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   LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07   

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https://dejure.org/2008,24254
LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07 (https://dejure.org/2008,24254)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.12.2008 - 5 T 385/07 (https://dejure.org/2008,24254)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - 5 T 385/07 (https://dejure.org/2008,24254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Regress der Staatskasse, Rückforderung von Betreuungskosten von Erben

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1094
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07
    Dementsprechend ist der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB unter Rückgriff auf die parallel formulierten § 2311 BGB und § 92 c Abs. 2 S. 2 BSHG bzw. § 102 SGB XII grundsätzlich durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln (OLG Frankfurt, NJW 2004, 373 ff, zitiert nach juris, Rdnr. 12; BayObLG, FamRZ 2005, 1590 ff, zitiert nach juris, Rdnr. 9, jeweils m.w.N.).

    So hat das OLG Frankfurt (vgl. den Beschluss vom 10.11.2003, NJW 2004, 373, zitiert nach juris, Rdnr. 14) den Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers, obwohl dieser zum Zeitpunkt des Todes der Betroffenen noch nicht förmlich festgesetzt war, als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB anerkannt.

    Nach einhelliger Auffassung kann auch nach dem Tod des Betreuten die Festsetzung von Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht im Festsetzungsverfahren gemäß § 56 g Abs. 1 FGG erfolgen (OLG Frankfurt, NJW 2004, 373, zitiert nach juris, Rdnr. 9; OLG München, Beschluss vom 28.07.2005, zitiert nach juris, Rdnr. 12).

  • BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04

    Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07
    Dementsprechend ist der Wert des Nachlasses im Sinne des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB unter Rückgriff auf die parallel formulierten § 2311 BGB und § 92 c Abs. 2 S. 2 BSHG bzw. § 102 SGB XII grundsätzlich durch Abzug der Nachlassverbindlichkeiten von dem Aktivvermögen zu ermitteln (OLG Frankfurt, NJW 2004, 373 ff, zitiert nach juris, Rdnr. 12; BayObLG, FamRZ 2005, 1590 ff, zitiert nach juris, Rdnr. 9, jeweils m.w.N.).

    Demgegenüber hat das BayObLG (vgl. den Beschluss vom 03.03.2005, FamRZ 2005, 1590, zitiert nach juris, Rdnr. 13 ff) den Kostenersatzanspruch des Sozialhilfeträgers nach § 92 c BSHG bzw. § 102 SGB XII mangels Vorrangigkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit akzeptiert.

    Die Frage, wie die Rückzahlungsansprüche des Sozialhilfeträgers zu behandeln sind, die durch die Gewährung der Sozialhilfe als Darlehen begründet wurden, hat das BayObLG ausdrücklich offen gelassen (vgl. den Beschluss vom 03.03.2005, a.a.O., Rdnr. 18).

  • LG Koblenz, 25.08.2003 - 2 T 600/03

    Höhe von berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten i.R.d. Festellung von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07
    Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen sowohl die bereits zu Lebzeiten in der Person des Erblassers entstandenen rechtlichen Verpflichtungen als auch diejenigen Verbindlichkeiten, die zwar erst in der Person des Erben entstehen, deren Rechtsgrund aber bereits beim Erbfall bestand und die wegen ihrer Zwangsläufigkeit für den Erben nach Sinn und Zweck des § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB Vorrang vor dem Rückgriffsanspruch der Staatskasse beanspruchen können (OLG Frankfurt, a.a.O., zitiert nach juris, Rdnr. 12; BayObLG, a.a.O, zitiert nach juris, Rdnr. 10 ff; LG Koblenz, FamRZ 2004, 221, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00

    Vergütung des Betreuers

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.12.2008 - 5 T 385/07
    Die Mittellosigkeit ist nur Voraussetzung zusätzlicher eingeständiger Ansprüche des Betreuers gegen die Staatskasse (vgl. § 1 Abs. 2 S. 2 VBVG; BayObLGZ 2000, 201).
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