Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39510
LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23 (https://dejure.org/2023,39510)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2023 - L 10 R 2331/23 (https://dejure.org/2023,39510)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - L 10 R 2331/23 (https://dejure.org/2023,39510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,39510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gutachten dauerte zu lange? Unverwertbar!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit medizinischer Gutachten im SG-Prozeß

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Das SG hat die Beklagte zu Unrecht unter Abänderung des angefochtenen Bescheids vom 03.01.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.10.2020 verurteilt, der Klägerin - ausgehend von einem Leistungsfall am 13.11.2019 (Tag der Rentenantragstellung, vgl. dazu § 99 Abs. 1 Satz 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI -) - Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Verschlossenheit des (Teilzeit-)Arbeitsmarkts (vgl. dazu § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI und Bundessozialgericht - BSG - Großer Senat 10.12.1976, GS 2/75 u.a., in juris) vom 01.06.2020 (vgl. § 101 Abs. 1 SGG) befristet (vgl. § 102 Abs. 2 Satz 1 und 4 Halbsatz 1 SGB VI) bis zum 31.05.2023 zu gewähren.

    Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht über die Regelung des § 43 Abs. 2 SGB VI hinaus nach der Rechtsprechung des BSG bei regelmäßig bejahter Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auch dann, wenn eine zeitliche Leistungseinschränkung von drei bis unter sechs Stunden vorliegt (Großer Senat 10.12.1976, GS 2/75 u.a., a.a.O.).

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Diese zur früheren Rechtslage entwickelten Grundsätze sind auch für Ansprüche auf Renten wegen Erwerbsminderung nach dem ab dem 01.01.2001 geltenden Recht weiter anzuwenden (vgl. zuletzt BSG 11.12.2019, B 13 R 7/18 R, in juris).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Bei der Klägerin hat auch keine schwere spezifische Leistungsbehinderung in Gestalt einer Einschränkung ihrer Wegefähigkeit (vgl. dazu nur BSG 12.12.2011, B 13 R 79/11 R, in juris, Rn. 20 m.w.N.) vorgelegen.
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit ist vorliegend im Streitzeitraum nicht erforderlich gewesen (vgl. BSG 14.09.1995, 5 RJ 50/94, in juris, auch zum Nachfolgenden).
  • BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Aussagekraft einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Ebenfalls unerheblich ist, dass bei der Klägerin ein GdB von 50 sowie der Nachteilsausgleich Merkzeichen "G" festgestellt ist, denn dem kommt hinsichtlich der Fragen einer zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit keinerlei Aussagekraft zu (BSG 19.09.2015, B 13 R 290/15 B, in juris, Rn. 5); Nämliches gilt hinsichtlich eines Pflegegrads (s. dazu schon oben).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn ein Versicherter noch vollschichtig körperlich leichte Arbeiten ohne Heben und Tragen von Gegenständen über 5 kg, ohne überwiegendes Stehen und Gehen oder ständiges Sitzen, nicht in Nässe, Kälte oder Zugluft, ohne häufiges Bücken, ohne Zwangshaltungen, ohne besondere Anforderungen an die Fingerfertigkeit und nicht unter besonderen Unfallgefahren zu verrichten vermag (BSG a.a.O.; BSG 27.04.1982, 1 RJ 132/80, in juris).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Bei einem derart langen Zeitraum ist - wie beim Richter, der Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach der Urteilsverkündung schriftlich niedergelegt hat (s. dazu nur Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - 27.04.1993, GmS-OGB 1/92, in juris, Rn. 18) - typisierend davon auszugehen, dass die Erinnerung des Sachverständigen an die Exploration und den persönlichen Eindruck vom Probanden in Ansehung der bei der Begutachtung gewonnenen Untersuchungsergebnisse - was für die sozialmedizinische Beurteilung unabdingbar ist und gerade deren Kern bildet - mit der Zeit naturgemäß verblassen muss, v.a. bei einem Sachverständigen wie S6, der eine Vielzahl von Gutachten erstattet und es allein deswegen auch mit einer Vielzahl von Probanden zu tun hat.
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Ist ein solcher Nachweis nicht möglich, geht dies zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet (vgl. z.B. BSG a.a.O.; 27.06.1991, 2 RU 31/90, in juris, Rn. 17), vorliegend also zu Lasten der Klägerin (vgl. BSG 29.07.2004, B 4 RA 5/04, in juris, Rn. 24).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Ist ein solcher Nachweis nicht möglich, geht dies zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet (vgl. z.B. BSG a.a.O.; 27.06.1991, 2 RU 31/90, in juris, Rn. 17), vorliegend also zu Lasten der Klägerin (vgl. BSG 29.07.2004, B 4 RA 5/04, in juris, Rn. 24).
  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rentenbegutachtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23
    Denn im Rahmen der Prüfung von Erwerbsminderung kommt es nicht entscheidend auf die Art und Anzahl der gestellten Diagnosen und auch nicht auf eine bestimmte Diagnosestellung oder Bezeichnung von Befunden an, sondern allein auf die Beeinflussung des individuellen quantitativen sowie qualitativen Leistungsvermögens durch dauerhafte Gesundheitsstörungen (BSG 28.02.2017, B 13 R 37/16 BH, in juris), also auf die durch die Gesundheitsstörungen verursachten funktionellen Beeinträchtigungen.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B

    Weitergewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 29/83

    Medizinischer Gutachter - Anderer Arzt - Volle Verantwortung - Gutachten -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2020 - L 8 R 2033/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
  • BSG, 25.08.1955 - 4 RJ 120/54
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2024 - L 10 R 3453/22
    Die Hinweise der Klägerin, ihr sei erst zum 31.01.2020 der Schwerbehindertengrad und erst zum 01.01.2021 der Pflegegrad 1 zuerkannt worden, ist ebenfalls ohne jegliche Relevanz; beides sagt nichts zu einer bereits zeitlich früher eingetretenen rentenrechtlichen Erwerbsminderung und ohnehin nichts zur beruflichen Einsetzbarkeit eines Versicherten aus (BSG 19.09.2015, B 13 R 290/15 B, in juris, Rn. 5; Senatsurteil vom 14.12.2023, L 10 R 2331/23, in juris, Rn. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht