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   LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22   

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https://dejure.org/2023,13321
LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22 (https://dejure.org/2023,13321)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22 (https://dejure.org/2023,13321)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22 (https://dejure.org/2023,13321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 85 Abs 1 StGB, § 85 Abs 2 StGB, § 86 Abs 1 Nr 2 StGB, § 86a Abs 1 Nr 1 StGB
    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der weiteren Betätigung einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    Wie bereits dargelegt ist ein unmittelbarer Bezug auf die Tätigkeit der verbotenen Vereinigung erforderlich (Organisationsbezogenheit, so schon BVerfG, Beschl. v. 15.01.1969 - 1 BvR 323/66; aktualisiert: BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 605/04 u.a. [zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG]).

    Strafbar kann zudem nur ein solches Verhalten sein, das gerade unter dem Gesichtspunkt der konkreten Verbotsgründe erheblich ist (BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 605/04 u.a. [zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG]).

    5 Abs. 1 GG hat nicht schon dann zurückzutreten, wenn jemand gleiche Meinungen vertritt wie die von dem Verbot betroffene Organisation, wohl aber, wenn sich für einen unbefangenen Betrachter der Eindruck ergibt, es handele sich um eine Aktion unmittelbar zugunsten der Vereinigung selbst (BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 605/04 u.a. [zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG]).

    An dem erforderlichen Bezug zu den konkreten Verbotsgründen fehlt es, wenn etwa angesichts veränderter Verhältnisse durch Meinungsäußerung auf die Aufhebung eines Verbots hingewirkt wird, da der Äußernde dann nicht ein verbotswidriges Weiterhandeln des Vereins fördert, sondern gerade die Voraussetzungen erlaubter Vereinstätigkeit zu schaffen sucht; dies ist im Interesse der Offenheit des demokratischen Prozesses verfassungsrechtlich geschützt (BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 605/04 u.a. [zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG]).

    Wenn die mit einem Eintreten für eine Aufhebung des Verbots verbundenen Solidarisierungseffekte auch dann im Interesse der freien Meinungsäußerung hinzunehmen sind, wenn damit zugleich eine Sympathie für die verbotene Vereinigung ausgedrückt wird (BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 605/04 u.a. = NJOZ 2007, 2939, 2944), hat gleiches auch für die Kritik an der Art des Verbots zu gelten.

    Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BGH, Urt. v. 21.11.2002 - 3 StR 299/02 -, juris Rn. 4 [zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG]; vgl. BGH NStZ 2015, 636, 637 [zu § 129a Abs. 5 S. 2 StGB]: "Durchschnittsadressat"; BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 605/04 u.a. [zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG]: "unbefangener Betrachter").

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08

    AnyDVD

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    Zum Recht auf freie Presseberichterstattung gehört gleichfalls neben der inhaltlichen die formale Gestaltungsfreiheit (zum Ganzen BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f. m.w.N.).

    Danach genießt auch die Entscheidung darüber, ob weitere Angaben zu dem in einem - grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit fallenden - Artikel thematisierten Gegenstand ausdrücklich in den Beitrag aufgenommen werden oder mit Hilfe eines Links zugänglich gemacht werden, den Grundrechtsschutz (so hinsichtlich etwaiger Angaben zu einem Unternehmen BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.).

    Verlinkungen können dann - je nach Gesamteindruck - zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören (vgl. BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.; BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 = NJW 2012, 1205, 1206).

    - Zwar wurde im letzten Satz des Artikels, welcher die Verlinkung auf die Seite enthält, nicht noch einmal auf das Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" (und zumindest deren Ursprungs-Homepage) eingegangen (hierauf u.a. abstellend BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.).

    - Es war bereits auf Grund der Angabe des Namens der verbotenen Vereinigung für den durchschnittlichen Internetnutzer mit Hilfe der gängigen Suchmaschinen ohne Weiteres möglich, die verlinkte Archiv-Seite zu finden (diesen Gesichtspunkt zumindest am Rande erwähnend BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.; Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 317/01 = GRUR 2004, 693, 694).

    - Durch die Positionierung der Verlinkung im letzten Satz des Artikels kann sie - zumindest auch - dahingehend verstanden werden, den Artikel - vergleichbar einer Fußnote - um zusätzliche Informationen zu ergänzen und "abzurunden" (vgl. zum Merkmal des informationsverschaffenden Charakter der Verlinkung ebenfalls BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.; Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 317/01 = GRUR 2004, 693, 694; BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 = NJW 2012, 1205, 1206 Rn. 32).

