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   LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19   

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LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19 (https://dejure.org/2022,25655)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.02.2022 - L 5 KR 224/19 (https://dejure.org/2022,25655)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - L 5 KR 224/19 (https://dejure.org/2022,25655)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
    Gegen die Kündigung erhob der Kläger Klage beim Landgericht Mainz ( 2 O 329/13).

    "Der Verwaltungsrat stimmt dem Nachschieben von Kündigungsgründen mit Schriftsatz vom 13.10.2015 in dem Verfahren vor dem Landgericht Mainz zum Aktenzeichen 2 O 329/13 zu.

    Am 15.04.2016 fasste der Verwaltungsrat unter Bezugnahme auf den ausführlichen Schriftsatz vom 15.04.2016 in dem Verfahren vor dem Landgericht Mainz 2 O 329/13 einen weiteren Beschluss über das Nachschieben von Kündigungsgründen sowie über eine auf diesen Gründen beruhende erneute außerordentliche Tatkündigung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Schriftsatz des Beklagten vom 15.04.2016 im Verfahren 2 O 329/13, Bl. 771 ff, Bezug genommen.

    Bei den in Rede stehenden Drohäußerungen sei sowohl durch das Landgericht Mainz ( 2 O 329/13) als auch durch das OLG Koblenz ( 10 U 1133/16) festgestellt worden, dass der Kläger im Herbst 2011 geäußert habe, er werde denjenigen umbringen, der ihm seinen MDK wegnehme.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes nimmt der Senat Bezug auf die Prozessakte, die Gerichtsakte des SG Mainz S 14 KR 5/20, die Gerichtsakten des SG Speyer S 17 KR 44/20 und S 16 KR 75/17, die Gerichtsakten des Landgerichts Mainz 2 O 329/13 mit den Beiakten 6 O 152/13 und 6 O 165/13 sowie den Anlagebänden (AM1 bis AM8a, Faxanlagen-Band, Sonderheft, vier Bände Kopien aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Mainz 3112 Js 13224/13), die Verwaltungsakten des Beklagten sowie die vom SG gefertigten Kopien aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Mainz ( 3112 Js 13224/13).

    Dies ergibt sich aus den vom Beklagten mit Schriftsatz vom 15.04.2016 im Verfahren vor dem Landgericht Mainz ( 2 O 329/13) vorgelegten Aufstellungen (vgl. auch Anlagen K3 ff. zur Klageschrift im Verfahren S 17 - früher 16 - KR 75/17 des SG Speyer, die im vorliegenden Verfahren beigezogen wurden, Bl.145 ff. GA).

    Auch dies ergibt sich aus den vom Beklagten mit Schriftsatz vom 15.04.2016 im Verfahren 2 O 329/13 dem Landgericht Mainz vorgelegten Aufstellungen (vgl. auch Anlagen K 3 f., Bl. 145 ff. GA - Ablichtungen der Anlagen zur Klageschrift des Beklagten vom 28.12.2016 im Verfahren S 17 - früher 16 - KR 75/17).

  • OLG Koblenz, 08.07.2020 - 10 U 1133/16

    MDK

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
    Bei den in Rede stehenden Drohäußerungen sei sowohl durch das Landgericht Mainz ( 2 O 329/13) als auch durch das OLG Koblenz ( 10 U 1133/16) festgestellt worden, dass der Kläger im Herbst 2011 geäußert habe, er werde denjenigen umbringen, der ihm seinen MDK wegnehme.

    Die Klage des Klägers gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrags ist rechtskräftig abgewiesen worden (OLG Koblenz 17.06.2020 - 10 U 1133/16; BGH 29.07.2021 - III ZR 157/20 -).

    Es ist sachgerecht, in der "Abwahl" durch eine Amtsenthebung einen gesetzlich geregelten actus contrarius zur Wahl und dafür die Zuständigkeit des Verwaltungsrats zu sehen (Heberlein, aaO, Rn 35 mwN; vgl. auch OLG Koblenz 17.06.2020 - 10 U 1133/16, Seite 64 f., a.A. SG Mainz 29.04.1998 - S 8 K 28/98).

    Die Zahlungen ergeben sich aus den im Verfahren vor dem Landgericht Mainz mit Schriftsatz vom 15.04.2016 vorgelegten Tabellen und den dem OLG Koblenz im Verfahren 10 U 1133/16 vorgelegten Verdienstabrechnungen (Anlagenmappe AM7).

