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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - L 5 P 45/21   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - L 5 P 45/21 (https://dejure.org/2023,45427)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.03.2023 - L 5 P 45/21 (https://dejure.org/2023,45427)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. März 2023 - L 5 P 45/21 (https://dejure.org/2023,45427)
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  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - L 5 P 45/21
    Der Mangel der Vollmacht bei Einlegung eines Rechtsmittels kann jedoch durch Genehmigung des Vertretenen, die auch in der Erteilung einer Prozessvollmacht liegen kann, mit rückwirkender Kraft geheilt werden, soweit noch nicht ein das Rechtsmittel als unzulässig verwerfendes Prozessurteil vorliegt (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83 Rn. 13 ).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - L 5 P 45/21
    Der Senat war jedoch angesichts der besonderen Gestaltung im Einzelfall nicht gehalten, das Verfahren bis zum Abschluss des Vorverfahrens auszusetzen, weil dieses vorliegend entbehrlich erscheint (vgl. zu einem entsprechenden Vorgehen BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R, Rn. 18).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 4/02 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeldbezieher - Abruf von Pflegeeinsätzen auch bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - L 5 P 45/21
    Das BSG hat bereits für die (zu § 37 Abs. 6 SGB XI weitgehend wortgleiche) Vorgängerregelung des § 37 Abs. 3 S. 7 SGB XI ausgeführt, dass unabhängig von der Frage, ob die Wiederaufnahme der Pflegegeldzahlungen - welche vorliegend offensichtlich ohne schriftlichen Bescheid konkludent durch Zahlung erfolgte - gemäß § 96 SGG Gegenstand des laufenden Verfahrens wird, eine Nachzahlung nicht in Betracht komme (vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2003 - B 3 P 4/02 R Rn. 27 f.).
  • BVerfG, 04.12.2013 - 2 BvE 6/13

    Mangelnde Postulationsfähigkeit eines in Deutschland niedergelassenen rumänischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - L 5 P 45/21
    Zwar hat Assessor D., der in Deutschland nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist und als in Rumänien zugelassener "Avocat definitiv" auch nach den europäischen Vorschriften über die Dienstleistungsfreiheit (§ 25 Abs. 1 EuRAG) nicht vor deutschen Gerichten zur Prozessvertretung berechtigt ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 04.12.2013 - 2 BvE 6/13), eine Vollmacht der Klägerin auch nicht auf Anforderung des Gerichts vorgelegt, sondern ausgeführt, die Klägerin wolle ihren Rechtsstreit selbst führen und erteile ihm nur bei Bedarf Einzelvollmacht.
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