Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2021 - 8 S 5015/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,45719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
StVO § 19 Abs. 1, § 37 Abs. 2
Verkehrsregelung bei Einmündung an Bahnübergang - rewis.io
Betriebsgefahr, Berufung, Unfall, Mithaftung, Auslegung, Kraftfahrzeug, Fahrer, Zeichen, Halter, Kollision, Fahrbahn, Lichtzeichenanlage, Verkehrsteilnehmer, Wartepflicht
- RA Kotz
Verkehrsunfall Bahnübergang zwischen KFZ und Stra0enbahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vorrang der Straßenbahn bei Bahnübergang mit Andreaskreuz wird durch Ampelanlage verdrängt - Fahrsignale der Straßenbahn in Ampelanlage integriert
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20
- LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2021 - 8 S 5015/21
- LG Nürnberg-Fürth - 8 S 5015/21 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 252
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01
Tateinheitliche Verwirklichung der Missachtung des Rotlichts an Bahnübergängen …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2021 - 8 S 5015/21
(II) Das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 26. März 2001 - 1 ObOWi 95/01 - DAR 2001, 370) hat hinsichtlich von Verstößen i.S. des Ordnungswidrigkeitenrechts lediglich ausgesprochen, dass § 19 StVO und § 37 StVO tateinheitlich verwirkbar sind, wenn das Rotlicht im Bereich eines Bahnübergangs sowohl den Schienenverkehr als auch den nach der Wechsellichtzeichenanlage noch vor dem Bahnübergang einbiegenden Straßenverkehr schützt. - AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20
Unfall mit einem Schienenfahrzeug
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2021 - 8 S 5015/21
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 07.07.2021, Az. 19 C 6255/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. - OLG Köln, 29.04.1997 - Ss 184/97
Unterbrechung der ab Erlass des Bußgeldbescheids geltenden 6-monatigen …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2021 - 8 S 5015/21
(II) Soweit das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 29. April 1997 - Ss 184/97 (B) - NZV 1997, 365) einen Vorrang von § 19 StVO vor § 37 StVO angenommen hat, so bezog sich dies allein auf eine Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVO an einem Bahnübergang, nicht auf eine den Vorrang an einer Kreuzung oder Einmündung regelnden Lichtzeichenanlage. - OLG Hamburg, 24.01.1967 - 7 U 125/66
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2021 - 8 S 5015/21
Die Regelung durch Verkehrszeichen dürfte gegenüber dieser Regelung durch Lichtzeichen zurücktreten (vgl. Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24. Januar 1967 - 7 U 125/66 - VersR 1967, 814;… Hentschel/König/Dauer aaO § 37 StVO Rn. 34;… Freymann/Wellner/Wern, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. [30.06.2020], § 37 StVO Rn. 51), was dann konsequenterweise auch die Vorrangregelung nach § 19 Abs. 1 StVO erfassen dürfte (…vgl. Hentschel/ König/Dauer aaO § 37 StVO Rn. 5).