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    In den bisher im Verfahren ergangenen Beschlüssen des Ermittlungsrichters und auch in der Anklageschrift (im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen) wurde insoweit maßgeblich auf zwei zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG ergangene Entscheidungen des BGH (Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 387/96 = NStZ 1997, 393; Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 584/96 = NStZ-RR 1997, 282) abgestellt, die ihrerseits die zu den §§ 129, 129a StGB entwickelten Grundsätze (etwa BGH, Beschl. v. 24.08.1987 - 1 BJs 167/86 - 4 StB 18/87 = NJW 1988, 1677 - mittlerweile aufgrund geänderter Gesetzeslage ausdrücklich aufgegeben durch BGH, Beschl. v. 16.05.2007 - AK 6/07, StB 3/07 = NJW 2007, 2782 f.) übertragen haben.

    - ein Artikel "objektiv geeignet [ist], von den angesprochene Adressaten als Werbung oder Unterstützung der Vereinstätigkeit aufgefaßt zu werden" (BGH NStZ 1997, 393, 394; NStZ-RR 1997, 282),.

    - "die Zielrichtung auf Unterstützung der verbotenen Vereinstätigkeit eindeutig erkennbar" ist (BGH NStZ 1997, 393, 394),.

    - "sich die Publizierenden die Sache der vom Verbot betroffenen Vereinigung zu eigen machen, indem sie sich mit der Veröffentlichung gleichsam als Sprachrohr in deren Dienst stellen" (BGH NStZ 1997, 393, 394),.

  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    Art. 5 Abs. 1 GG ist gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert seine Bedeutung (BVerfG, Beschl. v. 29.07.1998 - 1 BvR 287/93 = NJW 1999, 204, 205).

    Geht es bei der Prüfung strafbaren Verhaltens also um Äußerungen, die vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst werden, ist dem eingeschränkten Grundrecht Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (stRspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.1998 - 1 BvR 287/93 = NJW 1999, 204, 205).

    Dazu gehört zum einen eine zutreffende Erfassung des Sinns der umstrittenen Äußerung (BVerfG, Beschl. v. 29.07.1998 - 1 BvR 287/93 = NJW 1999, 204, 205; BGH, Urt. v. 21.11.2002 - 3 StR 299/02 -, juris Rn. 4 [zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG]).

    Im Fall der Mehrdeutigkeit darf nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden, ehe andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen worden sind (BVerfG, Beschl. v. 29.07.1998 - 1 BvR 287/93 = NJW 1999, 204, 205; BGH NStZ 2015, 636, 637 [zu § 129a Abs. 5 S. 2 StGB]).

  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    So führte er in einem den - wie § 85 Abs. 2 StGB formulierten - § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VereinsG betreffenden Urteil (vom 10.3. 2005 - 3 StR 245/04 = NJW 2005, 2164 f.) Folgendes aus:.

    Einen Taterfolg in dem Sinne zu verlangen, dass die Tathandlung zu einem messbaren Nutzen, etwa einer Stärkung oder Festigung des organisatorischen Zusammenhalts geführt haben muss, widerspräche auch dem Begriff der Unterstützung, der keinen durch den Täter verursachten messbaren organisatorischen Nutzen voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2005 - 3 StR 245/04; BGHSt 20, 89, 90, in: NJW 1965, 260).

    Denn dafür fehlt es an einem handhabbaren und verlässlichen Maßstab (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2005 - 3 StR 245/04).".

    Nicht vorausgesetzt ist, dass der Täter durch seine Unterstützung im konkreten Fall tatsächlich einen Erfolg erzielt (BGH, Urteil vom 10.03.2005 - 3 StR 245/04 = BGH NJW 2005, 2164, 2165); die vorausgesetzte Nützlichkeit für die Vereinigung muss jedoch anhand belegter Fakten nachgewiesen sein und darf sich nicht nur auf vermeintliche Erfahrungswerte oder allgemeine Vermutungen stützen (BGH, Beschl. v. 20.09.2012 - 3 StR 314/12 = BeckRS 2013, 1320 Rn. 11 [zu § 129a Abs. 5 StGB]).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    In Fällen wie diesem muss daher vor allem auf die Begleitumstände der Linksetzung abgestellt werden (ähnlich OLG Stuttgart Urt. v. 24.04.2006 - 1 Ss 449/05 = MMR 2006, 387, 389 [zu § 86 Abs. 3 StGB a.F.] , vgl. auch EGMR [IV. Sektion], Urt. v. 04.12.2018 - 11257/16 (Magyar Jeti Zrt/Ungarn) = NJW 2019, 3201, 3202 f. Rn. 68 ff.) - hier also auf den in Rede stehenden Artikel, dessen Inhalt wiederum aufgrund der Wechselwirkungslehre im Lichte der Meinungsfreiheit auszulegen ist.

