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   OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,66770
OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17 (https://dejure.org/2017,66770)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.03.2017 - 20 W 2/17 (https://dejure.org/2017,66770)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. März 2017 - 20 W 2/17 (https://dejure.org/2017,66770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 BGB; § 22 BGB; § 57 Abs. 1 BGB; § 60 BGB; § 374 Nr. 4 FamFG; § 382 Abs. 4 FamFG
    Eintragungsfähigkeit eines zum Zwecke der Vermögensverwaltung gegründeten Vereins im Vereinsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eintragungsfähigkeit eines zum Zwecke der Vermögensverwaltung gegründeten Vereins im Vereinsregister

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 Wx 484/95
    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17
    Eine in der Satzung enthaltene Erklärung, der Vereinszweck sei nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, stellt für die Feststellung seiner Eintragungsfähigkeit nur eine unverbindliche Rechtsansicht dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996, 3 Wx 484/95 , Rn. 23 zitiert nach juris).

    Dazu bedarf es neben der Angabe des Vereinszwecks auch einer Beschreibung der wesentlichen Vorhaben des Vereins in einer Form, dass danach die Art der künftigen Vereinstätigkeit bestimmt und eingeordnet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996, 3 Wx 484/95 , Rn. 26 zitiert nach juris.).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17
    bb) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BGH die Verwaltung eigenen Vermögens unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte grundsätzlich nicht als gewerbliche Tätigkeit im Sinne des seinerzeit gültigen § 1 Abs. 1 VerbrKrG angesehen wurde ( BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001, XI ZR 63/01 ).
  • KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04

    Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17
    Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, durch die Rechtsprechung typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ermittelt (vgl. Kammergericht Berlin, NZG 2005, 361 f, 362 [KG Berlin 26.10.2004 - 1 W 269/04] ).
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17
    Diese Interessen haben in den für juristische Personen des Handelsrechts und andere Kaufleute geltenden Vorschriften eine weit stärkere Berücksichtigung gefunden als in den Bestimmungen des Vereinsrechts ( BGH, Urteil vom 29. September 1982, I ZR 88/80 Rn. 17 zitiert nach juris).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 29/85

    Fernsehzuschauererforschung; Wettbewerbswidrigkeit einer vereinsrechtlich

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17
    Gemäß des sogenannten Nebenzweckprivilegs darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem idealen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 1986, I ZR 29/85 , Rn 15 zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 23. Juni 2014, 12 W 66/12 , Rn. 10 zitiert nach juris).
  • BayObLG, 24.02.1983 - BReg. 2 Z 1/83
    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17
    b) Vielmehr kann ein Verein, der zwar nach seiner Satzung ideale Ziele verfolgt, in Wahrheit aber in erster Linie mittels eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für seine Mitglieder persönliche wirtschaftliche Vorteile erstrebt, nicht in das Vereinsregister eingetragen werden (vgl. BayOblG, Beschluss vom 24. Februar 1983, BReg 2 Z 1/83, Rn. 18 zitiert nach juris).
  • KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12

    Vereinsregistersache: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit auch

    Auszug aus OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17
    Gemäß des sogenannten Nebenzweckprivilegs darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem idealen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 1986, I ZR 29/85 , Rn 15 zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 23. Juni 2014, 12 W 66/12 , Rn. 10 zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 12.12.2017 - 20 W 20/17

    Keine Holzmüller/Gelatine-Grundsätze bei Veräußerung der Profifußballabteilung

    Ein eingetragener Verein, wie der Antragsgegner, ist im Gegenteil gerade nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet (§ 21 BGB) und verfolgt wirtschaftliche Zwecke allenfalls im Rahmen des sogenannten Nebenzweckprivilegs (vgl. KG, Beschluss vom 15. September 2016, 22 W 65/14 Rn. 15 zitiert nach juris; Beschluss des Senats vom 14. März 2017, 20 W 2/17).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2021 - 26 W 1/19

    Gewährung einer Barabfindung bei einem sogenannten verschmelzungsrechtlichen

    Schließlich geht auch die obergerichtliche Praxis bei vergleichbaren Bewertungen, denen - wie hier - die Empfehlung des FAUB vom September 2012 zugrunde liegt, mittlerweile regelmäßig von einer sich an den Empfehlungen des FAUB orientierenden Marktrisikoprämie nach Steuern von 5, 5 % aus (vgl. nur Senat, Beschl. v. 30.04.2018, a.a.O. (Stichtag Mai 2013); OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.01.2017 - 21 W 75/15, AG 2017, 790, 794, juris Rn. 71 ff. (Stichtag August 2013); Senat, Beschl. v. 24.09.2020 - I-26 W 5/16 [AktE] (Stichtag Februar 2014); nunmehr auch OLG München, Beschl. v. 12.05.2020 - 1 Wx 361/18, AG 2020, 629, 932 f., juris Rn. 66 ff. (Stichtag März 2016); s. ferner die Hinweise bei Ruthardt, DB 2020, 1280, 1281, auf OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.04.2020 - 20 W 2/17; OLG Bremen, Beschl. v. 15.05.2020 - 2 W 47/19; OLG Hamburg, Beschl. v. 08.10.2018 - 13 W 20/16; OLG Dresden, Beschl. v. 16.08.2017 - 8 W 244/17; OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2016 - 9 W 42/16).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 26 W 5/16
    Ruthardt, DB 2020, 1280 f. (Stichtag März 2016); sowie OLG Stuttgart, Beschluss v. 3.04.2020 - 20 W 2/17; OLG Bremen, Beschluss v. 15.05.2020 - 2 W 47/19; OLG Hamburg, Beschluss v. 8.10.2018 - 13 W 20/16; OLG Dresden, Beschluss v. 16.08.2017 - 8 W 244/17; OLG Celle, Beschluss v. 17.06.2016 - 9 W 42/16, jeweils zitiert über Ruthardt, aaO).
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