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   LG Münster, 10.10.2013 - 02 O 31/13   

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https://dejure.org/2013,53894
LG Münster, 10.10.2013 - 02 O 31/13 (https://dejure.org/2013,53894)
LG Münster, Entscheidung vom 10.10.2013 - 02 O 31/13 (https://dejure.org/2013,53894)
LG Münster, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 02 O 31/13 (https://dejure.org/2013,53894)
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  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Dabei reicht bereits aus, dass der Eintritt von späteren Schäden nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 2007, 708, LS1).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2005 - 4 U 313/04

    Verschulden beim Verkehrsunfall: Situationsadäquate Geschwindigkeit bei unklarer

    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Bei Anzeichen eines Unfallgeschehens ist eine deutliche situationsadäquate Verlangsamung angezeigt, damit der Fahrer sofort anhalten kann (Saarländisches OLG, MDR 2006, 89, 1. LS.).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2001 - 14 U 146/00

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf den Verzögerungsstreifen einer

    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Kann ein Warnschild nach den gegebenen Umständen die Warnsituation nicht verbessern, so ist das Nichtaufstellen jedenfalls nicht vorwerfbar (OLG Karlsruhe, 14 U 146/00, BeckRS 2001, 12624).
  • BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug

    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Demgegenüber fallen die auf Seiten der Frau H1 in Betracht kommenden Verstöße, welche angesichts des kurz zuvor erlittenen, gänzlich ohne ihre Schuld verursachten Unfalls, nachvollziehbar erscheinen, nicht mehr ins Gewicht (vgl. die ähnlichen Fälle BGH, Urteil vom 26.03.1956, VI ZR 242/54; LG Bielefeld VersR 1971, 772) .
  • LG Bielefeld, 21.10.1970 - 1 S 294/70
    Auszug aus LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13
    Demgegenüber fallen die auf Seiten der Frau H1 in Betracht kommenden Verstöße, welche angesichts des kurz zuvor erlittenen, gänzlich ohne ihre Schuld verursachten Unfalls, nachvollziehbar erscheinen, nicht mehr ins Gewicht (vgl. die ähnlichen Fälle BGH, Urteil vom 26.03.1956, VI ZR 242/54; LG Bielefeld VersR 1971, 772) .
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