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OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Verfahrensgang
- LG Cottbus, 25.02.2021 - 6 O 19/18
- OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
- BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 114/04
Ansprüche der Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
Auch verhelfe der Klägerin die Entscheidung BGH V ZR 119/04 [gemeint sein dürfte: BGH, Urteil vom 4. Februar 2005 - Az. V ZR 114/04] nicht zum Erfolg, da es dort nur um die eventuelle Anwendbarkeit des SchRAnpG gegangen sei.In vergleichbarer Konstellation des Sachverhalts habe der Bundesgerichtshof (Urteil vom 4. Februar 2005 - Az. V ZR 114/04) die Entstehung rechtlich selbständigen Eigentums an Bungalows sowie dessen Fortbestehen nach dem Wirksamwerden des Beitritts festgestellt.
An dem Bestand des selbständigen, vom Eigentum an Grund und Boden losgelösten, Eigentums an den Bungalows als solchen änderte das aber nichts (BGH, Urteil vom 04. Februar 2005 - V ZR 114/04 -, Rn. 10, juris).
Er hat das Baulichkeiteneigentum im Gegenteil den Vorschriften des Sachenrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterstellt, mit denen § 296 Abs. 2 ZGB der DDR nicht vereinbar ist (BGH, Urteil vom 04. Februar 2005 - V ZR 114/04 -, Rn. 15, juris).
- BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96
Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
So im Ergebnis auch der BGH: § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG geht davon aus, dass Fondsinhaberschaft am Gebäude und Rechtsträgerschaft am Grundstück zusammenfallen (BGH, Urteil vom 09. Januar 1998 - V ZR 263/96 -, Rn. 26, juris).Danach sollte der umgewandelten Wirtschaftseinheit die Grundlage für die unternehmerische Tätigkeit und ihre Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden (BGH, Urteil vom 09. Januar 1998 - V ZR 263/96 -, Rn. 26 m.N., juris).
- LG Gera, 16.08.2007 - 4 O 354/06
Bauzeitverschiebung: Welche Anforderungen an Nachweis der Mehrkosten?
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
Die Akte 4 O 354/06 des Landgerichts Cottbus ist beigezogen worden.Mündliche Erklärungen der Verkäuferin, wonach das Gebäudeeigentum übertragen werden sollte, sind weder vorgetragen noch ergeben sie sich aus den Angaben, die der Beklagte in der mündlichen Berufungsverhandlung am 12. August 2009 im Berufungsverfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht - 3 U 181/08 - (4 O 354/06 LG Cottbus) gemacht hat.
- BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09
Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
Das Eigentumsrecht sei insbesondere nicht durch die Entscheidung des Senats vom 14. Dezember 2017 rechtskräftig festgestellt, da zwar bei einer Stufenklage in der Auskunftsstufe das Bestehen des Grundes des Anspruchs geprüft werde, allerdings könne dieses dort anders beurteilt werden, als im Rahmen der letzten, auf Zahlung gerichteten Stufe (BGH MDR 2010, 944).Damit ist es rechtlich nicht ausgeschlossen, dass die maßgeblichen Vorfragen im weiteren Verfahren über den Zahlungsanspruch anders als im Teilurteil beurteilt werden (BGH, Urteil vom 16.Juni 2010 - VIII ZR 62/09 - Rn. 24 m.w.N., juris).
- BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94
Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
Im Übrigen wäre ein solcher Anspruch auf Ersatz der Verwendungen gemäß § 994 BGB mit dem der Klägerin zu saldieren (für den Anspruch nach § 988 BGB: BGH…, Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 116/93 - Rn. 3, juris; für den Anspruch nach § 987 BGB: BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 45/94 -, Rn. 17 f., juris). - BGH, 26.11.2004 - V ZR 119/04
Fälligkeit des Kaufpreises aus einem Grundstückskaufvertrag bei Abhängigkeit von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
Auch verhelfe der Klägerin die Entscheidung BGH V ZR 119/04 [gemeint sein dürfte: BGH, Urteil vom 4. Februar 2005 - Az. V ZR 114/04] nicht zum Erfolg, da es dort nur um die eventuelle Anwendbarkeit des SchRAnpG gegangen sei. - BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93
Rückabwicklung eines wegen Falschbeurkundung des Kaufpreises unwirksamen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
Im Übrigen wäre ein solcher Anspruch auf Ersatz der Verwendungen gemäß § 994 BGB mit dem der Klägerin zu saldieren (für den Anspruch nach § 988 BGB: BGH, Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 116/93 - Rn. 3, juris; für den Anspruch nach § 987 BGB: BGH…, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 45/94 -, Rn. 17 f., juris). - BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 24.05
Vermögenszuordnung; Wirtschaftseinheit; Treuhandunternehmen; Fonds; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
Entgegen dem Verständnis des BVerwG in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2006, Az. 3 C 24/05, ergibt sich aus der Regelung in § 11 Abs. 2 S. 2 TreuhG nicht per se, dass die bisherige Wirtschaftseinheit damit Eigentum an einem volkseigenen Grundstück erlangen konnte, das nicht in ihrer Rechtsträgerschaft stand (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 3 C 24/05 - Rn. 20, juris). - BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16
Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage: Verbindung mit einem Grundstück nur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
Es gilt insoweit auch hier: Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache, insbesondere ein Gebäude, mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - hergestellt ist (BGH, Urteil vom 07. April 2017 - V ZR 52/16 -, Rn. 8 m.w.N., juris). - BGH, 22.10.2021 - V ZR 69/20
Zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21
Verbindet ein Mieter, Pächter oder sonst schuldrechtlich Berechtigter eine Sache mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er dabei nur in seinem eigenen Interesse handelt und nicht zugleich in der Absicht, die Sache nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem Grundstückseigentümer zufallen zu lassen, also dafür, dass die Verbindung nur vorübergehend - für die Dauer des Vertragsverhältnisses - im Sinne des § 95 Abs. 1 BGB hergestellt ist (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2021 - V ZR 69/20 -, Rn. 8 m.w.N., juris). - BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/19
Mobilheim als fester Bestandteil eines Grundstücks
- BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83
Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks