRP 1985, 212 - Feststellungsinteresse; NJW-RR 1995, 1379 = LM H. 2/1996 § 253 ZPO Nr. 113 - Funny Paper = GRUR 1995, 697 [699]; NJW-RR 2001, 975 = LM H. 4/2001 § 14 MarkenG Nr. 18 - Classe E m.w. Nachw. = GRUR 2001, 242 [243]) - noch kein gegenwärtiges Rechtsverhältnis, das zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann.
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09

    Besonderer Mechanismus

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2021 - 33 O 44/20
    Die bloße Ankündigung der Beklagten, sie werde gegen das Verhalten des Klägers gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten oder unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung eintreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger bestehe, stellt daher noch keinen ernsthaften hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre dar, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (vgl. BGH NJW 2001, 3789 = GRUR 2001, 1036 = WRP 2001, 1231 - Kauf auf Probe; BGH GRUR 2011, 995 = WRP 2011, 1628 - Besonderer Mechanismus; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 272; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 12 Rn. 86; Brüning in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., Vorb.
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

  • BGH, 29.01.2013 - KZR 8/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Negative Feststellungsklage

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