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   LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22   

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LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22 (https://dejure.org/2023,38258)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2023 - L 8 BA 9/22 (https://dejure.org/2023,38258)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - L 8 BA 9/22 (https://dejure.org/2023,38258)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Die beiden Fallgruppen der Nr. 1 oder 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV unterscheiden sich dadurch, dass entgeltgeringfügige Beschäftigungen (Nr. 1) regelmäßig und zeitgeringfügige Beschäftigungen (Nr. 2) nur gelegentlich ausgeübt werden (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11 f mwN) und nach ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus auf eine bestimmte Anzahl von Monaten oder Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt sind (BSG, Urteil vom 24. November 2020 - B 12 KR 34/19 R - BSGE 131, 99 = SozR 4-2400 § 8 Nr. 9, Rn. 12).

    Regelmäßig ist eine Beschäftigung, die von Vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre ausgeübt werden soll (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993, 12 RK 23/91, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2014, B 12 R 5/12 R, juris Rn. 21 mwN; vom 5. Dezember 2017, B 12 KR 16/15 R, juris Rn. 12 f; stRsprg).

    Die gebotene vorausschauende Betrachtungsweise hinsichtlich des zu erwartenden Verdienstes verlangt nicht eine alle Eventualitäten berücksichtigende genaue Vorhersage, sondern lediglich eine ungefähre Einschätzung, welches Entgelt nach der bisherigen Übung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 -, SozR 3-2400 § 8 Nr. 3, Rn. 15).

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Für das Vorliegen von Regelmäßigkeit kommt es dabei nicht darauf an, ob die jeweiligen Arbeitseinsätze im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses von vornherein feststehen oder von Mal zu Mal vereinbart werden (BSG, Urteil vom 7. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R - juris Rn. 21 mwN; vom 23. Mai 1995 - 12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S. 20; vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 10/20 R -juris Rn. 40 - 42).

    Regelmäßig ist eine Beschäftigung, die von Vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre ausgeübt werden soll (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993, 12 RK 23/91, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2014, B 12 R 5/12 R, juris Rn. 21 mwN; vom 5. Dezember 2017, B 12 KR 16/15 R, juris Rn. 12 f; stRsprg).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Andere Vertragsklauseln, die darauf gerichtet sind, an den Arbeitnehmer- bzw. Beschäftigtenstatus anknüpfende arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Regelungen abzubedingen bzw. zu vermeiden, wie der Ausschluss von Urlaubs- oder Entgeltfortzahlungsansprüchen, sind demgegenüber bei der Gesamtabwägung ohne eigenständige Bedeutung, weil sie das Fehlen des Status des abhängig Beschäftigten voraussetzen und letztlich nichts weiter beinhalten als eine - bei Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung - unzulässigen Abwälzung von Risiken (Senat, Urteil vom 15. Dezember 2016 - L 8 KR 37/16 ZVW -, juris Rn. 24 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -).

    Werden die Konditionen der entgeltlichen Erbringung verschiedener konkreter Tätigkeiten für einen anderen durch einen Rahmenvertrag zwischen den Beteiligten eines Rechtsverhältnisses in der Weise geregelt, dass die Hauptleistungspflichten erst jeweils mit Übernahme der Einzeltätigkeit entstehen, kommt es für die Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit regelmäßig entscheidend auf die Verhältnisse während der Durchführung der jeweiligen Einzeltätigkeit an (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 8 R 761/14

    Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Die auch hier notwendige Organisation und Koordination sowie die inhaltlichen Vorgaben lassen den Lehrkräften mehr Spielraum als in allgemeinbildenden Schulen (BAG, a.a.O.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Juli 2016 - L 8 R 761/14 -, juris Rn. 78 mwN).
  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Die beiden Fallgruppen der Nr. 1 oder 2 des § 8 Abs. 1 SGB IV unterscheiden sich dadurch, dass entgeltgeringfügige Beschäftigungen (Nr. 1) regelmäßig und zeitgeringfügige Beschäftigungen (Nr. 2) nur gelegentlich ausgeübt werden (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993 - 12 RK 23/91 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 S 11 f mwN) und nach ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus auf eine bestimmte Anzahl von Monaten oder Arbeitstagen im Kalenderjahr begrenzt sind (BSG, Urteil vom 24. November 2020 - B 12 KR 34/19 R - BSGE 131, 99 = SozR 4-2400 § 8 Nr. 9, Rn. 12).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 16/15 R

    Beitragsnachforderung - Aushilfsfahrer - geringfügig entlohnte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Regelmäßig ist eine Beschäftigung, die von Vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre ausgeübt werden soll (BSG, Urteil vom 11. Mai 1993, 12 RK 23/91, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2014, B 12 R 5/12 R, juris Rn. 21 mwN; vom 5. Dezember 2017, B 12 KR 16/15 R, juris Rn. 12 f; stRsprg).
  • BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93

    Geringfügige Beschäftigung - regelmäßig - gelegentlich - mehrere geringfügige

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Für das Vorliegen von Regelmäßigkeit kommt es dabei nicht darauf an, ob die jeweiligen Arbeitseinsätze im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses von vornherein feststehen oder von Mal zu Mal vereinbart werden (BSG, Urteil vom 7. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R - juris Rn. 21 mwN; vom 23. Mai 1995 - 12 RK 60/93 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 4 S. 20; vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 10/20 R -juris Rn. 40 - 42).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Daher ist es folgerichtig, wenn Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen, soweit sie auf Grund von privatrechtlichen Verträgen tätig sind, als Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 289/99 -, Rn. 19, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2023 - L 1 BA 67/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Instruktor

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Vielmehr soll nach dem Willen des Gesetzgebers "künftig" nur noch über den Erwerbsstatus als Elementenfeststellung entschieden werden (vgl. BT-Drucks. 19/29893 S. 28), also keine Korrektur bereits ergangener Entscheidungen erfolgen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Januar 2023 - L 1 BA 67/19 -, juris Rn. 55).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - L 9 BA 54/18

    Dozent Berufsfachschule Altenpflege - Stundenplan - Lehrinhalte - Eingliederung -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22
    Gleiches hat für Lehrkräfte zu gelten, die an Weiterbildungsinstituten Fachunterricht erteilen, wenn ihre Unterrichtstätigkeit schulischen Charakter besitzt, sich von der eines Lehrers an allgemeinbildenden Schulen nicht wesentlich unterscheidet und die Unterrichtstätigkeit, etwa durch die Vermittlung eines staatlich anerkannten oder institutseigenen Abschlusses, für das berufliche Fortkommen der Teilnehmer von Bedeutung ist (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - L 9 BA 54/18 -, juris Rn. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrerin an einer städtischen

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 10/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2022 - L 3 BA 53/18

    Zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs von § 7a SGB 4 aF zu § 7a SGB 4 in der am

  • LSG Hessen, 15.12.2016 - L 8 KR 37/16
  • LSG Hamburg, 05.04.2019 - L 3 BA 22/19

    Klage eines bei einer Filmproduktionsgesellschaft beschäftigten Editors gegen die

    Die Neufassung von § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl. 2021 I, S. 2970 ) findet auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung, denn die Neuregelung betrifft nach ihrem Sinn und Zweck nur Bescheide der Beklagten, die ab dem 1. April 2022 ergehen (so z.B. auch LSG Hessen, Urt. v. 14.12.2023 - L 8 BA 9/22, juris) .
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