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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17   

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https://dejure.org/2018,44790
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17 (https://dejure.org/2018,44790)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2018 - L 1 KR 467/17 (https://dejure.org/2018,44790)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2018 - L 1 KR 467/17 (https://dejure.org/2018,44790)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17
    Manche Tätigkeiten, insbesondere solche, deren Gegenstand durch die persönlich geprägte Leistung gekennzeichnet ist, können sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (Urteil des BSG, a.a.O und Urteil des BSG vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr.17).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der bestimmten Tätigkeit, welche die Beigeladene zu 1) mit der Klägerin verabredet hatte (vgl. Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 22 und 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr. 17).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr.16).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der bestimmten Tätigkeit, welche die Beigeladene zu 1) mit der Klägerin verabredet hatte (vgl. Urteile des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 22 und 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr. 17).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteile des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris RdNr. 17 und vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17
    In der Rechtsprechung des BSG ist etwa für die rechtliche Beurteilung von Lehrtätigkeiten anerkannt, dass eine abhängige Beschäftigung nicht bereits deswegen anzunehmen ist, weil dem Dozenten der äußere Ablauf seiner Lehrtätigkeit vorgegeben wird (vgl. BSG Urt. v. 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris RdNr. 29 ).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteile des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris RdNr. 17 und vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rdnr. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urteil vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris RdNr. 171).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17
    Entscheidend ist insoweit, dass sie die geschuldete Leistung in der tatsächlich durchgeführten Art und Weise nicht ohne die von der Beigeladenen zu 1) zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel hätte erbringen können (vgl. auch Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 -, zitiert nach juris, RdNr. 105).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13

    Sozialversicherungspflicht - Cutter/Editor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17
    Hiermit setzt sich der erkennende Senat auch nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 4. April 2014 - L 1 KR 57/13 -, in dem er ebenfalls über den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Schnittmeisters zu entscheiden hatte.
  • SG Stuttgart, 27.02.2019 - S 11 R 6116/17

    Sozialversicherungspflicht bei Beschäftigung eines "Compositing Artist"

    Diese Geschichte bildete quasi den Rahmen und damit die Grenzen ihrer künstlerischen Freiheit (vgl. etwa auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - L 1 KR 467/17 - juris).

    Entscheidend ist hierfür, dass sie die geschuldete Leistung in der tatsächlich durchgeführten Art und Weise nicht ohne die von der Klägerin zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel hätte erbringen können (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - L 1 KR 467/17 - juris).

  • LSG Hessen, 26.08.2021 - L 8 BA 46/20

    Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit als Filmeditor im Rahmen der

    Dagegen ist eine abhängige Beschäftigung angenommen worden bei einem Sachverhalt, in dem sich die Tätigkeit des Filmeditors darin erschöpfte, zunächst das am Vortag gedrehte Material zu montieren und anschließend zusammen mit der Regie und der Produktion entsprechend der Vorgaben des Drehbuchs die endgültige Schnittfassung herzustellen (LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 29. November 2018 - L 1 KR 467/17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Dagegen ist eine abhängige Beschäftigung angenommen worden in einem Sachverhalt, in dem sich die Tätigkeit des Filmeditors darin erschöpfte, zunächst das am Vortag gedrehte Material zu montieren und anschließend zusammen mit der Regie und der Produktion entsprechend der Vorgaben des Drehbuchs die endgültige Schnittfassung herzustellen (LSG Berlin-Brandenburg vom 29. November 2018 - L 1 KR 467/17).
  • SG Frankfurt/Main, 12.10.2020 - S 20 R 364/16
    Entscheidend aber ist insoweit, dass der Kläger die geschuldete Leistung auch ohne die von der Beigeladenen zu 1 zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel hätte erbringen können, denn er verfügte über einen eigenen aus seinen Mitteln eingerichteten Schnittplatz an seinem Wohnsitz (anders in den Fällen: Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2017 - L 9 KR 354/13 -, zitiert nach juris, RdNr. 105; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2018 - L 1 KR 467/17 -, Rn. 67 - 68, juris).
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