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   LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23   

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https://dejure.org/2024,7114
LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23 (https://dejure.org/2024,7114)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.01.2024 - L 3 U 168/23 (https://dejure.org/2024,7114)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2024 - L 3 U 168/23 (https://dejure.org/2024,7114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • BAYERN | RECHT

    SGB VII § 8 Abs 1 S 3; SGB VII § 8 Abs 2 Nr. 1
    Besorgung von Lebensmitteln zum alsbaldigen Verzehr, betriebliches Interesse, Gesetzliche Unfallversicherung, Handlungstendenz, Homeoffice, Mittagsmahlzeit, Mittagspause, Nahrungsbeschaffung, sachlicher Zusammenhang, Wegeunfall

  • rewis.io

    Besorgung von Lebensmitteln zum alsbaldigen Verzehr, betriebliches Interesse, Gesetzliche Unfallversicherung, Handlungstendenz, Homeoffice, Mittagsmahlzeit, Mittagspause, Nahrungsbeschaffung, sachlicher Zusammenhang, Wegeunfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    Einen Versicherungsschutz für eine Nahrungsbeschaffung aus dem Homeoffice heraus hat das BSG in seinem Urteil vom 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R -, juris zwar verneint, wobei der Entscheidung aber ein Fall zugrunde liegt, in welchem der Verunglückte lediglich von seinem zweiten, zusätzlichen Arbeitsplatz aus nächtlich auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme unterwegs war.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R -, juris Rn. 22 ausgeführt, dass im Fall eines in Vollzeit als Heim- oder Telearbeiter Tätigen, der von vornherein seine gesamte Arbeitszeit "zu Hause" zu erbringen hat, möglicherweise aus Gleichheitsgründen zu fordern sein könnte, dass jedenfalls ein Weg täglich zur Nahrungsaufnahme bzw. zur Versorgung mit Nahrungsmitteln unter Versicherungsschutz stehen müsse.

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    Anders als bei Wegen im eigenen Haushalt z.B. zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang, die weder eine versicherte Tätigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII sind noch einen Betriebsweg innerhalb der Betriebsstätte darstellen und die ohne die Regelung des § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen würden (vgl. hierzu das Urteil des BSG vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R -, juris), ist nach Durchschreiten der Außentür des häuslichen Bereichs der Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII eröffnet, da dieser nur einen Unfall beim Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit voraussetzt.

    Der Versicherungsschutz beruhe zum einen darauf, dass die beabsichtigte Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und damit der Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit diene, und zum anderen darauf, dass es sich um einen Weg handle der in seinem Ausgangs- und Zielpunkt durch die Notwendigkeit geprägt ist, persönlich im Beschäftigungsbetrieb anwesend zu sein und dort betriebliche Tätigkeiten zu verrichten (vgl. dazu das Urteil des BSG vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R -, juris Rn. 29 ff., mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    Diese schützt vor Gefahren für Gesundheit und Leben, die aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger oder Benutzer eines Verkehrsmittels, also aus eigenem oder fremdem Verkehrsverhalten oder äußeren Einflüssen während der Zurücklegung des Weges hervorgehen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - juris Rn. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2023 - L 14 U 29/22

    LSG entscheidet zu Hähnchenkauf im Homeoffice

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    cc) In der unfallversicherungsrechtlichen Literatur existieren unterschiedliche Auffassungen zu dieser Fragestellung, diesbezüglich wird auf die ausführlichen Darstellungen des Meinungsstandes im erstinstanzlichen Urteil sowie insbesondere auch in dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 16.03.2023 - L 14 U 29/22 -, juris Rn 27 ff., mit welchem bereits in einer mit dem hiesigen Fall vergleichbaren Konstellation ein Arbeitsunfall anerkannt wurde, verwiesen.
  • BSG, 08.12.2021 - B 2 U 4/21 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im häuslichen Bereich -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    In diesem Zusammenhang steht aufgrund der glaubhaften und unbestrittenen Ausführungen des Klägers zur Überzeugung des Senats außerdem fest, dass der Kläger am Unfalltag aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 28b Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der damaligen Fassung und im Einvernehmen mit seinem Arbeitgeber (vgl. hierzu das Urteil des BSG vom 08.12.2021 - B 2 U 4/21 R -, juris Rn. 14) in Vollzeit im Homeoffice tätig war und dabei ab 8:00 Uhr bis kurz vor 12:00 Uhr betriebliche Termine in Form von Videokonferenzen und -besprechungen absolviert hat.
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    Versichert ist in der GUV mithin als Vorbereitungshandlung der eigentlichen Tätigkeit das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, wobei nicht der Weg als solcher, sondern dessen Zurücklegen versichert ist, also der Vorgang des Sichfortbewegens auf einer Strecke, die durch einen Ausgangs- und einen Zielpunkt begrenzt ist (st. Rspr., vgl. stellv. BSG, Urteil vom 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R - juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 64 Rn. 12).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    BSG, Urteil vom 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, Rn. 13) gewandt hatte.
  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

    Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    Versichert ist in der GUV mithin als Vorbereitungshandlung der eigentlichen Tätigkeit das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, wobei nicht der Weg als solcher, sondern dessen Zurücklegen versichert ist, also der Vorgang des Sichfortbewegens auf einer Strecke, die durch einen Ausgangs- und einen Zielpunkt begrenzt ist (st. Rspr., vgl. stellv. BSG, Urteil vom 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R - juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 64 Rn. 12).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (BSG, Urteil vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R -, juris Rn. 9).
  • LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

    Auszug aus LSG Bayern, 15.01.2024 - L 3 U 168/23
    Hiergegen erhob der Kläger am 30.05.2022 Widerspruch und verwies dabei u.a. auf ein Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt vom 24.03.2015 (Az. L 3 U 225/10), wonach auch Wege zur Nahrungsaufnahme grundsätzlich versichert seien.
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 7/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Antrittsort: von zu Hause -

  • SG München, 21.06.2023 - S 40 U 289/22

    Versicherungsschutz beim Kauf eines Lekerkässemmels

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