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   LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23   

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LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23 (https://dejure.org/2024,3068)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07.02.2024 - 18 StL 4/23 (https://dejure.org/2024,3068)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - 18 StL 4/23 (https://dejure.org/2024,3068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StBerG § 57, § 89, § 92; StBerG § 57 Abs. 1 Satz 1, § 89 Abs. 1
    Disziplinärer Überhang nach § 92 Satz 2 StBerG n. F.

  • rewis.io

    Disziplinärer Überhang nach § 92 Satz 2 StBerG n. F.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Celle, 06.02.2017 - 1 StO 1/16

    Voraussetzungen berufsgerichtlicher Ahndung nach Verurteilung wegen einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    Daher konnte eine berufsgerichtliche Ahndung neben einer strafrechtlichen Verurteilung wegen desselben Sachverhalts nur noch in Betracht kommen, um eine erforderliche erzieherische Wirkung auf den Berufsangehörigen auszuüben und zusätzlich das durch sein Verhalten beeinträchtigte Ansehen des Berufs zu wahren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 06. Februar 2017 - 1 StO 1/16).

    Scheinbar wird hier eine genauere Begründung für notwendig erachtet, wohingegen das Kriterium der erzieherischen Wirkung oftmals nur am Rande erwähnt und quasi unterstellt bzw. mit dem Gesetzeswortlaut begründet wird (so zutreffend Raab, DStR 2017, 1559 (1560)).

  • OLG Koblenz, 29.07.2009 - 2 StO 1/09

    Berufsgerichtliche Ahndung bei Veruntreuung und Unterschlagung von Mandantengeld

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    Dabei ist, wenn wie hier dem Pflichtverstoß eine Straftat zugrunde liegt, die indizielle Bedeutung ihres Gewichts, die auch in der Höhe der verhängten Strafe zum Ausdruck kommt, zu beachten (OLG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2009 - 2 StO 1/09).

    Eine über die Bestrafung hinausgehende berufsgerichtliche Ahndung wurde dabei aber gerade in den Fällen, in denen das Strafverfahren zu einer erheblichen Bestrafung geführt hatte, in aller Regel zur Wahrung des Ansehens des Berufes als geboten angesehen (OLG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2009 - 2 StO 1/09 - dort 180 Tagessätze).

  • LG Frankfurt/Main, 11.12.2009 - 35 StL 7/09

    Eine Steuerhinterziehung muss nach einer Selbstanzeige beim Steuerberater nicht

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    Dieses gilt auch für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der persönlichen Steuerpflichten des Steuerberaters, die jedenfalls mittelbar im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung steht (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 11. Dezember 2009 - 5/35 StL 7/09).

    Die Gesamtabwägung muss zu der sicheren Prognose führen, dass von dem Betroffenen auch zukünftig schwerwiegende Gefahren für die Steuerrechtspflege ausgehen (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 11.12.2009 - 5/35 StL 7/09).

  • OLG München, 19.06.2008 - 2 StO 2/08

    Berufspflichtverletzung eines Steuerberaters: Berufsbezogenes Verhalten; falsche

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    Die Abgabe von Steuererklärungen gehört zum Kernbereich der Tätigkeiten eines Steuerberaters (vgl. OLG München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 2 StO 2/2008).

    Falsche Angaben in einer Steuererklärung, auch wenn es sich um die eigene handelt, wurden als in besonderem Maße geeignet angesehen, Achtung und Vertrauen in einer für das Ansehen des Berufes bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen und auch dann ein disziplinärer Überhang angenommen, wenn der Steuerberater strafrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde (vgl. OLG München, Urteil vom 19. Juni 2008 - 2 StO 2/2008).

