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   OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 3 U 169/17   

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https://dejure.org/2018,47422
OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 3 U 169/17 (https://dejure.org/2018,47422)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2018 - 3 U 169/17 (https://dejure.org/2018,47422)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 3 U 169/17 (https://dejure.org/2018,47422)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.2017 - IX ZR 285/14

    Steuerberaterhaftung: Bilanzierung nach Fortführungswerten bei bestehendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 3 U 169/17
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 26.01.2017, IX ZR 285/14) haftet der Steuerberater im Rahmen seines Mandats nach Werkvertragsrecht für Mängel bei der Erstellung des Jahresabschlusses.
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 3 U 169/17
    Im Rahmen dieser Fallgruppe hat der Bundesgerichtshof einen Drittschutz bei der Begutachtung der Insolvenzreife einer GmbH zugunsten des Geschäftsführers bejaht (Urteil vom 14.06.2012, IX ZR 145/11).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 53/13

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflichten im Rahmen eines rein steuerrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2018 - 3 U 169/17
    Soweit der Kläger sich zur Begründung einer Haftung der Beklagten auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.02.2014, IX ZR 53/13 beruft und meint, hieraus ergebe sich eine Haftung der Beklagten spätestens ab dem Zugang des Schreibens vom 22.05.2013, so folgt der Senat auch dem nicht.
  • OLG Celle, 12.12.2022 - 18 U 2/22
    Er ist dagegen nicht verpflichtet, von sich aus eine Fortführungsprognose zu erstellen und die hierfür maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln (BGH, a.a.O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.12.2018 - 3 U 169/17 -, juris).
  • OLG Celle, 11.11.2022 - 18 U 2/22
    Soweit hierdurch die Überschuldung vertieft worden sein sollte, wäre ein ganz überwiegendes Mitverschulden der Gesellschaft bzw. ihres Geschäftsführers zu Grunde zu legen, infolgedessen eine Haftung der Beklagten erheblich gemindert bzw. ausgeschlossen wäre ( BGH, Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12 , WM 2013, 1323 Rn. 29 ff.; BayObLG Urteil vom 18. Dezember 2018 - 3 U 169/17, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 18 U 12/20), worauf es vorliegend aber nicht entscheidend ankommt.
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