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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23 (https://dejure.org/2024,6168)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.2024 - L 8 R 329/23 (https://dejure.org/2024,6168)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - L 8 R 329/23 (https://dejure.org/2024,6168)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Das Vorliegen weiterer Beeinträchtigungen gleichwohl zu prüfen, würde einer Beweiserhebung "ins Blaue hinein" gleichgekommen, zu der das Gericht weder nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. BSG Beschl. v. 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B - juris Rn. 11 m.w.N.) noch aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03 - juris Rn. 19; BSG Beschl. v. 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B - juris Rn. 21).
  • BSG, 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Das Vorliegen weiterer Beeinträchtigungen gleichwohl zu prüfen, würde einer Beweiserhebung "ins Blaue hinein" gleichgekommen, zu der das Gericht weder nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. BSG Beschl. v. 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B - juris Rn. 11 m.w.N.) noch aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03 - juris Rn. 19; BSG Beschl. v. 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B - juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2022 - L 8 R 945/12

    Kein Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 43 SGB VI müssen im Vollbeweis, d.h. mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, feststehen (vgl. z.B. Senatsurt. v. 04.05.2022 - L 8 R 945/12 ZVW - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63; Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22 - juris Rn. 42).
  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63; Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22 - juris Rn. 42).
  • BSG, 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Das Vorliegen weiterer Beeinträchtigungen gleichwohl zu prüfen, würde einer Beweiserhebung "ins Blaue hinein" gleichgekommen, zu der das Gericht weder nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. BSG Beschl. v. 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B - juris Rn. 11 m.w.N.) noch aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist (vgl. BVerfG Beschl. v. 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03 - juris Rn. 19; BSG Beschl. v. 28.02.2018 - B 13 R 279/16 B - juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63; Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22 - juris Rn. 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Hierfür bedarf es neben der allgemeinen ärztlich-medizinischen Kompetenz noch zusätzlicher Spezialkenntnisse, über die behandelnde Ärzte regelmäßig nicht verfügen (Senatsbeschl. v. 24.05.2023 - L 8 R 446/22 - juris Rn. 34).
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