  • LG Frankfurt/Main, 07.12.2018 - 35 StL 8/18
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    Die Ausschließung aus dem Beruf setzt unter Berücksichtigung von Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung der Berufausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG u.a. voraus, dass das Verhalten des Steuerberaters unter Berücksichtigung der Gesamtumstände seiner Berufsausübung und seiner Persönlichkeit die sichere Prognose von auch künftig schwerwiegenden Gefahren für die (Steuer-) Rechtspflege begründet und er für den Beruf untragbar ist (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 5/35 StL 8/18).

    Ein befristetes Berufsverbot ist insbesondere zu erwägen, wenn in dem Verhalten des Steuerberaters eine innere Einstellung zur (Steuer-) Rechtsordnung und zu dem Beruf des Steuerberaters erkannt werden kann, die als Gleichgültigkeit gegenüber den (berufs-) rechtlichen Anforderungen zu werten ist und im Interesse des rechtssuchenden Publikums zur Einwirkung auf den Steuerberater ein (zeitweises) Berufsverbot erzwingt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 5/35 StL 8/18; LG Frankfurt, Urteil vom 4. Mai 2018 - 5/35 StL 13/17).

  • BGH, 15.12.1997 - StbSt (R) 6/97

    Voraussetzungen der Anordnung der berufsgerichtlichen Maßnahme der Ausschließung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    Bei dieser Gesamtabwägung ist auch eine inzwischen eingetretene Konsolidierung der beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters sowie der zeitliche Ablauf neben dem gegenwärtigen Verhalten und den Erklärungen des Steuerberaters zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1997 - StbSt (R) 6/97).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 02. Dezember 2008 - 1 StR 416/08; BGH, Urteil vom 19.10.2022 - 1 StR 269/22).
  • BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils für ein

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    Eine solche Bindungswirkung entfällt bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung zentraler Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind; dies kommt grundsätzlich in Betracht, wenn das strafrechtliche Urteil auf einer Verständigung beruht, den hieran zu stellenden wesentlichen Anforderungen aber nicht gerecht wird, was auch der Fall sein kann, wenn die Verurteilung tatsächlich auf einem durch das Strafgericht nicht oder nicht zureichend überprüften "Formalgeständnis" beruht hätte (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - StbSt (R) 1/15).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2016 - 1 StL 14/16

    Befristetes Berufsverbot für eine Steuerberaterin wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    bb) Das befristete Berufsverbot - eingeführt durch das 8. StBÄndG 08 - darf als berufsgerichtliche Maßnahme nur zur Ahndung sehr schwerer Berufspflichtverletzungen angewendet werden, wenn Verweis und Geldbuße nicht mehr ausreichen, die Ausschließung aus dem Beruf aber noch nicht erforderlich ist (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 2. Dezember 2016 - 1 StL 14/16; Kuhls, Kommentar zum StBerG, 4. Auflage 2020, Bearbeiter Güntge, § 90 StBerG Rn. 36; Koslowski, 8. Auflage 2022, § 90 StBerG Rn. 11).
  • BGH, 19.10.2022 - 1 StR 269/22

    Steuerhinterziehung (Strafzumessung: erforderliche Darstellung besonders

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23
    Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 02. Dezember 2008 - 1 StR 416/08; BGH, Urteil vom 19.10.2022 - 1 StR 269/22).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14

    Bindung der Feststellungen des Strafurteils im berufsgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 28.09.2015 - StbSt (R) 2/15

    Berufsgerichtliches Verfahren gegen Steuerberater: Bindungswirkung der

  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 22/84

    Beweiserhebung des Ehrengerichts über strafgerichtliche Feststellungen

  • LG Potsdam, 06.10.2008 - 31 StL 1/08
  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2018 - 35 StL 13/17
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2024 - 18 StL 6/23

    Unterscheidung zwischen Mitwirkungspflicht bei einer Vermittlung (§ 76 Abs. 2 Nr.

    Es ist bereits ausreichend, wenn eine berufsgerichtliche Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, um das Ansehen des Berufs zu wahren (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 07.02.2024 - 18 StL 4/23).
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