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   LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23   

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https://dejure.org/2023,32207
LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23 (https://dejure.org/2023,32207)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.11.2023 - 13 S 8/23 (https://dejure.org/2023,32207)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. November 2023 - 13 S 8/23 (https://dejure.org/2023,32207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 2 StVO, § 14 StVO, § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG
    Alleinhaftung bei einer Kollision mit der geöffneten Fahrzeugtür eines auf dem Seitenstreifen geparkten Pkws

  • RA Kotz

    Unfall beim Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug: Wenn es zum Unfall kommt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    An geöffneter Fahrzeugtür Vorbeifahrender muss mindestens einen Meter Seitenabstand einhalten - Fehlende Einhaltung des Seitenabstands kann Alleinhaftung für Kollision begründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris, Rn. 11).

    Die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt, sondern gilt auch für Einsteigevorgänge, bei denen der Einsteigende in der Regel für den fließenden Verkehr erkennbar ist (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris, Rn. 11).

    Zulasten der Klägerseite spricht schon der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris, Rn. 12), wenn - wie hier - beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wird.

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
    Der Anspruch umfasst gemäß §§ 2, 13 RVG, Nrn. 2300, 7002, 7008 RVG VV eine 1, 3-Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - VI ZR 279/13 -, juris, Rn. 20) in Höhe von 361, 40 Euro nach Anlage 2 des RVG + 20, 00 Euro (Pauschale) + 72, 47 Euro (USt) = 453, 87 Euro.
  • OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
    Vor diesem Hintergrund überwiegt das unbedachte Verhalten der Beklagtenseite den vom Pkw des Klägers ausgehenden Ursachenbeitrag so sehr, dass die Mithaftung des Klägers trotz des eigenen Verkehrsverstoßes ausscheidet (siehe auch OLG Nürnberg, Urteil vom 24. August 2000 - 8 U 682/00 -, juris, Rn. 9 f.).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
    Ein Seitenabstand von unter 1 m genügt jedoch dann nicht, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht und jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht (OLG Celle, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 14 U 127/19 -, juris, Rn. 49; OLG Hamm, Urteil vom 22. April 2004 - 6 U 240/03 -, juris, Rn. 3; LG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2001 - 58 S 194/00 -, juris, Rn. 13).
  • LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17

    Unfallhaftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
    Der beim Vorbeifahren einzuhaltende Seitenabstand darf nach den Umständen des Einzelfalles durchaus geringer sein als der beim Überholen und bei der Begegnung regelmäßig verlangte Mindestabstand von 1 m. Wie groß der Abstand zu sein hat, ist letztlich eine Frage des Einzelfalles, wobei es auf die Verkehrslage, Geschwindigkeit und die bauliche Situation, insbesondere die Breite der Straße, sowie die Art der beteiligten Fahrzeuge ankommt (Kammer, Beschluss vom 12. September 2017 - 13 S 69/17 -, juris, Rn. 6).
  • OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19

    Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
    Ein Seitenabstand von unter 1 m genügt jedoch dann nicht, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht und jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht (OLG Celle, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 14 U 127/19 -, juris, Rn. 49; OLG Hamm, Urteil vom 22. April 2004 - 6 U 240/03 -, juris, Rn. 3; LG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2001 - 58 S 194/00 -, juris, Rn. 13).
  • KG, 30.07.2009 - 12 U 175/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linienbusses mit der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
    c) Grundsätzlich reicht zwar ein Seitenabstand von ca. 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 12 U 175/08 -, juris, Rn. 35 m.w.N.).
  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23
    Beim Ein- und Aussteigen darf eine Tür deshalb nicht länger offen gelassen werden als unbedingt notwendig und die Fahrbahn ist schnellstmöglich zu verlassen (KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2007 - 12 U 199/06 -, juris, Rn. 17).
  • LG Saarbrücken, 15.02.2024 - 13 S 28/23
    b) Im Rahmen der Abwägung zwischen einem Verstoß gegen § 14 StVO und einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO ist die Haftung des Aussteigenden auf die Betriebsgefahr beschränkt, wenn die Fahrerin des parkenden Fahrzeugs auf einer gut einsehbaren Straße schon mindestens 10 Sekunden in der geöffneten Tür zu sehen ist, ohne dass sich die Unfallgegnerin besonders rücksichtslos verhalten hat (siehe zur dieser Abgrenzung das Urteil der Kammer vom 10. November 2023 - 13 S 8/23).
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