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   LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20   

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LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20 (https://dejure.org/2024,6402)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2024 - L 10 R 612/20 (https://dejure.org/2024,6402)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - L 10 R 612/20 (https://dejure.org/2024,6402)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20
    Wie die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 13.02.2024 (Bl. 278 f. Senatsakte) jedoch zu Recht ausgeführt hat, setzt Arbeitslosigkeit entsprechend § 16 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) neben der Beschäftigungslosigkeit und der Arbeitslosmeldung auch voraus, dass der Betroffene tatsächlich auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (sog. subjektive Verfügbarkeit), mithin also nicht lediglich zur Aufrechterhaltung von Anwartschaftszeiten als arbeitsuchend geführt wird (BSG 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R, zitiert - wie sämtliche Rechtsprechung - nach juris; LSG Hamburg 29.08.2018, L 2 AL 20/18 und 18.06.2013, L 2 AL 60/10; s.a. Gürtner in BeckOGK, SGB VI, § 58 Rn. 20 ff., Stand 01.09.2020).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20
    Der krankenversicherungsrechtliche "Berufsschutz" und damit eine berücksichtigungsfähige Anrechnungszeit i.S.v. § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI endet daher (spätestens) drei Jahre nach Eintritt der an einen konkreten Beruf anknüpfenden Arbeitsunfähigkeit (hierzu und zum Folgenden s. nur BSG 25.02.2010, B 13 R 116/08 R; 17.02.2005, B 13 RJ 1/04 R und 25.02.2004, B 5 RJ 30/02 R; LSG Berlin-Brandenburg 30.11.2022, L 22 R 410/17).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 116/08 R

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Krankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20
    Der krankenversicherungsrechtliche "Berufsschutz" und damit eine berücksichtigungsfähige Anrechnungszeit i.S.v. § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI endet daher (spätestens) drei Jahre nach Eintritt der an einen konkreten Beruf anknüpfenden Arbeitsunfähigkeit (hierzu und zum Folgenden s. nur BSG 25.02.2010, B 13 R 116/08 R; 17.02.2005, B 13 RJ 1/04 R und 25.02.2004, B 5 RJ 30/02 R; LSG Berlin-Brandenburg 30.11.2022, L 22 R 410/17).
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20
    Der krankenversicherungsrechtliche "Berufsschutz" und damit eine berücksichtigungsfähige Anrechnungszeit i.S.v. § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI endet daher (spätestens) drei Jahre nach Eintritt der an einen konkreten Beruf anknüpfenden Arbeitsunfähigkeit (hierzu und zum Folgenden s. nur BSG 25.02.2010, B 13 R 116/08 R; 17.02.2005, B 13 RJ 1/04 R und 25.02.2004, B 5 RJ 30/02 R; LSG Berlin-Brandenburg 30.11.2022, L 22 R 410/17).
  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 20/18

    Meldung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung als wegen Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20
    Wie die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 13.02.2024 (Bl. 278 f. Senatsakte) jedoch zu Recht ausgeführt hat, setzt Arbeitslosigkeit entsprechend § 16 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) neben der Beschäftigungslosigkeit und der Arbeitslosmeldung auch voraus, dass der Betroffene tatsächlich auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (sog. subjektive Verfügbarkeit), mithin also nicht lediglich zur Aufrechterhaltung von Anwartschaftszeiten als arbeitsuchend geführt wird (BSG 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R, zitiert - wie sämtliche Rechtsprechung - nach juris; LSG Hamburg 29.08.2018, L 2 AL 20/18 und 18.06.2013, L 2 AL 60/10; s.a. Gürtner in BeckOGK, SGB VI, § 58 Rn. 20 ff., Stand 01.09.2020).
  • LSG Hamburg, 18.06.2013 - L 2 AL 60/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20
    Wie die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 13.02.2024 (Bl. 278 f. Senatsakte) jedoch zu Recht ausgeführt hat, setzt Arbeitslosigkeit entsprechend § 16 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) neben der Beschäftigungslosigkeit und der Arbeitslosmeldung auch voraus, dass der Betroffene tatsächlich auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (sog. subjektive Verfügbarkeit), mithin also nicht lediglich zur Aufrechterhaltung von Anwartschaftszeiten als arbeitsuchend geführt wird (BSG 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R, zitiert - wie sämtliche Rechtsprechung - nach juris; LSG Hamburg 29.08.2018, L 2 AL 20/18 und 18.06.2013, L 2 AL 60/10; s.a. Gürtner in BeckOGK, SGB VI, § 58 Rn. 20 ff., Stand 01.09.2020).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 10 R 612/20
    Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht über die Regelung des § 43 Abs. 2 SGB VI hinaus nach der Rechtsprechung des BSG (Großer Senat, Beschluss vom 10.12.1976, u.a. GS 2/75, in juris) bei regelmäßig bejahter Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auch dann, wenn eine zeitliche Leistungseinschränkung von drei bis unter sechs Stunden vorliegt.
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