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   OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22   

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https://dejure.org/2023,6273
OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22 (https://dejure.org/2023,6273)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.2023 - 14 U 132/22 (https://dejure.org/2023,6273)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 (https://dejure.org/2023,6273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    HaftPflG § 1; StVG § 17; StVO § 19
    Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Funktionsüberwachung; Verkehrssicherungspflicht; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit; Anscheinsbeweis

  • RA Kotz

    Anforderungen an Überwachung einer Bahnübergangsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HaftPflG § 1 ; StVG § 17 ; StVO § 19
    Anforderungen an die Überwachung der Funktion einer Bahnübergangsanlage; Haftungs- und Zurechnungseinheit zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen - Bahnunfall; Haftpflichtgesetz ; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Funktionsüberwachung; ...

  • rechtsportal.de

    HaftPflG § 1 ; StVG § 17 ; StVO § 19
    Anforderungen an die Überwachung der Funktion einer Bahnübergangsanlage; Haftungs- und Zurechnungseinheit zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen - Bahnunfall; Haftpflichtgesetz ; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Funktionsüberwachung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3297
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Der Beklagten zu 1) obliegt hinsichtlich des von ihr betriebenen Bahnübergangs die Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1993 - III ZR 178/92 ; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 7. Februar 1986 - 25 U 64/84 ).

    Hierzu hat sie die jeweilige Entwicklung sorgfältig zu überwachen und notfalls bei den zuständigen Behörden auf weitere Sicherungsmaßnahmen hinzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1993 - III ZR 178/92 ).

  • OLG Frankfurt, 07.02.1986 - 25 U 64/84
    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Der einen Bahnübergang überquerende Verkehrsteilnehmer muss die Gewissheit haben, jenseits der Gleise genügend Platz zum Anhalten oder Weiterfahren zu haben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Februar 1986 - 25 U 64/84 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. März 2007 - 12 U 1556/05 ; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Februar 2014 - 1 U 102/13 ).

    Der Beklagten zu 1) obliegt hinsichtlich des von ihr betriebenen Bahnübergangs die Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1993 - III ZR 178/92 ; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 7. Februar 1986 - 25 U 64/84 ).

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13 ; BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13 ).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war ( BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 ; BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14

    Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang -

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist zwischen der Beklagten zu 1) als Eisenbahninfrastrukturunternehmen und der Beklagten zu 2) als Eisenbahnverkehrsunternehmen von einer Haftungs- bzw. Zurechnungseinheit auszugehen (so auch hinsichtlich der Haftungseinheit OLG Hamm, Urteil vom 11.6.2015 - 6 U 145/14 Rn. 13; LG Stade, Urteil vom 7.2.2022 - 1 O 221/19; Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Auflage 2020, HaftpflG §§ 1-13 Rn. 14; Pardey, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Auflage 2021, § 1 HaftpflG Rn. 61; LG Stade, Urteil vom 7.2.2022 - 1 O 221/19).
  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95

    Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bilden im Rahmen der Abwägung der Verursachungsanteile unter mehreren Unfallbeteiligten diejenigen für die Feststellung der auf sie entfallenden Quote eine Einheit, deren Verhalten sich im Wesentlichen in ein und demselben zum Unfall führenden Ursachenbeitrag ausgewirkt hat, bevor der von einem oder mehreren anderen Beteiligten zu vertretende Kausalverlauf hinzugetreten ist (vgl. BGH Urteil vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 ; BGH, Urteil vom 05. Oktober 1982 - VI ZR 72/80 , vgl. auch Dunz, in: NJW 1968, 679, 681).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Eine solche Entscheidung ist zu treffen, obwohl das vorliegende Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt enthält (vgl. OLG München, Urteil vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01).
  • BGH, 05.10.1982 - VI ZR 72/80

