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   LG München I, 12.09.2023 - 14 T 9699/23   

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https://dejure.org/2023,24042
LG München I, 12.09.2023 - 14 T 9699/23 (https://dejure.org/2023,24042)
LG München I, Entscheidung vom 12.09.2023 - 14 T 9699/23 (https://dejure.org/2023,24042)
LG München I, Entscheidung vom 12. September 2023 - 14 T 9699/23 (https://dejure.org/2023,24042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    ZMV § 191a, § 4; GG Art. 3 Abs. 2; GVG § 191a Abs. 1
    Barrierefreier Zugung zu Gerichtsdokumenten für Sehbehinderte

  • rewis.io

    Sofortige Beschwerde, Räumungsvergleiche, Eigenbedarfskündigung, Schriftsätze, Hilfsweise ordentliche Kündigung, Prozeßbevollmächtigter, Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Mängel der Mietsache, Streitstoff, Rechtsanwalt, Akteneinsicht, Verfahrensbeendigung durch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des sehbehinderten Mieters auf Überlassung von Audiodateien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwalt muss Schriftsätze nicht vorlesen!

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anwalt muss Schriftsätze nicht vorlesen

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Blinde Menschen haben vor Gericht Anspruch auf Audiodateien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 685
  • NJW-RR 2023, 1486
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht

    Auszug aus LG München I, 12.09.2023 - 14 T 9699/23
    Es hat dabei unter Berufung auf den Beschluss des BVerfG vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 bzw. des BGH vom 10.01.2013 - I ZB 70/12 namentlich ausgeführt, dass das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG von Gesetzgeber und Rechtsprechung fordere, bei Gestaltung und Auslegung der Verfahrensordnungen der spezifischen Situation einer Partei mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass ihre Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt sei.

    Solange der sehbehinderten Partei durch ihren Rechtsanwalt der Prozessstoff vermittelt werde, habe sie in gleicher Weise wie eine nichtbehinderte Partei die Möglichkeit zur Kontrolle seiner Tätigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13).

    Wie vom Erstgericht noch zutreffend aufgezeigt, ist zwar sowohl vom BVerfG als auch vom BGH in den Jahren 2013 bzw. 2014 entschieden worden, dass eine Erforderlichkeit für die Wahrnehmung der Rechte im Verfahren zu verlangen sei (siehe BVerfG, Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13, NJW 2014, 3567; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 70/12, NJW 2013, 1011; BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - I ZB 70/12, NJW 2014, 1455).

  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 70/12

    Barrierefreie Zugänglichmachung der Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens:

    Auszug aus LG München I, 12.09.2023 - 14 T 9699/23
    Es hat dabei unter Berufung auf den Beschluss des BVerfG vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13 bzw. des BGH vom 10.01.2013 - I ZB 70/12 namentlich ausgeführt, dass das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG von Gesetzgeber und Rechtsprechung fordere, bei Gestaltung und Auslegung der Verfahrensordnungen der spezifischen Situation einer Partei mit Behinderung so Rechnung zu tragen, dass ihre Teilhabemöglichkeit der einer nichtbehinderten Partei gleichberechtigt sei.

    Wie vom Erstgericht noch zutreffend aufgezeigt, ist zwar sowohl vom BVerfG als auch vom BGH in den Jahren 2013 bzw. 2014 entschieden worden, dass eine Erforderlichkeit für die Wahrnehmung der Rechte im Verfahren zu verlangen sei (siehe BVerfG, Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13, NJW 2014, 3567; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 70/12, NJW 2013, 1011; BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - I ZB 70/12, NJW 2014, 1455).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 70/12

    Anspruch einer blinden oder sehbehinderten Person auf barrierefreie

    Auszug aus LG München I, 12.09.2023 - 14 T 9699/23
    Wie vom Erstgericht noch zutreffend aufgezeigt, ist zwar sowohl vom BVerfG als auch vom BGH in den Jahren 2013 bzw. 2014 entschieden worden, dass eine Erforderlichkeit für die Wahrnehmung der Rechte im Verfahren zu verlangen sei (siehe BVerfG, Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13, NJW 2014, 3567; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 70/12, NJW 2013, 1011; BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - I ZB 70/12, NJW 2014, 1455).
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