    Insoweit verweist der Senat auch auf die Ausführungen des OLG Koblenz im Urteil vom 17.06.2021 - 10 U 1133/16 - (S. 39 ff.), das eine Pflichtverletzung des Klägers insoweit bejaht hat.

    Der Senat schließt sich auch insoweit den Ausführungen des OLG Koblenz im Urteil vom 17.06.2021 - 10 U 1133/16 - (S. 44), das die Pflichten des Klägers zutreffend dargestellt hat, an.

    Hierbei handelt es sich jedenfalls um eine grob unangemessene Wortwahl, die geeignet ist, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu zerstören; auch insoweit schließt sich der Senat der Bewertung des OLG Koblenz im Urteil vom 17.06.2021 - 10 U 1133/16 - (S. 45) an.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 10 KR 873/20

    Unzulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
    Die Abwahl des Geschäftsführers des Beklagten ist vorliegend als personelle Angelegenheit zu werten (vgl. schon SG Mainz im angefochtenen Urteil, LSG Nordrhein-Westfalen 21.04.2021 - L 10 KR 873/20 B ER: a.A. LSG Hamburg 20.07.2017 - L 1 KR 29/15).

    Schuldhaft ist eine Amtspflichtverletzung bereits dann, wenn sie in Kenntnis sowie unter Inkaufnahme ihrer möglichen schädlichen Wirkungen und deren wirtschaftlicher Folgen für den Versicherungsträger erfolgt ( BSG 29.06.1979 - 8b RK 4/79, juris, Rn 20 zur Amtsenthebung des Mitglieds eines Selbstverwaltungsorgans, vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen 21.04.2021 - 10 KR 873/20 B ER, juris Rn 31 mwN zur Amtsenthebung eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Krankenkasse).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
    Die Widerspruchsbescheide sind gemäß § 153 Abs. 1 i.V.m. § 95 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden (vgl. BSG 01.07.1992 - 14a/6 RKa1/90, juris, Rn 13; BSG 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R, juris, Rn 23; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG 13. Auflage 2020, § 95 Rn 2; Klein in jurisPK, § 96 SGG Rn 21).
  • LSG Hamburg, 20.07.2017 - L 1 KR 24/15

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
    Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes und dessen rechtsstaatliche Tragweite seien eindrucksvoll im Urteil des LSG Hamburg vom 20.07.2017 - L 1 KR 24/15 - dargestellt.
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 71/96 B

    Rechtsgehalt von Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
    Die Amtsenthebung ist ein Rechtsakt, der die erfolgte Amtseinsetzung wieder rückgängig macht, um die Selbstverwaltung vor groben Pflichtverletzungen zu bewahren ( BSG 28.01.1998 - B 6 KA 71/96 B - juris, Rn 12 mwN).
  • BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
    Schuldhaft ist eine Amtspflichtverletzung bereits dann, wenn sie in Kenntnis sowie unter Inkaufnahme ihrer möglichen schädlichen Wirkungen und deren wirtschaftlicher Folgen für den Versicherungsträger erfolgt ( BSG 29.06.1979 - 8b RK 4/79, juris, Rn 20 zur Amtsenthebung des Mitglieds eines Selbstverwaltungsorgans, vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen 21.04.2021 - 10 KR 873/20 B ER, juris Rn 31 mwN zur Amtsenthebung eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Krankenkasse).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.09.1989 - L 1 KR 46/88

    Rechtsweg; Zuständigkeit; Sozialgericht; Krankenkasse; Vorstand; Geschäftsführer;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
    Insofern werde auch auf die Ausführungen des LSG Schleswig-Holstein im Urteil vom 12.09.1989 - L 1 KR 46/88 - verwiesen.
  • SG Landshut, 19.01.2024 - S 7 R 843/23

    Amtsenthebung einer Geschäftsführerin eines Sozialversicherungsträgers

    Der Bescheid vom 05.12.2023 ist, soweit er die streitgegenständliche Amtsenthebung regelt, ein Verwaltungsakt, der mit Außenwirkung in die Rechte der Antragstellerin eingreift (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Februar 2022 - L 5 KR 224/19 -, Rn. 59, juris; Palsherm I. in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4. Aufl., § 59 SGB IV (Stand: 04.10.2022), Rn. 34).
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