    Mitverschuldensausgleich - Gesamtschuld - Haftung - Zurechnung - Kinder - Kfz -

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bilden im Rahmen der Abwägung der Verursachungsanteile unter mehreren Unfallbeteiligten diejenigen für die Feststellung der auf sie entfallenden Quote eine Einheit, deren Verhalten sich im Wesentlichen in ein und demselben zum Unfall führenden Ursachenbeitrag ausgewirkt hat, bevor der von einem oder mehreren anderen Beteiligten zu vertretende Kausalverlauf hinzugetreten ist (vgl. BGH Urteil vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 ; BGH, Urteil vom 05. Oktober 1982 - VI ZR 72/80 , vgl. auch Dunz, in: NJW 1968, 679, 681).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Jede Partei muss die Umstände beweisen, die zu Lasten der anderen Seite berücksichtigt werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 , Rn. 23, juris; vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 , Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war ( BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 ; BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
    Jede Partei muss die Umstände beweisen, die zu Lasten der anderen Seite berücksichtigt werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 , Rn. 23, juris; vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 , Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen

  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • OLG Koblenz, 26.03.2007 - 12 U 1556/05

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • OLG Naumburg, 27.02.2014 - 1 U 102/13

    Haftung eines Bundeslandes bei Kfz-Unfall: Kollision eines Pkws mit einem

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58

    Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende)

  • OLG Celle, 18.02.1988 - 5 U 14/87
  • BGH, 28.09.1955 - VI ZR 201/54

    Rechtsmittel

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

    Der Senat sieht bei dem oben beschriebenen und zwischen den Parteien unstreitigen Sicherungssystem, das hauptsächlich auf einer schnellen Reaktion des Triebfahrzeugführers basiert, ein hohes Betriebsrisiko, das sich vorliegend auch verwirklicht hat (vgl. hierzu: Senatsurteile vom 31. Januar 2023 - 14 U 133/22 und vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , beide juris).

    Sie stellt insoweit mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Haftungs- und Zurechnungseinheit dar, die das Bestehen einer Sonderverbindung ( § 278 BGB ) zwischen den beteiligten Personen nicht voraussetzt (vgl. Senat, Urteil vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , Rn. 49 mwN; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 36, beide juris).

  • OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 146/22

    Bahnunfall; Bahnübergang; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Betriebsgefahr;

    Ein Verschulden im Bereich der Streithelferin der Klägerinnen wäre nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu Urteile vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , und vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , jew. juris) der Klägerin zu 2) zuzurechnen und damit im Ergebnis auch bei der Klägerin zu 1) zu berücksichtigen.

    Soweit der Senat in jüngster Vergangenheit Bahnübergangsunfälle zu entscheiden hatte ( Urteile vom 31. Januar 2023 - 14 U 133/22 , vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , und vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , jew. juris), unterscheidet sich der vorliegende Fall insofern, als in jenen Fällen andere Sicherungsanlagen bestanden bzw. besondere Umstände den streitgegenständlichen Bahnübergang betreffend vorlagen.

    Denn sie stellen insoweit mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Haftungs- und Zurechnungseinheit dar, die das Bestehen einer Sonderverbindung ( § 278 BGB ) zwischen den beteiligten Personen nicht voraussetzt (vgl. Senat, Urteile vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , Rn. 49, und vom 10. Mai 2023 - 14 U 36/20 , Rn. 73; OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, Rn. 36; jew. juris).

  • OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 137/22

    Bahnunfall; Vorhaltekosten; Betriebsreserve; Nutzungsausfallentschädigung;

    b) Die Beklagte ist durch die Entscheidung des Landgerichts im Ergebnis nicht belastet, weil der Unfall nach den Feststellungen des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen P. für den Zugführer der Klägerin unvermeidbar war (vgl. GA P. vom 06.12.2019, S. 6), so dass bei der nach § 13 Abs. 1, 2 HPflG vorzunehmenden Abwägung auf Klägerseite nur die - erhöhte - Betriebsgefahr des Zuges (vgl. insofern aktuell z.B. Senat, Urteil vom 29. März 2023 - 14 U 132/22 , Rn. 51, juris) Berücksichtigung finden kann, während auf Seiten der Beklagten, wie vom Landgericht angenommen, im Hinblick auf eine unzureichend von Fremdkörpern gereinigte Oberleitung eine Verkehrssicherungspflichtverletzung in die Abwägung einzustellen ist.
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