    Zur Beurteilung dessen werden für den Sonderfall der Verlinkung in der Literatur - unabhängig von der eher dogmatischen Frage, ob eine analoge Anwendung bzw. Übertragung der in den §§ 7 ff. TMG zum Ausdruck gebrachten Grundsätze möglich sein soll (verneinend etwa OLG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2006 - 1 Ss 449/05 = MMR 2006, 387, 388; Spindler , NJW 2002, 921, 924; bejahend etwa Kudlich , JA 2002, 803 Fn. 39) - verschiedenste, sich zum Teil auch überlagernde Kriterien vorgeschlagen, die sich (auch) an dieser Stelle fruchtbar machen lassen, nämlich insbesondere:.

    Die Beurteilung, ob ein Vorgehen missbilligten oder den vom Gesetzgeber anerkannten Zwecken dient, hängt wiederum maßgeblich von der objektiven, aus dem Inhalt zu ermittelnden Zwecksetzung ab; weiter gewinnen namentlich auch der Kontext und die Begleitumstände bzw. der Gesamtzusammenhang, in dem sich die gesetzten Links finden, Bedeutung (OLG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2006 - 1 Ss 449/05 = MMR 2006, 387, 389).

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    In den bisher im Verfahren ergangenen Beschlüssen des Ermittlungsrichters und auch in der Anklageschrift (im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen) wurde insoweit maßgeblich auf zwei zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG ergangene Entscheidungen des BGH (Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 387/96 = NStZ 1997, 393; Urt. v. 09.04.1997 - 3 StR 584/96 = NStZ-RR 1997, 282) abgestellt, die ihrerseits die zu den §§ 129, 129a StGB entwickelten Grundsätze (etwa BGH, Beschl. v. 24.08.1987 - 1 BJs 167/86 - 4 StB 18/87 = NJW 1988, 1677 - mittlerweile aufgrund geänderter Gesetzeslage ausdrücklich aufgegeben durch BGH, Beschl. v. 16.05.2007 - AK 6/07, StB 3/07 = NJW 2007, 2782 f.) übertragen haben.

    - ein Artikel "objektiv geeignet [ist], von den angesprochene Adressaten als Werbung oder Unterstützung der Vereinstätigkeit aufgefaßt zu werden" (BGH NStZ 1997, 393, 394; NStZ-RR 1997, 282),.

    - "das Interesse, die Öffentlichkeit durch den unkommentierten Abdruck fremder propagandistischer Äußerungen zu informieren, für den Leser erkennbar nur vorgeschoben ist zur Verdeckung der Absicht, zugunsten der mit dem Verbot belegten Vereinigung Propaganda zu treiben" (BGH NStZ-RR 1997, 282, 283).

  • BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11

    Nichtannahmebeschluss AnyDVD

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    Hinsichtlich der Verlinkung ist im Ausgangspunkt schon Folgendes zu bemerken: Was oben für die Bebilderung eines Presseartikels dargelegt wurde, gilt auch für etwaige Verlinkungen in Presseartikeln: der Inhalt der durch einen Link in Bezug genommenen Internetseite wird - nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums - nicht schon qua Verlinkung zum Teil der vom Presseorgan geäußerten eigenen Meinung (so auch BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 = NJW 2012, 1205, 1206 Rn. 35), sondern kann auch schlicht dem einfachen Zugang zu den verwendeten Quellen dienen.

    Verlinkungen können dann - je nach Gesamteindruck - zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören (vgl. BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.; BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 = NJW 2012, 1205, 1206).

