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   LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17   

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https://dejure.org/2017,47818
LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17 (https://dejure.org/2017,47818)
LG München I, Entscheidung vom 16.11.2017 - 7 O 8946/17 (https://dejure.org/2017,47818)
LG München I, Entscheidung vom 16. November 2017 - 7 O 8946/17 (https://dejure.org/2017,47818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 54 Abs. 1, § 87 Abs. 4; GG Art. 5 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; UrhWG § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 4; VGG § 139
    Keine Teilhabe von Sendeunternehmen an der urheberrechtlichen Geräteabgabe

  • JurPC

    Private Vervielfältigung und Leistungsschutzrecht der Sendeunternehmen

  • rewis.io

    Keine Teilhabe von Sendeunternehmen an der urheberrechtlichen Geräteabgabe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    Kein Anspruch der VG Media auf Geräte- und Speichermedienabgabe

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch der VG Media auf Geräte- und Speichermedienabgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 555
  • ZUM 2018, 299
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung VIII ZR 200/05 - Quelle (Urteil vom 26.11.2008) eine Auslegung gegen den eindeutigen Wortlaut der Norm und den vom Gesetz formulierten Regelungsgehalt zugelassen, weil sich aus der Gesetzesbegründung ergab, dass der Gesetzgeber die dem Gesetz zugrundeliegende Richtlinie vollständig umsetzen wollte.

    In dem Gutachten wird zudem die Ansicht vertreten, dass die Entscheidung des BGH, Urteil vom 26.11.2008, VIII ZR 200/05 - Quelle eine Rechtfertigung biete, vorliegend § 87 Absatz 4 UrhG dahingehend zu lesen, dass der ausdrückliche Ausschluss der Verweisung auf § 54 Absatz 1 UrhG entfalle.

    Hinsichtlich der Kritik wird beispielsweise auf die Anmerkungen von Höpfner in der EuZW 2009, 155 ff. Bezug genommen.

  • BGH, 24.06.2010 - III ZR 140/09

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland wegen unvollständiger

    Auszug aus LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
    Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 140/09 (KG)).

    Mit einer solchen Klage ist die Klagepartei aber bereits - in allen Instanzen - erfolglos geblieben (siehe dazu: BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 140/09 (KG)).

    Dies kann aber dahinstehen, denn soweit ersichtlich enthält die oben zitierte Begründung der Bundesregierung alle entscheidenden Gesichtspunkte und weist keine Brüche in der Argumentation auf, wie sich auch aus der Entscheidung des BGH vom 24.06.2010, III ZR 140/09 (KG) ergibt.

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Auszug aus LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
    Insbesondere ergibt sich auch aus den von der Klagepartei in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 2. Kammer, Beschluss vom 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15 - Unbefristeter Widerruf von Lebensversicherungen - Richterliche Rechtsfortbildung), dass eine europarechtskonforme Auslegung nur dann möglich ist, wenn nach nationalem Recht Raum für eine Auslegung vorhanden ist, also eine durch Auslegung zu füllende Regelungslücke vorliegt.

    Diese Ansicht wird auch durch die von der Klagepartei in der mündlichen Verhandlung angesprochene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 2. Kammer, Beschluss vom 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15 - Unbefristeter Widerruf von Lebensversicherungen - Richterliche Rechtsfortbildung) bestätigt.

  • BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86

    Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten

    Auszug aus LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
    Das Bundesverfassungsgericht habe den Ausschluss der Sendeunternehmen vom Vergütungsaufkommen für rechtens erklärt (BVerfG, Beschluss vom 23. März 1988 - 1 BvR 686/86, NJW 1988, 1715).
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulasse, sei von den innerstaatlichen Gerichten zu beurteilen, findet ihre Grenzen allerdings an dem nach innerstaatlichen Rechtstradition methodisch Erlaubten (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
    Auch der EuGH verlange von nationalen Gerichten nur, dass diese bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts - soweit wie möglich - die Vorschriften anhand des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auslegen, um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen und so Art. 288 III AEUV nachzukommen (EuGH, Entscheidung vom 13.11.1990, C-106/89, Marleasing SA gegen Comercial Internacional de Alimentacion SA, Rn. 8).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
    Ebenso habe der EuGH entschieden, dass die Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung insbesondere im Grundsatz der Rechtssicherheit ihre Schranken finde und daher nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen dürfe (EuGH, Urteil vom 16.07.2009 - C-12/08, Mono Car Styling SA gegen Dervis Odemis, Rn. 61).
  • KG, 14.04.2009 - 9 U 3/08

    Keine Beteiligung von Sendeunternehmen an Einnahmen aus Geräte- und

    Auszug aus LG München I, 16.11.2017 - 7 O 8946/17
    Diese Klage wurde vom Kammergericht abgewiesen (Urteil vom 14.04.2009 - 9 U 3/08).
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