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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18   

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https://dejure.org/2019,84893
LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18 (https://dejure.org/2019,84893)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2019 - L 24 KA 9/18 (https://dejure.org/2019,84893)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2019 - L 24 KA 9/18 (https://dejure.org/2019,84893)
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  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Pauschalerstattung bei fraktionierten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18
    Ergänzende Regelungen enthalten bzw. enthielten § 45 BMV-Ä und § 34 EKV-Ä. Für die Überprüfung ist kein besonderer Antrag der Krankenkassen erforderlich, sie kann auch von Amts wegen vorgenommen werden (BSG v. 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R - juris Rdnr. 10).

    Sie ist zudem beschränkt auf die Verwendung von Dokumenten, aus denen die Auffassung der Urheber der Bestimmungen zur Zeit der Formulierung der Gebührentatbestände hervorgeht (vgl. zum Ganzen v. 18. August 2010 - B 6 KA 23/09 R - juris Rn 11; Freudenberg in jurisPK SGB V, 3. Aufl., § 87 Rn 130 jeweils mit weit. Nachw.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12

    Vertragsarzt - Disziplinarmaßnahme - Datenschutz - Patientenunterlagen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18
    Abs. 3 ihrer Abrechnungsbedingungen (Anlage der Abrechnungsordnung): "Die angegebenen Diagnosen sollen die abgerechneten Leistungen begründen." Das Urteil des Senats vom 22.November 2013 (L 24 KA 69/12) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da es sich um keine psychotherapeutischen Behandlungen sondern um Nachweise für die Notwendigkeit von körperlichen Notfallbehandlungen gehandelt habe.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. November 2013 (L 24 KA 69/12) zu den vertragsärztlichen Pflichten zu einer ordnungsgemäßen Patientendokumentation - auch im Rahmen der Prüfung nach § 106a SGB V - Stellung genommen (juris -Rdnr. 26ff): "Der Senat kann - mit dem BSG (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83 - juris Rn. 20) - dahingestellt sein lassen, ob auf die Weitergabe von Patientendaten durch einen Vertragsarzt die Vorschriften des zweiten Kapitels des SGB X über den Schutz der Sozialdaten (§§ 67-85a SGB X) Anwendung finden.

  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. November 2013 (L 24 KA 69/12) zu den vertragsärztlichen Pflichten zu einer ordnungsgemäßen Patientendokumentation - auch im Rahmen der Prüfung nach § 106a SGB V - Stellung genommen (juris -Rdnr. 26ff): "Der Senat kann - mit dem BSG (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83 - juris Rn. 20) - dahingestellt sein lassen, ob auf die Weitergabe von Patientendaten durch einen Vertragsarzt die Vorschriften des zweiten Kapitels des SGB X über den Schutz der Sozialdaten (§§ 67-85a SGB X) Anwendung finden.

    Das BSG hat noch unter der Geltung der RVO entschieden, dass auch ohne besondere Rechtsgrundlage bereits aus dem System der Errichtung von kassenärztlichen Vereinigungen folge, dass der Vertragsarzt innerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung die Daten seiner Patienten offenbaren dürfe (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83, bestätigt durch BVerfG, Beschluss v. 7. Juli 1987 - 1 BvR 283/86).

  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 56/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Durchführung und Abrechnung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18
    Dazu gehört insbesondere die Beachtung der Vorgaben des EBM sowie weiterer Abrechnungsbestimmungen (BSG, Urteil vom 13. Februar 2019 - B 6 KA 56/17 R - Rdnr. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 11/06 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18
    Auch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. Februar 2007 (B 6 KA 11/06 R) behandele einen nicht vergleichbaren Fall, da die Vorlage von Therapieinhalten und Therapieergebnissen dort nicht im Rahmen einer vertragsärztliche Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung erfolgt sei sondern im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zulassung als Vertragspsychotherapeut.
  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt im Notfalldienst - Erstversorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18
    Die Klägerin wendet sich gegen eine quartalsgleiche sachlich-rechnerische Richtigstellung und begehrt damit der Sache nach eine Nachvergütung verbunden mit der Anfechtungsklage gegen die Honorarteilversagung (vgl. BSG, Urt. v. 12. Dezember 2012 -B 6 KA 5/12 R- Rdnr. 9).
  • BVerfG, 07.07.1987 - 1 BvR 283/86
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18
    Das BSG hat noch unter der Geltung der RVO entschieden, dass auch ohne besondere Rechtsgrundlage bereits aus dem System der Errichtung von kassenärztlichen Vereinigungen folge, dass der Vertragsarzt innerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung die Daten seiner Patienten offenbaren dürfe (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83, bestätigt durch BVerfG, Beschluss v. 7. Juli 1987 - 1 BvR 283/86).
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