    - Durch die Positionierung der Verlinkung im letzten Satz des Artikels kann sie - zumindest auch - dahingehend verstanden werden, den Artikel - vergleichbar einer Fußnote - um zusätzliche Informationen zu ergänzen und "abzurunden" (vgl. zum Merkmal des informationsverschaffenden Charakter der Verlinkung ebenfalls BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.; Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 317/01 = GRUR 2004, 693, 694; BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 = NJW 2012, 1205, 1206 Rn. 32).

  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14

    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    Nur im Falle des Zu-Eigen-Machens ist täterschaftliche Verwirklichung, im Übrigen nur Beihilfe möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - 3 StR 602/14 = NStZ 2015, 512 f.; BayObLG, Beschl. v. 11.11.1997 - 4 St RR 232/97 = NJW 1998, 1087 ff.).

    Die Abgrenzung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Besonderheiten des Einzelfalles kennzeichnenden Umstände zu treffen (BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - 3 StR 602/14 = NStZ 2015, 512, 513).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22
    - Es war bereits auf Grund der Angabe des Namens der verbotenen Vereinigung für den durchschnittlichen Internetnutzer mit Hilfe der gängigen Suchmaschinen ohne Weiteres möglich, die verlinkte Archiv-Seite zu finden (diesen Gesichtspunkt zumindest am Rande erwähnend BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.; Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 317/01 = GRUR 2004, 693, 694).

    - Durch die Positionierung der Verlinkung im letzten Satz des Artikels kann sie - zumindest auch - dahingehend verstanden werden, den Artikel - vergleichbar einer Fußnote - um zusätzliche Informationen zu ergänzen und "abzurunden" (vgl. zum Merkmal des informationsverschaffenden Charakter der Verlinkung ebenfalls BGH, Urt. v. 14.10.2010 - I ZR 191/08 = NJW 2011, 2436, 2438 f.; Urt. v. 01.04.2004 - I ZR 317/01 = GRUR 2004, 693, 694; BVerfG, Beschl. v. 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11 = NJW 2012, 1205, 1206 Rn. 32).

  • VGH Hessen, 24.07.1997 - 11 UE 2910/94

    Klagebefugnis des Landes Hessen als Straßenbaulastträger gegen

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 1.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 299/02

    Betätigung für eine verbotene Organisation; Vereinsverbot; PKK; Auslegung einer

  • EGMR, 04.12.2018 - 11257/16

    Regeln für Hyperlinks konkretisiert

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 323/66

    Meinungsäußerungsfreiheit und § 90a Abs. 2 StGB

  • BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97

    Anleitung zur Herstellung von Molotow-Cocktails durch Verbreitung von Texten

  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 390/97

    Zuwiderhandeln gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Verdacht der Bildung

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14

    Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische

  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 269/97

    Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

  • BGH, 03.11.2005 - 3 StR 333/05

    Zum Bezug der Zeitschrift einer verbotenen Vereinigung - Kalifatstaat

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise -

  • OLG Köln, 19.03.1996 - Ss 32/96
  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 5.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

  • OLG Stuttgart, 05.05.1977 - 4 VAs 234/76

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Rechtswidrigkeit einer

  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das vereinsrechtliche Verbot von

  • BGH, 22.06.1983 - 3 StR 56/83

    Einziehung von Schriften im objektiven Verfahren nach Eintritt der

  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96

    Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

  • LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09

    Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

  • BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 237/06

    Anspruch auf Löschung von bei Dritten beschlagnahmten Datenträgern

  • LG Gießen, 04.08.2014 - 7 Qs 26/14

    Strafbarkeit des Admin-C eines Erotik-Portals wegen Beihilfe

  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

  • BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97

    Werben für terroristische Vereinigung - Versuchte Anstiftung zur Gründung einer

  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 31/03

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  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65

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  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

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  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

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    Aufrechterhalten oder unterstützt werden kann nur der organisatorische Zusammenhalt oder die weitere Betätigung einer (fort-)bestehenden, wiederaufgebauten oder neu errichteten Organisation, die mit der unanfechtbar verbotenen Gruppierung (teil)identisch oder die eine - durch die Verwaltungsbehörde unanfechtbar festgestellt - Ersatzorganisation des verbotenen Vereins ist (Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22, juris Rn. 19 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2023 - 2 Ws 2/23, juris Rn. 47; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 245/04, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 3 Unterstützen 2 zu § 20 Abs. 1 VereinsG; MüKoStGB/Heinrich, 4. Aufl., § 20 VereinsG Rn. 7).
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