Rechtsprechung
OLG Celle, 04.01.2022 - 4 StS 2/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 130 StGB; § 131 StGB; § 122 Abs. 2 GVG; § 129b Abs. 1 StGB
Erkennbarkeit textlicher Gewaltdarstellung aus sich selbst heraus ohne zusätzliche Interpretation; Präzise Bezeichnung einer Gewaltanwendung als Volksverhetzung; Bezeichnung der Europäer als "Untermenschen" mangels abgrenzbaren Personenkreises keine tatbestandliche ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 122 Abs. 2 ; StGB § 129b Abs. 1
Erkennbarkeit textlicher Gewaltdarstellung aus sich selbst heraus ohne zusätzliche Interpretation; Präzise Bezeichnung einer Gewaltanwendung als Volksverhetzung; Bezeichnung der Europäer als "Untermenschen" mangels abgrenzbaren Personenkreises keine tatbestandliche ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Europäer als Untermenschen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die strafbewehrte Gewaltdarstellung - und der arabischsprachige Kampfgesang
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Neues Staatsschutzverfahren unter anderem wegen des Vorwurfs des Werbens für die ausländische terroristische Vereinigung Islamischer Staat
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf
Auszug aus OLG Celle, 04.01.2022 - 4 StS 2/21
Der Beschluss des Ermittlungsrichters bezieht sich allein auf den Ziffer 2 der Anklage zugrundeliegenden Tatvorwurf, der einen anderen Lebenssachverhalt betrifft, weshalb die in der Regel bei einer Mehrzahl selbstständiger Taten für alle Taten anzunehmende Unterbrechung der Verjährung (vgl. BGH NStZ 2000, 427) vorliegend nicht greift (vgl. auch BGH NStZ 1996, 274). - BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische …
Auszug aus OLG Celle, 04.01.2022 - 4 StS 2/21
Dabei erscheint schon objektiv zweifelhaft, ob dem Inhalt des Nasheeds eine Gedankenäußerung, die sich nach dem Verständnis des Adressaten als Werbung zugunsten einer konkreten terroristischen Vereinigung darstellt (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NStZ 2015, 636), zu entnehmen ist. - AG Berlin-Tiergarten, 19.11.2013 - 279 Ds 101/13
Stress ohne Grund: Gericht lehnt Anklage gegen Bushido ab
Auszug aus OLG Celle, 04.01.2022 - 4 StS 2/21
Auch ohne den Rückgriff auf die nach Art. 5 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützte Kunstfreiheit bemühen zu müssen - insoweit mögen Nasheeds, auch wenn sie als Lieder dem klassischen Kunstbegriff unterfallen könnten, weniger um der Kunst, als vielmehr vorrangig als Mittel der Unterstützung des Jihads geschaffen werden -, lässt sich aus Sinn und Zweck der Norm des § 131 StGB das Erfordernis, dass die Gewalt im Vordergrund der Darstellung stehen muss, um dem Betrachter einen Nervenkitzel besonderer Art, genüsslichen Horror oder ein sadistisches Vergnügen zu bereiten, ableiten (vgl. auch AG Tiergarten, ZUM 2015, 904).