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   LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14   

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https://dejure.org/2016,55783
LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14 (https://dejure.org/2016,55783)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.09.2016 - L 6 R 695/14 (https://dejure.org/2016,55783)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. September 2016 - L 6 R 695/14 (https://dejure.org/2016,55783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinterbliebenenrente aus der Versicherung eines nichtehelichen Partners; Vorliegen der Witweneigenschaft; Gleichgeschlechtliche nicht eingetragene Lebenspartnerschaft; Begünstigung der Ehe; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einer Hinterbliebenenrente aus des ...

  • rewis.io

    Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterbliebenenrente aus der Versicherung eines nichtehelichen Partners

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 46 ; SGB VI § 99 Abs. 2 ; GG Art. 6
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einer Hinterbliebenenrente aus des gesetzlichen Rentenversicherung beim Vorliegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch bei gemeinsamen Kindern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14
    Sie verweise auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.05.2012 (1 BvL 20/09).

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der 1. Senat des BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 02.05.2012 (1 BvL 20/09) für die Ansprüche auf Hinterbliebenenrente ausdrücklich darauf abgestellt hat, inwieweit die formellen Voraussetzungen für den Bestand und die Auflösung von Lebensgemeinschaften durch konstitutive Rechtsakte nach zivilrechtlichen Bestimmungen (d.h. Eheschließung und Scheidung) erfüllt waren bzw. sind.

  • BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10

    Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14
    In diesem Ausschluss liegt kein Verstoß gegen Art. 6 GG (BVerfG vom 17.11.2010, Az.: 1 BvR 1883/10).

    Insoweit wird u.a. auf den Nichtannahmebeschluss des ersten Senats, 3. Kammer des BVerfG vom 17.11.2010 (1 BvR 1883/10) verwiesen.

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14
    Daher ist es gerechtfertigt, die Partner im Falle der Auflösung der Ehe durch Tod besserzustellen, als Menschen, die in weniger verbindlichen Paarbeziehungen zusammenleben (BVerfG a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 124, 199, 225).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14
    Die Anwendung des Hinterbliebenenrechts auf eingetragene Lebenspartner war ausgeschlossen (BSG-Urteil vom 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14
    Für eine erweiternde Auslegung der Begriff Witwe, Witwer und Ehegatte zur Erfassung des eingetragenen Lebenspartners war kein Raum, weil die Rechtsbegriffe "Ehegatte" und "Lebenspartner" sich ausschlossen (so BVerfGE 105, 313, 347).
  • SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20

    Vaterschaft, Witwenrente, Bescheid, Widerspruchsbescheid, Ehe, Gerichtsbescheid,

    Soweit es familienrechtliche Begriffe ohne nähere Umschreibung verwendet oder an Tatbestände dieses Rechtsgebietes anknüpft, folgt es dem bürgerlichen Recht (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14).

    Nach § 46 Abs. 4 SGB VI gelten nunmehr als Witwe oder Witwer auch ein überlebender Lebenspartner (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14).

    Auch die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts stellt den Überlebenden einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht einem Witwer gleich (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10.02.2016 Az. L 6 R 74/14, nachgehend BSG Beschluss vom 13.06.2016 Az. B 13 R 87/16 B, unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2010 Az. 1 BvR 1883/10 (Billigung des vollständigen Ausschlusses nichtehelicher Partner von der Hinterbliebenenrente); Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14 nachgehend Beschluss des Bundessozialgerichts vom 01.02.2017 Az. B 5 R 312/16 B, nicht Annahmebeschluss hinsichtlich der Revision).

  • BSG, 01.02.2017 - B 5 R 312/16 B

    Hinterbliebenenrente aus der Versicherung eines nicht ehelichen Partners;

    L 6 R 695/14 (Bayerisches LSG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 671/21
    Dem entspricht die Nichteinbeziehung von überlebenden nichtehelichen Lebensgefährten in die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung (s. auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.09.2016 - L 6 R 695/14 -, juris, Rn 28 ff.).
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