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   LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21   

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https://dejure.org/2022,25450
LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21 (https://dejure.org/2022,25450)
LG Köln, Entscheidung vom 03.03.2022 - 14 O 354/21 (https://dejure.org/2022,25450)
LG Köln, Entscheidung vom 03. März 2022 - 14 O 354/21 (https://dejure.org/2022,25450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG §§ 20, 50, 51, 87
    Urheberrecht, Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens, Berichterstattung über Tagesereignisse, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Verhältnismäßigkeit, Schrankenregelung, Drei-Stufen-Test, Wahlberichterstattung, "Berliner Runde", "Interview eines Politikers"

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86

    Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Im Rahmen der gebotenen Auslegung der Schrankenregelung des § 50 UrhG im Lichte der Grundrechte ist zu berücksichtigen, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht geltend machen können (BVerfG, NJW 1988, 1715).

    Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sich die Verfügungsklägerin im Rahmen der innerhalb der Auslegung der Schrankenregelungen gebotenen Abwägung weder auf Grundrechtspositionen aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG noch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG stützen kann (BVerfG, NJW 1988, 1715).

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass die gebührenfinanzierte Verfügungsklägerin in ihrer Verwertungstätigkeit weder durch Art. 14 Abs. 1 GG noch durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützt ist (BVerfG, NJW 1988, 1715).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-476/17

    Pelham u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Auch bei Nutzung der Funksendung in Teilen oder in veränderter Form können die Rechte des Sendeunternehmens aus § 87 Abs. 1 UrhG gegeben sein (Vgl. EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 26 ff. - Pelham/Hütter u.a. [zum Schutzrecht des Tonträgerherstellers]; BGH, GRUR 2016, 368 Rn. 11 - Exklusivinterview; ebenso - zu § 76 a öUrhG - öOGH GRUR-Int 1991, 653 [654]).

    Eine rechnerische Aufspaltung der Gesamtlänge der übernommenen Sequenz in Einzelstatements von nicht mehr als im Schnitt 2, 5 Minuten, wie sie die Verfügungsbeklagten argumentativ anführen, illustriert im Umkehrschluss gerade, dass die vollständige, ununterbrochene Übernahme der ersten dreizehn Minuten der "Berliner Runde" nicht durch den Zweck der Schrankenregelung des Zitatrechts gedeckt war, das dadurch charakterisiert ist, "dass ein Werk oder ganz allgemein ein Auszug aus einem Werk [...] genutzt wird, um Aussagen zu erläutern, eine Meinung zu verteidigen oder eine geistige Auseinandersetzung zwischen dem Werk und den Aussagen des Nutzers zu ermöglichen" (EuGH, GRUR 2019, 940, 945, Rn. 67 f. - Spiegel Online; s. auch EuGH, GRUR 2019, 929, 933 f., Rn. 70 ff. - Pelham).

  • OLG München, 25.07.2008 - 6 W 1850/08

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Entfallen des

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Der Antragsteller hat vielmehr darzutun und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO vorliegen und der Weg ins Hauptsacheverfahren unzumutbar ist (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Nürnberg GRUR-RR 2019, 64; OLG München BeckRS 2008, 42109).

    Bei einer fortbestehenden Rechtsverletzung wird sich die Dringlichkeit aber auch ohne Vermutung des § 12 Abs. 1 UWG in der Regel aus der Lage des Falles selbst ergeben (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Köln, BeckRS 2016, 09601; OLG München BeckRS 2008, 42109; GRUR 2007, 184; OLG Köln, WRP 2014, 1085).

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 200/10

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zögerliche Prozessführung

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Ein Verlegungsantrag kann grundsätzlich dringlichkeitsschädlich wirken, wenn es zu einer nicht unerheblichen Verzögerung des Verfahrens kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2011, Az: 4 U 200/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 10983).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 11 W 13/13

    Zur Dringlichkeitsschädlichkeit eines Terminverlegungsantrags sowie der

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Ein Verlegungsantrag kann grundsätzlich dringlichkeitsschädlich wirken, wenn es zu einer nicht unerheblichen Verzögerung des Verfahrens kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2011, Az: 4 U 200/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 10983).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Ebenso wenig reicht es aus, dass ein solches Werk in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt wird (BGH GRUR 2020, 853 Rn. 82 - Afghanistan Papiere II).
  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14

    Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Auch bei Nutzung der Funksendung in Teilen oder in veränderter Form können die Rechte des Sendeunternehmens aus § 87 Abs. 1 UrhG gegeben sein (Vgl. EuGH, GRUR 2019, 929 Rn. 26 ff. - Pelham/Hütter u.a. [zum Schutzrecht des Tonträgerherstellers]; BGH, GRUR 2016, 368 Rn. 11 - Exklusivinterview; ebenso - zu § 76 a öUrhG - öOGH GRUR-Int 1991, 653 [654]).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Eine rechnerische Aufspaltung der Gesamtlänge der übernommenen Sequenz in Einzelstatements von nicht mehr als im Schnitt 2, 5 Minuten, wie sie die Verfügungsbeklagten argumentativ anführen, illustriert im Umkehrschluss gerade, dass die vollständige, ununterbrochene Übernahme der ersten dreizehn Minuten der "Berliner Runde" nicht durch den Zweck der Schrankenregelung des Zitatrechts gedeckt war, das dadurch charakterisiert ist, "dass ein Werk oder ganz allgemein ein Auszug aus einem Werk [...] genutzt wird, um Aussagen zu erläutern, eine Meinung zu verteidigen oder eine geistige Auseinandersetzung zwischen dem Werk und den Aussagen des Nutzers zu ermöglichen" (EuGH, GRUR 2019, 940, 945, Rn. 67 f. - Spiegel Online; s. auch EuGH, GRUR 2019, 929, 933 f., Rn. 70 ff. - Pelham).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Bei einer fortbestehenden Rechtsverletzung wird sich die Dringlichkeit aber auch ohne Vermutung des § 12 Abs. 1 UWG in der Regel aus der Lage des Falles selbst ergeben (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Köln, BeckRS 2016, 09601; OLG München BeckRS 2008, 42109; GRUR 2007, 184; OLG Köln, WRP 2014, 1085).
  • OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche

    Auszug aus LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21
    Der Antragsteller hat vielmehr darzutun und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO vorliegen und der Weg ins Hauptsacheverfahren unzumutbar ist (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Nürnberg GRUR-RR 2019, 64; OLG München BeckRS 2008, 42109).
  • LG Hamburg, 23.02.2017 - 310 O 221/14

    Urheberrechtsverletzung: Schadenersatzanspruch aufgrund der Weiterleitung des

  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04

    Sachverständigenentschädigung IV

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